• #1.141

    Hallo Varaudo,


    sollte es zu einem Garantiefall kommen, dann kann Honda auf die nicht nach Vorgaben durchgeführte Wartung verweisen und die Leistung verweigern. Es gilt laut Herstellervorgaben: alle 12.000 km oder jedes Jahr. Und es zählt das zuerst eintretende Ereignis. Wenn Du 24.000 km im Jahr fährst, dann musst Du alle 12.000 km -also 2 mal pro Jahr- in die Werkstatt, nicht nur einmal für die Jahresinspektion.


    Wenn Dir Garantie und Kulanz egal sind, dann kannst Du die Wartung natürlich nach eigenem Gusto gestalten.


    Beste Grüße

    Luc

    CRF1000D, DCT, Rot, Rehöler und ein paar andere Anbauten

  • #1.142

    Danke Luc,

    Die Garantie ist mir natürlich nicht egal.

    Aber mein Händler hat das tatsächlich gesagt, ich hab extra nochmal nachgefragt.

    Aber ganz logisch erschien mir seine Aussage auch nicht.


    Also werde ich ihn heut mal anrufen und nochmal nachfragen.


    Ich werde berichten.


    Danke nochmal für deinen Denkanstoß!


    Gruß,

    Varaudo

    nur Biker wissen warum Hunde ihre Nase beim Autofahren aus dem Fenster halten

  • #1.143

    Ich war mit meiner AS 2018 noch nicht im Service. Ich habe sie letztes Jahr mit 3000 km gekauft und habe nun etwa 9000 auf der Uhr. Der 1000er wurde im August 18 gemacht. Auf meine Frage hin, was das für einen alfälligen Garantieanspruch bedeutet, meinte der Händler vor ca 14 Tagen, dass dies nicht so schlimm sei. Honda selber überprüft keine Inspektionen, sobdern nur der Händler, der die Garantie anmeldet. Er sagte, dass er bei einem "mühsamen Kunden" quasi die Anmeldung ablehnen würde, wenn der Service nicht nach Buch erfolgt sei. Bei guten oder "normalen" (normal im Sinn von umgänglich) Kunden, werde er die fehlende Inspektion eben einfach eintragen. Sprich: wenn ich dieses Jahr zum 12000er antreten werde, wird er mir im August 2019 einen Service eintragen und den 12000er dieses Jahr.

    Kommt natürlich sehr auf die Kulanz des Händlers an.

    Gruss

  • #1.144

    Lalelu hat das ganz richtig beschrieben, dein Händler reicht im Schadensfalle die Garantie ein und wird die Daten entsprechend den Vorgaben anpassen, damit die Garantie auch greift.

    Er hat schließlich Interesse dich als Kunden zu behalten.

    Problematisch wird es immer dann wenn du mit deinem Händler nicht klar kommst und du dich dann an einen anderen Händler oder direkt an Honda wenden musst und diese Nachweise wollen.

    Aber der Zeitraum der Garantie ist überschaubar und Leben im Allgemeinen ein Risiko.


    Bei Kulanzfällen bist du noch viel mehr aufs Goodwill deines Händlers angewiesen, damit er ein gutes Wort für dich einlegt.


    Ein gutes Verhältnis schadet nie, Leben und Leben lassen ist auch hier die Devise.


    Garantierte Grüße

    HeinoAT

    Manchmal

    sind es nur ein paar Zeilen die uns den Tag verschönern

    Warme Worte für den ganzen Tag

    Ein kleiner Gruß von ganzem Herzen ❤

    Und zwischen den Zeilen ist ein Zauber verborgen, der aus Wolken Zuckerwatte und aus Sorgen Pusteblumen macht.

  • #1.145

    Ich hab noch nirgendwo ein solches Durcheinander erlebt, wie hier bei Honda.

    Das geht von Falschinterpretation über Fehleinschätzungen über eigenmächtige Auslegungen bis hin zu Fälschungen des Serviceheftes. Ick gloob, ick spinne.

  • #1.146

    Es ist wahrlich etwas eigenartig.

    Ich hatte vorher eine KTM, diese Firma ist auch etwas eigenartig, aber was das Service betrifft gibt's klare Regeln.

    Einmal pro Jahr wollen die das Gerät in der Werkstatt haben.


    Wie auch immer, Honda ist anders.

    Aber wenn ich an die Service Zeiten von meinen Varaderos zurück denke, da war das auch so. Ölwechsel nur alle 24.000km, beim großen Service, oder einmal pro Jahr.


    Ich will das Öl von der AT nicht wechsel lassen, dass hat ja noch "trinkölqualität"... 😂

    nur Biker wissen warum Hunde ihre Nase beim Autofahren aus dem Fenster halten

  • #1.147

    Faszinierend diese unterschiedlichen Aussagen der Händler und deren Interpretationen.
    Wie HeinoAT schon sagte, Garantie gibt der Hersteller. Also sind dessen Garantiebedingungen ausschlaggebend. Das heißt nach der 1000er ist eine Inspektion alle 12.000 km durchzuführen, mindestens aber 1x im Jahr ein Ölfilter- und Ölwechsel.
    Der sogenannte Wartungsplan des Herstellers ist entscheidend.


