Alles anzeigenWie wäre mal mit Bildern, die aufm PC keine Genickstarre verursachen?
Kann doch nicht sooo schwierig sein.
Ja, finde ich auch. Ist aber wohl die neue Generation, die nur Handy hat und denkt, der Empfänger kann ja schnell drehen.
Alles anzeigenWie wäre mal mit Bildern, die aufm PC keine Genickstarre verursachen?
Kann doch nicht sooo schwierig sein.
Ja, finde ich auch. Ist aber wohl die neue Generation, die nur Handy hat und denkt, der Empfänger kann ja schnell drehen.
So, also um die ganze Sache jetzt nochmals etwas anzukurbeln.
ZitatAlles anzeigenPRESSEMITTEILUNG 28.06.2023
Neuer deutsch-schweizerischer Polizeivertrag: Grenzüberschreitenden Herausforderungen für die innere Sicherheit effektiv und gemeinsam begegnen
Quelle: Bundesministerium swa Innern und für Heimat Link
In diesem Vertrag unter
ZitatAlles anzeigen
Artikel 9 Austausch von Fahrzeug- und HalterdatenQuelle: Schweizerische Eidgenossenschaft Link
Wenn man nun etwas weiter runterscrollt und sich noch den Art. 37 anschaut, wird es ziemlich eindeutig beschrieben.
ZitatAlles anzeigenArt. 37 Vollstreckungshilfeersuchen, Voraussetzungen
(1) Auf Ersuchen leisten die Vertragsstaaten einander Vollstreckungshilfe bei
Entscheidungen, mit denen das zuständige Gericht oder die zuständige Verwaltungsbehörde eines der Vertragsstaaten eine Zuwiderhandlung gegen Vorschriften des
Strassenverkehrs feststellt und deswegen eine Sanktion verhängt, wenn folgende
Voraussetzungen vorliegen:
a) Die verhängte Sanktion beträgt mindestens 40 EURO oder 70 Schweizer
Franken;
b) dem Betroffenen wurde ausreichend rechtliches Gehör gewährt;
c) gegen die Entscheidung konnten Rechtsmittel eingelegt werden;
d) das Ersuchen beschränkt sich auf die Vollstreckung eines Geldbetrages;e) die Entscheidung ist nach dem Recht des ersuchenden Staates vollstreckbar
und nicht verjährt;
f) die zuständigen Behörden des ersuchenden Vertragsstaates haben die
betroffene Person erfolglos ersucht, die verhängte Sanktion zu entrichten;
g) die betroffene Person hat im Hoheitsgebiet des ersuchten Vertragsstaates
ihren Wohnsitz oder Aufenthalt
Wenn man nun auch noch das schweizerische Verkehrsrecht kennt, wird es langsam eng für Nichtzahler. Hier zählt, wird der Faher nicht ermittelt, zahlt der Halter.
Und nun wünsche ich viel Erfolg bei der Verweigerung der Zahlung von Strafen.
Du kannst ja gerne mal berichten, was dabei rauskam.
Alles anzeigenBin natürlich selbst schuld und mache da niemanden einen Vorwurf, aber 6 km/h...ist schon sportlich, bei 1-5 wäre ich mit 40 dabei gewesen...sch...
61 bei 50 sind 11 zu schnell. In Graz bei 4 km/h zu schnell habe ich 65 bezahlt. In Voitsberg bei 33km/h in der 30er Zone 50 Euro. Es gibt auch keine Toleranzen. Also gemessen ist die Geschwindigkeit ohne Abzug.
Alles anzeigenBin innerorts bei Fuhren Richtung Innertkirchen 6km/h zu schnell gefahren...(124,75 euro) hab gelesen dass die Schweizer bei uns wegen fehlender abkommen nichts vollstrecken können, was würdet ihr mir raten...Danke
Jetzt sind wir schon bei fast 100 (!) Kommentaren zu dem Thema...
Rechtlich sicher interessant, jedoch für mein Dafürhalten nur theoretisch!
Wir reden hier über 125 €, was sicher nicht die Welt ist.
Lieber Blitz, Du warst zu schnell; sei doch bitte so fair und erkenne an,
dass Du Mist gemacht hast und dafür die Quittung bekommen hast.
Zahle den Mist und gut ist.
Uns allen sollte das eine Mahnung und Lehre sein.
In der Schweiz zu schnell -> ECHT TEUER!
Rein rechtlich betrachtet- in Deutschland gilt deutsches Recht (für die meisten).
In Deutschland gibt es keine Halterhaftung.
Man kann für die Schweizer Behörden von seinen Aussageverweigerungsrecht Gebrauch machen, weil man z.B. nicht gegen ein Familienmitglied aussagen will.
Wenn kein BlitzerBild vom Fahrer vorhanden ist bleibt der ausländischen Behörde dann nur der Weg über die Halterhaftung.
Sollte dann Vollstreckungshilfe vom deutschen Zoll geleistet werden, klärt man diesen darüber auf, dass sich die Schweizer Behörde (oder auch Österreichische) auf die Halterhaftung beruft.
Diese gibt es in DE nicht und somit endet der Prozess an dieser Stelle.
…
Alles anzeigenJetzt geht der Tacho der AT schon so extrem vor (8...9%) und dann sowas
Einfach bezahlen.
Gruß mgr
... wo bleibt da der Sportsgeist?
Alles anzeigen61 bei 50 sind 11 zu schnell. In Graz bei 4 km/h zu schnell habe ich 65 bezahlt. In Voitsberg bei 33km/h in der 30er Zone 50 Euro. Es gibt auch keine Toleranzen. Also gemessen ist die Geschwindigkeit ohne Abzug.
darf ich fragen wo in voitsberg? Am LKH?
Danke an alle dass so viel interessantes kam, mir geht's doch nicht um die 125 öcken, wollte mal reinhören wie man dazu steht...ich weiß doch selbst dass ich da was falsch gemacht habe und das sich ein derartiger Tsunami entwickelt war nicht meine Absicht. Bin da manchmal etwas zu treudoof...hab 2020 in IT über 450 bezahlt. Lasst uns das so abschließen und ich wünsche allen immer blitzfreie und laserfreie Touren und ich werde an mir arbeiten...versprochen
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