DCT im Kreisel / Kreisverkehrdiskussionen

  • #31

    Ich war mal mit Motorrad einige Tage in England, London in 1986. Dort bin ich damals immer "auf Sicht" gefahren. Auch durch Kreisel. Die (schriftlichen) Regeln dort kannte ich (glaube ich) damals nicht. Priorität hatte es niemanden zu rammen.

  • #32

    Damit man sich ein Bild machen kann, da gab es mal in Extra3 einen Bericht darüber :lachen:


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    Aber da gibt es ja noch andere Hirnlose Strassenkreuzungen:


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    Wer glaubt etwas zu sein, hört auf etwas zu werden.

    ;)🦁
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    No to Rasicm !
  • #34

    schlau finde ich, dass die Spuren sozusagen zur Ausfahrt werden. Man kann (sollte/muss) sich also frühzeitig einordnen (z.B. "direkt 2 Fahrspuren überqueren") und dann aus dem Kreisel ausfahren, ohne sich mit anderen Verkehrsteilnehmern zu überkreuzen, die sich nicht nach innen getraut haben, aber noch weiter im Kreisel bleiben... wären es einfach zwei oder drei konzentrische Kreise, würde kaum einer die inneren Spuren nutzen, und müsste sich, wie oben beschrieben, wieder durch den Verkehr auf dem äußeren Ring durchfädeln, um ausfahren zu können.

    Ich glaube allerdings, dass die meisten deutschen Autofahrer dem Kreisverkehr an sich nicht besonders aufgeschlossen gegenüberstehen (trotz des "Kreiselbooms" der letzten Jahre)... so kann der Kreisel seine Vorteile auch nicht voll ausspielen... wenn ich sehe, wie viele an der Einfahrt zum Kreisel stehen bleiben und warten, ob der gerade erst gegenüber eingefahrene Wagen vielleicht noch weiter im Kreisel bleiben möchte (so dass man ihm Vorrang gewähren kann, wenn man nur lang genug auf ihn wartet... :happy-bouncyyellow: ), dann fällt mir nix mehr ein...

    Mit der Ampel gebe ich dir recht ... die gehört in die Reinform eines Kreisverkehres m.E. auch nicht rein ...


    VG

  • #35

    Wer haftet bei Kollision im Kreisverkehr?


    Update vom 4. Novemner: Wer kommt eigentlich bei einem Zusammenstoß im Kreisverkehr für Schäden auf? Auch hier gilt, wie an anderen Stellen im Straßenverkehr: Hat ein Verkehrsteilnehmer die Vorfahrt anderer missachtet, trägt er die alleinige Haftung. Das zeigt ein Beschluss des Oberlandesgerichts (OLG) Koblenz (Az.: 12 U 917/22), auf den der ADAC hinweist.


    Der Fall: Ein Fahrer lenkte seinen Wagen viel zu schnell in einen Kreisverkehr. Er überfuhr die Mittelinsel und geriet links neben eine andere Autofahrerin. Sein Wagen kollidierte mit ihrem Auto. Der Fahrer forderte Schadenersatz: Die Frau hätte die Kollision vermeiden können, wenn sie sich nochmals nach links umgedreht hätte, meinte er. Denn dann hätte sie sein Fahrzeug wahrnehmen müssen. Die Versicherung lehnte die Zahlung aber ab.


    Das OLG Koblenz gab der Versicherung Recht. Im Kreisverkehr hat derjenige Vorfahrt, der als Erster die entsprechenden Verkehrszeichen passiert und einbiegt. In dem verhandelten Fall verletzte der Fahrer seine Wartepflicht. Zudem verstieß er auch noch gegen das Verbot, die Mittelinsel zu überfahren. Damit ignorierte er zwei wichtige Verkehrsregeln - und diese Pflichtverletzungen seien erheblich, so das Gericht. Der Mann muss allein haften.


    Der anderen Unfallbeteiligten lasse sich kein Schuldvorwurf machen. Im Gegenteil: Sie darf sich vielmehr darauf verlassen, dass andere Verkehrsteilnehmer, die noch nicht in den Kreisverkehr eingefahren sind, ihr bestehendes Vorfahrtsrecht beachten.

    Dinge kommen zurück und sind wieder in. Ich kann es kaum erwarten bis Moral, Respekt und Intelligenz wieder im Trend sind :happy-smileyflower: :teasing-tease:

    Der Kluge ärgert sich über die Dummheiten, der Weise belächelt sie

  • #37

    Können schon. :/ Aber gut das man mit sowas nicht durchkommt :)

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