    Kommt es zum Garantiefall, wird der Garantieantrag durch den Händler beim Hersteller eingereicht. Der Hersteller will dann vom Händler wissen, ob die werkseitig vorgegebenen Wartungsarbeiten durchgeführt worden sind. Alleine darauf kommt es an. Meine Verkaufswerkstatt hat den Garantieantrag wegen der Schaltereinheit übrigens von mir als Kunden auch unterschreiben lassen.

    Dann prüft der Hersteller, ob er dem Antrag stattgibt.


    Alles andere was zwischen Händler und Kunden gesprochen oder vereinbart wird, interessiert den Hersteller im Prinzip überhaupt nicht. Er will seine Garantiebedingungen erfüllt sehen.


    Die Werkstatt interessiert es mittelbar, denn wenn der Garantieantrag abgelehnt wird, muss sich die Werkstatt überlegen, ob sie auf Kulanz etwas macht.

    Laut Verkäufer meiner AT trägt im Garantiefall übrigens auch die Werkstatt einen Teil der Arbeitskosten selbst, wenn nämlich die werkseitigen Erstattungssätze nicht die tatsächlichen Arbeitskosten abdecken. Ob das stimmt, weiß ich natürlich nicht.


    Fazit: Wer eher ängstlich wegen der Garantieansprüche ist, wird sich genau an den Wartungsplan halten, wer das Garantiefall- und Kostenrisiko gering einschätzt, dem kann es egal sein.

    Wer alles schrauben kann und Zugriff auf die notwendigen Werkzeuge hat, wird sicherlich alle notwendigen Arbeiten an seinem Eigentum achtsamer und sorgfältiger ausführen als jeder bezahlte Schrauber. Wer die Maschine zudem lange fahren will, den interessiert auch der mögliche Minderwert nicht. (Übrigens ... wer an den Lohnkosten der Werkstatt erheblich gespart hat, kann dies ja auch mit einem etwaigen Minderwert beim Verkauf gegenrechnen.)


    Wichtig ist doch nur, was jeder Eigentümer für sich und seine Maschine für richtig hält. Die Konsequenzen seines Handelns trägt schließlich auch jeder selbst, beim Fahren und beim Schrauben.

    Gruß
    @eight
    ----
    Seit 18.3.2016:
    CRF1000L DCT, Tricolor, CLS-Öler, SW-Motech Quick-Lock Träger, Steelrack, Trax-System

  • #1.149

    @eight top formuliert.


    Und ob man nach der Garantiezeit noch die Jahresinspektionen macht kann der gesunde Menschenverstand entscheiden.


    Die gibt es bei allen Herstellern und dienen zu meist, bis auf wenige technische Ausnahmen der rechtlichen Abdeckung des Herstellers und Händlers gegenüber dem Kunden.

    Nach dem Motto "Das man nach den Bremsbelägen schauen muss hat mir aber keiner gesagt".


    Diese Regelung kommen stark aus anderen Bereichen z.B Auto. weil dort technickaffine Menschen eben bis 24 000 km zum "Longlive Service " fahren ohne mal auf die Bremse, den Ölstand oder auch den Lufdruck zu gucken.

    Genau deswegen haben Autos heute alle Ölwarner, Luftdrucksensoren und Bremsverschleissanzeiger.


    Wer also sich zutraut regelmäßig die Verschleißteile im Auge zu behalten kann durchaus selbst entscheiden was wann zu machen ist.

    Honda empfiehlt aber beim DCT Getriebe einen jährlichen Ölwechsel. Wer mal ein zerlegtes Hydraulikagregat von innen gesehen hat kann das bei den feinen Ölkaneälen durchaus nachvollziehen auch wenn die DCT Steuereinheit natürlich einfacher aufgebaut ist, als zum Beispiel im Traktor.


    Servicefreundliche Grüße

    HeinoAT


    Ps Es ist oft so das der Händler auf einen Teil der Arbeitskosten sitzen bleibt. Es gibt für bestimmte Arbeiten Stundenverechungssätze, alles was darüber hinaus geht muss stichhaltig begründet werden (z.B Demontage von zusätzlichen Sturzbügeln, festgerostete Schraube mit Ausbohren, Fehlersuche Elektik(ein Faß ohne Boden)).

    Manchmal

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  • #1.150

    @eight hat es nochmal gut zusammengafasst.


    Garantie gibt bei Neufahrzeugen der Hersteller. Ich kenne die Honda-IT nicht. Im Kfz-Bereich ist es jedoch üblich, dass Partnerleistungen (fHH) beim Importeur bzw. Hersteller gemeldet werden, das sollte auch bei Honda(-Motorrad) so sein. Somit kann er auch direkt die Einhaltung der Wartungspunkte überprüfen. Nur Wartungen, die bei Dritten ohne Systemanbindung durchgeführt werden, müssen z. B. durch Eintragung im Serviceheft nachgewiesen werden.


    Die Aussage zur "Beteiligung" der Partner ist nivht ganz falsch. Abgerechnet wird nach Zeitvorgaben des Herstellers. Ist der Partner schneller, dann generiert er einen "zusätzlichen" Gewinn. Andernfalls zahlt er drauf, das aber nur, wenn er dadurch einen anderen Kunden abweisen muss...


    Beste Grüße

    Luc

    CRF1000D, DCT, Rot, Rehöler und ein paar andere Anbauten

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