TÜV, DEKRA, Zulassung, Ummeldung, Eintragung etc.

  • #11

    Ich habe da mal gelesen das die ABE im Original, heisst Unterlagen vom Lieferanten/Hersteller bei Kontrollen auszuhändigen ist. Auch wenn der Verkäufer eine Kopie mitliefert. Vermeiden kann man das nur wenn du die Teile eintragen lässt.

    Ich habe meine ABE im Topcase immer dabei, bin allerdings in meiner ganzen Laufbahn nochkein einziges Mal kontrolliert worden.


    Euer Lion

    Tu was Du willst und steh dafür gerade !

    ;)🦁 No to Rasicm !

  • #12

    Mahlzeit,


    Einzelabnahmen und die Überprüfung von Eigenbauten dürfen ausschließlich speziell ausgebildete Sachverständige durchführen. In den alten Bundesländern kümmert sich der TÜV darum, in den neuen Bundesländern die DEKRA – so lautet zur Zeit noch die offizielle Regelung. (Die wurde zwar mittlerweile gekippt, aber mangels ausgebildeter Sachverständiger sieht es bei den anderen Prüfbehörden eher düster aus...


    Geht es hingegen um die Eintragung von Bauteilen mit ABE oder Teilegutachten, wie beispielsweise Brems- oder Fahrwerks-komponenten, Verkleidungen, Fußrasten, Krümmer oder Vergaserteilen, dann können auch alle anderen Prüfdienste weiterhelfen. Ein Anruf bei einer beliebigen Niederlassung und dem zuständigen Motorrad-Experten lohnt auf alle Fälle.

    Quelle: MOTORRADONLINE.de

    In deinem Fall heißt das also, du kannst das prinzipiell in einer x-beliebigen Prüfstelle eintragen lassen.
    Ich war im Oktober letzten Jahres bei der DEKRA um meine Reifen eintragen zulassen (XRV Bj. 1997 mit EG-Betriebserlaubnis...) und habe im gleichen Zug gleich meine ganzen ABE´s mit eintragen lassen, um eben nicht bei jeder Kontrolle einen ganzen Hefter hervorzukramen.

    Kostenaufwand waren glaube ca. 30€ für alle Eintragungen (Reifenabnahme kostete extra) bei der DEKRA + 12,50€ bei der Zulassungsstelle für einen neuen Fahrzeugschein. Der Fahrzeugbrief wird dabei NICHT benötigt... Das wäre nur der Fall, wenn Änderungen bei der Leistung oder Bauart gemacht werden.

    Da die DEKRA bei uns in den meisen Fällen einen direkten Draht zur Zulassungsstelle hat, waren da die Daten schon hinterlegt und die gute Dame musste nicht mal was eintippen.

    In der Summe also eine feine Sache die außer etwas Zeit und rund 50€ Gebühren nicht viel kostet. Persönlich werde ich das immer wieder machen :zwinker:

    Ride On Bastian :auto-dirtbike:

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  • #13

    Ist bei mir zu lange her: muss ich mit einer ABE überhaupt zuvor noch zu einer Prüfinstituition, oder kann ich gleich auf‘s „Amt“ für die Eintragung?

    Ist ja eh schon pauschal,abgenommen durch die ABE


    Ach und auf die Eingangsfrage: lies die hinterher peinlich genau den neuen Schein durch.

    Haben für unseren Passat nen Halterwechsel gemacht und mussten danach noch 2x zum Amt, weil immer wieder Fehler drin waren.

    Erst hat die zuvor eingetragene AHK gefehlt, dann hat Schadstoffklasse plötzlich nicht mehr gestimmt und auf Brief + Schein waren unterschiedliche EG Typzulassung/Bescheinigung ausgewiesen - für ein und das selbe kfz wohlgemerkt.

  • #14

    Jau, wobei unwahrscheinlich ist, dass jemand etwas sagt, wenn Du eine ABE fuer die Scheibe und bspw. eine fuer Stossdaempfer hast, also ein voellig anderes Bauteil.

