Guude,
evtl gibt es ja hier in diesem Forum Fachleute, die sich mit dieser Problematik auskennen.
In Mainz anscheinend nicht, zumindest bekam ich eine ablehnende Rückmeldung eines "Anwalts für Verkehrsrecht",
der so was noch nie in Mainz erlebt haben will...
Der Anlass:
Ein Pkwparkt öffentlicher Strasse und blockiert meine Hofeinfahrt. Somit parkt er verbotswidrig!
Eigentlich eine klare Sache, denkt man.......
In Mainz läuft das folgendermaßen ab:
Anruf beim zuständigen Ordnungsamt (da ja die Polizei in Mainz für den ruhenden Verkehr nicht zuständig ist):
Deren erste Frage: " Wieviel Stellplätze werden behindert"?
Meine erste Überlegung: das geht die einen Scheiß an, ob ich einen oder mehrere Stellplätze auf meinem Grundstück habe.
Also gut, ich spiele mit und sage: "ich parke dort regelmäßig mit 3 Motorrädern und ab und zu fahre ich dort einen meiner drei PKW rein."
Antwort: " erst ab zwei PKW Stellflächen schleppen wir ab......"
Aha! Begründung? " Ist halt so...."
Die sind dann zwar auch vorbeigekommen und haben ein "Knöllchen" an die WSS gemacht, das wars dann aber auch!
Seitdem rufe ich dort täglich an und melde mein Problem.
"Wir kommen vorbei...." Und es tut sich - Nix!
Die Polizei habe ich natürlich auch schon zweimal angerufen, bringt auch nix - "wir sind nicht zuständig"
Zwischenzeitlich sagte man mir mal seitens des Ordnungsamtes, dass erst nach 3 Tagen abgeschleppt wird, es wäre "unverhältnismäßig, direkt am ersten Tag abzuschleppen" , da der Falschparker ja "niemand behindert"......
Die wollen mich verarschen-oder?
Etwas Eigenrecherche brachte folgendes zutage:
Seitens des Gesetzgebers (STVO) ist nur das verbotswidrige Parken an sich geregelt.
Über die Folgen, die dem Geschädigten entstehen, ist natürlich in der STVO nix zu finden.
Und auch sonstwo findet man nur folgendes - leider aber keine diesbezüglichen Paragrafen:
Steht der Falschparker auf privatem Grund und blockiert eine private Einfahrt , so darf der Geschädigte jederzeit und sofort ein "Entfernen" einleiten, muß natürlich erstmal zwangsläufig in Vorlage treten.
Steht das Fahrzeug allerdings auf öffentlichem Grund, so darf er nicht selbstständig ein eigenmächtiges Entfernen veranlassen und soll sich mit der Polizei bzw dem Ordnungsamt in verbindung setzen........
Ach Nee, soweit war ich vor 7 tagen schon!
Und es tut sich- Nix!
Und nun?
Anwaltliche Hilfe nehmen? Auf welche Gesetze soll sich denn der Anwalt berufen?
Ist es in D tatsächlich so, dass man als Bürger bzw Steuerzahler seitens der Gemeinde absolut rechtlos ist?
Einen Trick hätte ich noch: Ein "Umzugshalteverbot" beantragen.
Ist sogar billiger als Abschleppen veranlassen, nur ist halt hier der Nachteil des gesetzlichen Vorlaufs......
Obwohl- in meinem Fall, wer weiß, wann das assoziale Subjekt das Auto wegfährt... Denn dass Er oder Sie zwischenzeitlich am Wagen war,
lässt sich nachvollziehen, denn es wurde Müll im Auto (bei dem übrigens der TÜV seit Januar abgelaufen ist - interessiert auch keinen) gelagert. Und soll mir keiner erzählen, dass man das Knöllchen am SW übersieht....
Also- wer kennt sich mit dieser Problematik aus oder hat gar ähnliche Erfahrungen machen müssen?