Zusatzscheinwerfer am Motorrad: Was ist erlaubt?

  • #1

    Hallo,


    ich habe mal versucht das Thema Zusatzscheinwerfer für mich rechtlich zu klären und habe nach über 4 Wochen eine Zusammenfassung geschrieben. Das ist eine neutrale Bewertung für Deutschland und eventuell hilft es dem ein oder anderen. Grundsätzlich sollte man darauf achten und wenn man es nicht übertreibt, würde ich vermuten, dass es weniger Probleme gibt als mein Beitrag vermuten würde.


    Viel Spaß beim Lesen.



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    Zusatzscheinwerfer am Motorrad: Was ist erlaubt?

    Wann sind Zusatzscheinwerfer am Motorrad erlaubt? ECE-R53, R149, R87 & StVZO §50/§52 einfach erklärt – mit Beispiel Honda CRF1100L und Praxistipps.
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  • #2

    Bitte nich falsch verstehen , ich will dir auch nich auf die Füße treten :naughty: aber wie kann man seine Zeit mit sowas verbringen ? :confusion-questionmarks:

    Zusatzscheinwerfer gehören dran (egal welche Sorte ) und diese sind bei der Fahrt anzumachen . Punkt .

    Es gibt Sachen die gehören so .

    Wenn die noch ordentlich eingestellt sind das die Gegenverkehr nich blenden aber schon ordentlich nach oben leuchten dann is das ein besseres Argument gesehen zu werden als dieses Warnwesten gefahre .

    Kommt mir keiner mit " aber der TÜV und die STVZO" und bla .

    Kann natürlich jeder für sich entscheiden !!! :law-policered:

  • #4

    Danke, ein sehr ausführlicher Bericht und aufklärend.

    Was interessant ist, das die Moped Hersteller im Rahmen von Zulassungen abweichen dürfen.

    Uns bleibt das aber untersagt. Jetzt wäre es noch interessant, ob es Hersteller von komplexen Zusatzlampen gibt, die diese Zulassung Modell spezifisch erworben haben.

    Es wird halt von manchen Herstellern damit geworben das Ihre Lampen für dieses oder jenes Modell zugelassen sind.

    Dann musste man denen mal auf den Zahn fühlen. Klinkt nach dem Bericht für mich jedoch eher unwahrscheinlich.

    Grüße vom Mittelrhein

  • #5

    Ich hatte dazu neulich ein Gespräch mit Marion Bozzo, dem Chef von MotoBozzo, er bietet Zusatzscheinwerfer für die AT an. Nach seinen Aussagen definiert die StVO ziemlich exakt, welche Scheinwerfer an einem Motorrad dran sein dürfen, nämlich zweimal Tagfahrlicht/Positionslicht, zweimal Abblendlicht, zweimal Fernlicht und zweimal Nebelscheinwerfer. Tagfahrlicht, Abblend- und Fernlicht ist an der AT bereits ab Werk in der maximal zulässigen Zahl montiert, deshalb ist das einzige, das man sich zusätzlich an die AT schrauben darf, ein Satz Nebelscheinwerfer. Und genau den bietet Honda als Zubehör an - und er auch.


    Ich gebe dir recht, dass man, was man dran hat, auch laufen lassen sollte. Allerdings fahre ich jetzt seit ein paar Wochen mit zusätzlichen Neblern auch bei Tage rum - und kann nicht bestätigen, dass sie alle Schlafmützen im Verkehr aufwecken;-)

  • #6

    Nebelschlussleuchte - Arbeitsscheinwerfer.... es geht schon noch einiges...

  • #7

    Wichtig ist dem TüV Menschen nur, dass die Teile eine EG Erlaubnis haben...ist in der Regel im Scheinwerferglas eingearbeitet.

    Ganz genaue messen vielleicht noch die exakten Abstände zum Hauptscheinwerfer. Mittlerweile dürften die TüV´ler sich aber an den Anblick gewöhnt haben und schauen vielleicht auch nicht mehr so genau hin. Genau wie bei den dauerhaft leuchtenden Blinkern.

    Gruß Thomas

    Fahrzeuge: Africa Twin SD 14 Adventure Sport. Honda Jazz Hybrid Sport.

  • #8

    Die Schlafmützen sind m.M.n. deutlich weniger geworden mit eingeschalteten Neblern. Aber das Problem ist halt das eine Schlafmütze reicht um dich ins Jenseits zu befördern.

    :at4: Gruß Klaus :at4:

  • #9

    Jetzt aber bitte nicht schon wieder über die „mißbräuchliche“ Verwendung von Nebelscheinwerfern diskutieren.

    Das Thema ist an anderer Stelle zu genüge breitgetreten worden. Muß hier nicht schon wieder geschehen.


    Grüße aus dem wilden Süden,

    Allgeier72

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