Gibt es eine gesetzliche Grundlage für Warnhinweis?

  • #21

    Mal ganz blöd gefragt: „Was hindert Dich daran, diesen störenden Aufkleber einfach zu entfernen?“ Hindert Dich Doch keine/r, das Ding einfach runter zu rupfen. Oder fürchtest Du, daß dadurch die Garantie erlischt, oder schlimmer noch, ein Bußgeld verhängt wird??? :confusion-shrug: :confusion-shrug: :confusion-shrug:


    Grüße aus dem wilden Süden,

    Allgeier72

  • #22

    Konkret habe ich Angst, den Lack zu beschädigen, das ist alles. Der Bock ist so neuwertig wie noch kein Krad, das ich vorher besessen habe, da wird man vorsichtig.

  • #24

    Genau, dies war eine meiner ersten Amtshandlungen, alle Aufkleber mit dem Heisluftfön abzulösen.


    LG


    F.

    Afrika Twin, 2018er
    AWO Touren 425
    ----------------
    983618_2.png

  • Allgeier72

    Hat den Titel des Themas von „Gesetzliche Grundlage für Warnhinweis“ zu „Gibt es eine gesetzliche Grundlage für Warnhinweis?“ geändert.
  • #25

    Wenn das nur so wäre... Und wenn die breite Bevölkerung dann auch entsprechend handeln würde... Was ich allein in der letzten Woche alles gesehen habe, von telefonieren über WhatsApp, Instagram und Film gucken bei der Fahrt....



    So Warnhinweise sind halt wie AGBs. Oder die Cookie-Info auf jeder Website.

  • #26

    Was für DICH persönlich nötig ist oder nicht, darfst du gerne für dich entscheiden - Dein Ding.


    Ein Hersteller muss aber nach Vorschriften handeln und dabei den nach Risikoabwägung denkbaren DAU berücksichtigen. Tut er das nicht, dann muss er sich möglicherweise die Haftungsfrage stellen.


    Wenn man Aufkleber entfernt (darf man natürlich) und dabei Warnhinweise entfernt ist das unkritisch solange kein Dritter damit umgeht. Tut das ein Dritter läuft man durch die Veränderung (fehlende Warnaufkleber) in Gefahr, möglicherweise zum Quasihersteller zu werden und es könnte geprüft werden, ob derjenige der Warnaufkleber entfern hat die Haftung bei einem Personenschaden übernehmen muss.

  • #27

    Somit sind zumindest diejenigen aus dem Schneider, welche als „Einzelfahrer*in“ in der Versicherungspolice aufgeführt sind (vorausgesetzt man hält sich auch daran).


    Grüße aus dem wilden Süden,

    Allgeier72

  • #28

    Das schaffst du warscheinlich nicht, oder traust dich nicht, weil eben kein Warnhinweis, auf dem Warnhinweis angebrachtist, der auf mögliche Lackbeschädigungen hinweist beim abziehen :thumbup:



    Ich hab mir das mal angetan . und zumindest die ersten Absätze oder Seiten zu lesen - Da setzt man sich echt auf den Hintern.

    Und ob das gut für die Psyche ist mit soviel Geboten,Verboten und Warnhinweisen hantieren zu müssen, sei mal dahingestellt. :cursing:


    Hoffentlich wissen das auch die Diebe und halten sich daran :zwinker:

    Dinge kommen zurück und sind wieder in. Ich kann es kaum erwarten bis Moral, Respekt und Intelligenz wieder im Trend sind :happy-smileyflower: :teasing-tease:

    Der Kluge ärgert sich über die Dummheiten, der Weise belächelt sie

    3 Mal editiert, zuletzt von Wildhog ()

  • #29

    Alle anderen können sich bei Überlassung/Verkauf eines Fahrzeuges ja schriftlich bestätigen lassen, dass die BA übergeben, gelesen und verstanden wurde... um die vielen Konjunktive (könnte... evtl..... vielleicht...) zu umgehen. Man könnte auch einfach drauf warten bis die Witterung den Aufkleber entfernt... dann ist das ganze keine vorsätzliche Veränderung und man wird auch nicht zum Quasihersteller.

    Wenn das Motorrad übrigens aus der Werkstatt-Inspektion ohne neue Aufkleber rauskäme, könnte man sich auch bei der Werkstatt beschweren.... wäre vermutlich aber der einzige und müsste doch mit einem Hausverbot rechnen.... :)


    Aber dieses Thema ist wohl nicht wirklich im Mittelpunkt. Sampleman wollte ja nur wissen, auf welcher Basis die Warnaufkleber oder Warnhinweise erstellt werden. Das Thema ist durch.

  • #30

    Ich kann es ebenso wenig verstehen, was manche Menschen so dramatisieren.


    Schön zu sehen, dass es noch Menschen mit gesundem Menschenverstand gibt, welche begreifen worum es hier eigentlich geht.

    Gruß Heiko

    Einmal editiert, zuletzt von Allgeier72 () aus folgendem Grund: Ein Beitrag von AT-Neuling mit diesem Beitrag zusammengefügt.

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