Beiträge von @eight

    Also mit 36tkm auf DCT mit SD04 ohne Tempomat und ohne ride by wire habe ich mich längst „eingewöhnt“, und benutze statt der Kupplung wenn notwendig die Hinterradbremse zum regulieren. Das war der Grund, warum ich auch den Fußhebel nach unten verstellt habe, um mehr Gefühl Im Bremsfuß zu haben. Ist beim Umstieg vom Schalter zunächst schon eine heftige Umgewöhnung gewesen. Das ältere DCT ist nicht ganz so nutzerfreundlich wie das in der SD09 und schaltet eben auch in Schräglage bei langsameren Geschwindigkeiten. Das führt dazu, dass ich dann eben auch mal im manuellen Modus fahre wenn notwendig.


    Ja und auch ich habe einmal nach fast 14 Stunden Tour im Sattel und eigentlich zu müde zum Fahren bei der Ankunft am Ziel beim Bremsen die rechte Hand verkrampft und beim Bremsen das Gas aufgelassen. Das gab „lustige“ Geräusche und einen längeren Anhalteweg von etwa 2-3 m. Das bedeutet aber nicht, dass die geschilderten Probleme im Thread auch auf einen Fehler des Fahrers zurückzuführen sind. Manchmal liegt die Tücke im Detail und der Kumulation der vielen elektronischen Bauteile und Programmierungen mit Einstellungsmöglichkeiten. So lange es keine Black box gibt, wird der Fehler deshalb nur schwer nachstellbar sein.


    Ich hätte jedenfalls kein gutes Gefühl mehr, wenn ich einen Bedienfehler bei mir definitiv ausschließen kann. Dies würde bei mir dazu führen, den Tempomaten dauerhaft zu deaktivieren und stets etwas angespannter unterwegs zu sein. Das würde wiederum auch kurzfristig einen Fahrzeugwechsel zurück auf Schalter, wenn nicht gar einen Markenwechsel nach sich ziehen.

    Ich bin mit DCT auf SD04 nicht selbst von derartigen Problemen betroffen, aber möchte gerne hervorheben, dass es wichtig ist einen Nachweis für die Geltendmachung von Ansprüchen und der erfolgten Anzeige von etwaigen Mängeln zu haben. Dafür braucht man keinen Rechtsbeistand. Fax oder Einschreiben an Händler und Hersteller oder auch Übergabe gegen Empfangsbestätigung helfen nachher bei der Durchsetzung von Ansprüchen, insbesondere im „worst case“. Mit dem „Händler“ Nur reden ist eine äußerst schwache Basis. Nur so als Hinweis.

    Das Kleingedruckte nicht vergessen:


    "interner Outdoor Verschleiß-Test unter realistischen Touring-Bedingungen auf einer BMW 1200 GS (K25)"

    Auch hier ist der geneigte Leser wieder irritiert ... der Hersteller will sichergestellt wissen, dass ein Ölwechsel spätestens alle 12.000 km, mindestens aber alle 12 Monate durchgeführt wird.
    Daher kann er bei der 12.000 er Inspektion ohne negative Folgen herausgenommen werden, wenn erst 4000 km gefahren wurden und wenn das Jahr noch nicht verstrichen ist. Da hilft manchmal das ruhige Gespräch mit dem Händler.

    Um es auf die Spitze zu treiben. Wenn ich am 01.03.2019 die Maschine kaufe, mache am 01.04.2019 die 1000er, fahre dann 9.000 km und gehe mit 10.000 km auf der Uhr am 01.04.2020 zum Jahresservice mit Ölwechsel, dann muss ich nicht nach einem Ironbutt drei Tage später bei der 12000er am 03.04.2020 wieder einen Ölwechsel machen, sondern erst am 03.04.2021 oder bei 22.000 km.


    So ist es jedenfalls mit allen meinen Händlern bisher abgesprochen gewesen. Das der Ölwechsel nicht gemacht worden ist, steht dann nicht im Serviceheft, aber auf der Rechnung. Da steht dann auch wann der nächste Ölwechsel zu machen ist. So war es jedenfalls bei längeren krankheitsbedingten Zwangspausen und dadurch bedingten Rhythmusstörungen im Service mit jeder Honda bei mir.

    Faszinierend diese unterschiedlichen Aussagen der Händler und deren Interpretationen.
    Wie HeinoAT schon sagte, Garantie gibt der Hersteller. Also sind dessen Garantiebedingungen ausschlaggebend. Das heißt nach der 1000er ist eine Inspektion alle 12.000 km durchzuführen, mindestens aber 1x im Jahr ein Ölfilter- und Ölwechsel.
    Der sogenannte Wartungsplan des Herstellers ist entscheidend.


    Kommt es zum Garantiefall, wird der Garantieantrag durch den Händler beim Hersteller eingereicht. Der Hersteller will dann vom Händler wissen, ob die werkseitig vorgegebenen Wartungsarbeiten durchgeführt worden sind. Alleine darauf kommt es an. Meine Verkaufswerkstatt hat den Garantieantrag wegen der Schaltereinheit übrigens von mir als Kunden auch unterschreiben lassen.

    Dann prüft der Hersteller, ob er dem Antrag stattgibt.


    Alles andere was zwischen Händler und Kunden gesprochen oder vereinbart wird, interessiert den Hersteller im Prinzip überhaupt nicht. Er will seine Garantiebedingungen erfüllt sehen.


    Die Werkstatt interessiert es mittelbar, denn wenn der Garantieantrag abgelehnt wird, muss sich die Werkstatt überlegen, ob sie auf Kulanz etwas macht.

    Laut Verkäufer meiner AT trägt im Garantiefall übrigens auch die Werkstatt einen Teil der Arbeitskosten selbst, wenn nämlich die werkseitigen Erstattungssätze nicht die tatsächlichen Arbeitskosten abdecken. Ob das stimmt, weiß ich natürlich nicht.


    Fazit: Wer eher ängstlich wegen der Garantieansprüche ist, wird sich genau an den Wartungsplan halten, wer das Garantiefall- und Kostenrisiko gering einschätzt, dem kann es egal sein.

    Wer alles schrauben kann und Zugriff auf die notwendigen Werkzeuge hat, wird sicherlich alle notwendigen Arbeiten an seinem Eigentum achtsamer und sorgfältiger ausführen als jeder bezahlte Schrauber. Wer die Maschine zudem lange fahren will, den interessiert auch der mögliche Minderwert nicht. (Übrigens ... wer an den Lohnkosten der Werkstatt erheblich gespart hat, kann dies ja auch mit einem etwaigen Minderwert beim Verkauf gegenrechnen.)


    Wichtig ist doch nur, was jeder Eigentümer für sich und seine Maschine für richtig hält. Die Konsequenzen seines Handelns trägt schließlich auch jeder selbst, beim Fahren und beim Schrauben.

    Wann immer es geht fahre ich meine Anna T. Da ich berufstätig bin überwiegend als Alltagsfahrzeug und insgesamt mehr km im Jahr als meinen PKW . Mutmaßlich aufgrund der gegen Mittag einsetzenden zunehmenden Erdkrümmung ist der Weg zum Büro nur 25 km lang und der Weg zurück 75 km.;)

    Dann hattest du Glück und es war Kulanz ... bitte lesen ... letzter Satz —> Waschpflicht vor Reparatur


    Ich wurde vor Entgegennahme der Jacke vom Verkäufer in Berlin gebeten, die Jacke zunächst zu reinigen.