Mich würde interessieren, ob es bei Radfahrer auch die Regel ( sinngemäß) gilt:
...langsam fahrende Fahrzeuge müssen bei geeigneter Möglichkeit den schnelleren Verkehr vorbei lassen....
Da hat dann auch mit gegenseitiger Rücksichtsnahme zu tun...
Wenn ein Radfahrer bei uns eine Kreissstrasse oder gar Ortsverbindungsstrasse über 3 km den Berg mit 8 km/H ( OK, e-bike machts mit 15-20 KmH ) hochstrampelt und man als schnellerer Verkehrsteilnehmer ordnungsgemäss seinen 2m Abstand einhalten will, also nicht vorbei kann. Da wäre es doch schön wenn der Radfahrer die nächste Einbuchtung, Einmündung nutzt und die folgenden Verkehrspartner vorbei lässt.
Funktioniert aus meiner Erfahrung bei 98 & der Fahrradfahrer leider nicht....