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Darf sich ein Händler da quer stellen?
Ja darf er.....
Und er darf dann auch in die Rechnung rein schreiben "vom Kunden angeliefertes Öl verwendet - Ausschluss der Gewährleistung auf mögliche Schäden im Schmierkreislauf"
Im Vertrauen... Kunden die das früher bei mir gemacht haben, haben den entgangenen Gewinn an anderer Stelle bezahlt....