Moin,
genau das meine ich!
Scheiße bauen und noch was raushaben wollen!
In der STVO ist explizit das nebeneinadefahren von Radfahren verboten!!!
Das ankündigen eines Überholvorgangs mit Hupe erlaubt!
Und irgendwann wundern sich die Kandidaten, wenn sie mal einer "aufläd" oder übersieht, wenn sie im Graben liegen.
Auf jede Aktion folgt eine Reaktion und nicht Alle sind gleich gestrickt, bzw. haben die gleiche Reizschwelle/Umstände etc..
In den Jahren sieht und hört man da viel!
Gruß
Th.