    Wichtig ist das vor allem bei Bauteilen, die sich gegenseitig beeinflussen, wie ein Windschild in Kombination mit einer Spoilerscheibe oder Stossdaempfer in Kombination mit Felgen etc.


    Ansonsten hatte ich mal eine ABE fuer ein Windschild, bei der im Kleingedruckten stand, dass eine Abnahme erforderlich sei, wenn das Motorrad mehr als 200km/h Hoechstgeschwindigkeit hatte. Als das tatsaechlich mal einem TueV-Pruefer auffiel, war das Mopped schon ziemlich alt, und wir einigten uns, dass die eingetragenen 207 nicht mehr realistisch waren ... :lachen:

    Das ist jetzt ueber 10 Jahre her, fragt mich bitte nicht nach Einzelheiten.

  • #15

    Die ABE ist doch vor allem deshalb so lang, weil die sich immer auf hunderte von Motorrädern bezieht. Ich hab wenn überhaupt nur den "allgemeinen Text" bei und dann den Teil der Tabelle, wo mein Motorrad drin steht.

    Im Normalfall hab ich die ABEs aber gar nicht bei und wurde auch noch nie danach gefragt.

  • #16

    Was aber ja nicht die Fragen des Thread-Erstellers beantwortet. :/

    Fakt ist folgendes:
    Die Mitführung ist verpflichtend (unabhängig davon, ob sie letztlich irgendjemand kontrolliert) oder die Eintragungen der ABE werden in die Fahrzeugpapiere übertragen.
    Quelle zum nachlesen: Bussgeldrechner.org


    Demzufolge bleiben einem nur die 2 Möglichkeiten mitführen oder eintragen. Da der Stapel an ABE´s schnell recht beachtlich groß werden kann, ist eine Eintragung schon sinnvoll, zumal sie jetzt keine Unsummen kostet.

    Übrigens die Höhe der Bußgeldkosten für eine nicht mitgeführte ABE belaufen sich auf 10,00 EUR

    Eine schöne Übersicht wann was und wie gebraucht wird, gibt es auch hier: >>KLICK MICH<<

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  • #17

    Hat ja nie jemand etwas anderes behauptet. Nur aus der Praxis der Hinweis, dass bei den allermeisten noch nie danach gefragt wurde.


    Was aber vielen nicht bewusst ist: bei einer Eintragung ist das danach keine "entweder oder" Situation. Wenn ein ganz spezielles Windschild eingetragen ist muss auch genau dieses spezielle Windschild montiert sein. Serie zählt dann nicht mehr, weil das Fahrzeug ja in dem geänderten Zustand abgenommen wurde. Das ist auch leicht nachvollziehbar, wenn mehrere einander beeinflussende Sachen eingetragen sind. ein größeres Rad zusammen mit einer geänderten Übersetzung verändert nix mehr am Tacho und ist damit in Ordnung. Dann kann man aber nicht mehr einfach auf die Serienübersetzung zurück wechseln.


    Außerdem sind die Kosten für so eine Eintragung nicht unerheblich. Ich weiß nicht, wie das bei Sachen mit ABE ist aber generell muss man erst zum TÜV, dann auf dem Amt nochmal zum dortigen Prüfer und dann zum Amt selbst. Und jede der 3 Stufen will dafür ein paar Gebühren sehen.

  • #18

    Hatte ich doch weiter vorn geschrieben. Ich hatte 7 Teile mit ABE eintragen lassen (zusätzlich Einzelabnahme für Reifen) und der Mehrpreis lag bei ca. 30€.

    Amt nochmal 12,50 € und das wars. Die Kosten sind in meinen Augen also schon recht unerheblich.... Jedenfalls im Gegensatz zudem was wir sonst so für Zubehör ausgeben 😊

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  • #19

    Sind nur zwei Stufen.

    Der Prüfer ist beim TÜV der stellt das "Gutachten" aus, mit welchem man die Eintragungen bei der Zulassungsstelle eintragen lässt. Genauergesagt gibt es dort einen neuen aktualisierten Fahrzeugschein.


    Früher gab es auch noch aktualisierte Fahrzeugbriefe, aber da steht heute nicht mehr viel drin.

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