Gibt es eine gesetzliche Grundlage für Warnhinweis?

  • #41

    Wenn sie abgemacht werden sollen, dann gleich am Neufahrzeug.

    Der Lack bleicht recht schnell aus, sodaß später dunkle Stellen zurückbleiben.

    1114592_3.png


    Hauptständer, TC, Stebel HUPE, OneOne Öler, Heed Sturzbügel, Nebelscheinwerfer MotoBozzo, Sitzbank von Petra


    :atblack:

  • #42

    Ich bin jetzt nicht in der Garage, aber ich erinnere mich an drei sichtbare Aufkleber an dem Gerät. Der eine ist am Lenker und betrifft die Geschwindigkeitsfreigabe für die M&S-Reifen, der wird wohl aus gesetzlichen Gründen drauf bleiben. Einer ist an der Schwinge wg. Kettenspannung, finde ich vernünftig. Und dann gibt es noch einen auf dem Tank wg. E10 Sprit, Helmpflicht und Handbuch lesen. Der ist in meinen Augen überflüssig und mit ziemlicher Sicherheit auch nicht einlackiert. Ich glaube, der wird 2024 nicht überleben.

  • #43

    Der ist nicht nur mit ziemlicher Sicherheit, sondern de facto „nicht überlackiert“ :pray:


    Grüße aus dem wilden Süden,

    Allgeier72

  • #44

    ich habe meinen Händler gleich auf den Kaufvertrag montieren lassen, dass ich keine Händler Etiketten auf dem Motorrad haben möchte.


    Zum Heißluftföhn: ich würde den allerhöchstens auf 30° einstellen. Erst recht jetzt in der kalten Jahreszeit wo Lack und Metall wahrscheinlich höchstens 10° warm sind, oder sogar noch kälter. Und ganz vorsichtig anfangen den Lack zu erwärmen, also den Föhn erst weit weg halten und langsam erst näher dran halten. Sonst habt ihr Null Komma Nix Risse im Lack, die durch Wärmespannungen entstehen.

    Aber das ist nur meine persönliche Meinung.

  • #46

    Ich werde das Thema ohnehin auf die Zeit vertagen, wenn es wärmer ist.

  • #48

    In etwa 300 m Luftlinie entsteht ein Neubaugebiet. Wie es die Anwohner dort aushalten, ist mir ein Rätsel. Denn jedes Fahrzeug, das rückwärts fährt, muss wohl penetrant piepsen/hupen. Und auf Großbaustellen fährt immer einer rückwärts. ERstaunlicherweise ist die Piepserei viel lauter und nervender als der normale Maschinenlärm. Dieses "Sicherheitsfeature" habe ich an meinen zwei Traktoren als allererstes mal kaputtgehen lassen ;)

  • #49

    Auweia, ganz tolle Idee

    Wer Sicherheitseinrichtungen vorsätzlich ausser Betrieb nimmt verliert die Betriebserlaubnis, den Versicherungsschutz....und ist zusätzlich strafbar

    Nur so als Hinweis

    Allesfahrer

  • #50

    Man kann das, wenn japanische Technik im Spiel ist, auch noch absurder gestalten: Ein Freund hatte einen Toyota Prius der 3. Generation, der hatte einen permanenten Warnton, wenn man den Rückwärtsgang einlegte - und zwar INNEN :confusion-scratchheadyellow:


    Außen hätte ich noch verstanden, weil der Wagen mit Hybridantrieb rückwärts grundsätzlich elektrisch fährt, und deshalb meist sehr leise.

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