Ich wurde geduscht

  • #21

    Unerlaubt ist unerlaubt.

    Und jemandem einen Schaden zufügen, egal wie man das bezeichnen möchte, sollte in einer Gesellschaft auch per Videobeweis zu ahnden sein.


    So sehe ich das.

    Meine Philosophie: Motor Starten -- Kopf frei Moto Gladiadores Sticker by Honda Motos Colombia

  • #22

    Das sind so Momente, wo ich mich frage, ob statt der Zusatzscheinwerfer ein Paar Stinger als Zubehör nicht passend wären 😉

    [natürlich nur so Phantasien 🙄]

    BMW F800GS -> BMW R1200Gs TÜ-> Suzuki VStrom 650 -> BMW R 1200GS (2018) -> Honda Africa Twin CRF1100 Adventure Sports „ES“ |

    Honda SH300i

    Einmal editiert, zuletzt von ThomasAT ()

  • #23

    Lassen wir doch bitte die Diskussion um Menschenrechte und Grundrechte hier außen vor - das führt nur zu Krach!


    Wenn sich jemand durch das geschilderte Verhalten gestört fühlt, möge er zur Polizei fahren und dort Anzeige erstatten. Das Ergebnis wird er dann erfahren. Da durch das "ausbremsen" ggfs. auch der Vorwurf von Nötigung im Raum steht wäre nach die Verwertung einer Dashcam als Beweismittel zulässig, obwohl die Bildaufzeichnung nach BDSG unzulässisg war. https://juris.bundesgerichtsho…&Art=pm&pm_nummer=0088/18


    Man sollte allerdings in sich gehen und überlegen ob wirklich eine Nötigung vorliegt oder einfach ein Gas wegnehmen, ausrollen und wegen der Sonne und Sichtbeeinträchtigung die Scheibe gereinigt werden musst um anschließend die Fahrt fortsetzen zu können.....

  • #25

    Also meine erste Reaktion wäre zwar auch Empörung gewesen, aber ich hätte relativ schnell verzögert um dem Auszuweichen. Bist du weiter hinterher gefahren dass du 2l abbekommen hast?

  • #26

    2 l können das nicht sein. Mein GLK hat zwei Waschdüsen, die das Wasser fein zerstäuben und großflächig auf der (steilen) Windschutzscheibe verteilen. Das ist sehr sparsam und effizient. Bei schneller Fahrt fließt der Überschuss über das Dach ab. Als Hinterherfahrender bekommt man da nur sehr wenig ab. Und wenn, dann ein paar Tropfen, die sich durch eine Verzögerung vermeiden lassen.

  • #27

    Stinger sind infrarot gelenkte Luftabwehr Raketen. Und ob der Auspuff vom GLK so heiß wird, dass die aufschalten, müssen wir Norbert fragen :lachen:

    Mit Grüßen aus dem Frau-Holle-Land

    Axel

  • #28

    Gibt doch jetzt das Hinweisgeberschutzgesetz, da kann man sich doch so richtig austoben. Zwar erst nur für Firmen, aber vllt wird das ja noch ausgeweitet.

  • #30

    Zur Rechtslage scheint hier einiges durcheinander zu gehen. Ich empfehle einfach mal, sich selber ueber das Thema zu informieren: Dauerhaft filmen ist unzulaessig, trotzdem kann man wohl Bilder und Videos als Beweis nutzen, wenn man sich an die Regeln haelt.


    Eine Dashcam, die konstant mitlaeuft, aber nur kurz aufzeichnet, wenn es einen Unfall gab oder wenn man einen Knopf drueckt, scheint meines Verstaendnisses nach akzeptiert zu sein. Die Bilder darf man trotzdem nicht einfach veroeffentlichen oder an die Polizei schicken - hier scheint es darauf an zu kommen, ob man selber betroffen ist.


    Siehe auch hier:


    Selbst meine 10 Jahre alte GoPro hat einen Loop-Modus. Wenn der in einer solchen Situation aktiviert waere, koennte ich per Knopfdruck die letzten Minuten nachtraeglich (und situationsbezogen) speichern. Da es hier um Verkehrsgefaehrdung, sowie ggf. noch um Sachbeschaedigung und Noetigung ginge, und ich selber betroffen war, waeren die Aufnahmen m.M.n. zulaessig. Ich vermute, Dashcams machen das nicht anders.

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