Alles anzeigenWenn es ein sicherheitsrelevanter Rückruf über das KBA ist (bisher ist in der KBA Datenbank noch nichts zu finden) bist du verpflichtet das Fahrzeug bei einer Vertragswerkstatt vorzustellen. Andernfalls besteht die Möglichkeit/Gefahr, dass es v.A.w. stillgelegt wird.
ja ist leider richtig so,,. denke an die VW Abgasgeschichte
Bin leider auch dabei. Beim 12tausender hatte ich danach einen schönen Kratzer im vorderen Kotflügel.
Hab es leider erst zu spät bemerkt.