Auf Rollsplit weg gerutscht
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#32 Ich dem Fall gibt es keinen Versicherer. Das Land Brandenburg ist Eigenversicherer. Haben sie mir in ihrer ersten Antwort direkt mitgeteilt. Und wenn die sich quer stellen (was sie aktuell tun), kann ich bis zum Sankt Nimmerleinstag warten, bis die einen Gutachter beauftragen.
Der beste Freund meines Bruders (und regelmäßiger Mitfahrer bei meinen alljährlichen Himmelfahrt- und Alpentouren) ist allerdings HU Prüfingenieur und der kennt ein paar Gutachter. Einer davon macht das Gutachten nächste Woche, wenn das Land Brandenburg sich weiter quer stellt.
Das Gute: sie haben sich jetzt ein wenig selbst in die Ecke manövriert. Sie haben mir geantwortet und lehnen sie Zahlung ab. Die Begründung: 3 Tage vor meinem Sturz gab es an der Stelle Ausbesserungsarbeiten am kurveninneren "Bankett". Sie haben jetzt behauptet, dass sie nach Abschluss der Arbeiten eine Kontrollfahrt gemacht hätten und alles sauber gewesen wäre. Vielleicht hätte ja ein KFZ die Kurve geschnitten und den Rollsplit von der reparierten Stelle auf die Straße getragen.
Nur: da ist innen eine Leitplanke. Ich halte es für sehr schwer möglich, die Kurve zu schneiden, ohne dabei die Leitplanke zu berühren. Außerdem beginnt der Rollsplit auf dem Asphalt genau auf der Höhe, auf der sie auch die Ausbesserungen gemacht haben. Das KFZ hätte also unter der Leitplanke durch quer zur Straße fahren müssen, um den Split von der ausgebesserten Stelle auf den Asphalt zu tragen. Schwerlich vorstellbar. Davor ist der Randstreifen großzügig mit Wiese bewachsen, sodass es auch nicht geht, dass ein Auto vor Beginn der Kurve den Asphalt verlassen und dabei den Dreck auf den Asphalt getragen hätte.
Es ist also offensichtlich, dass die dort schlicht nicht sauber gereinigt haben und der normale Verkehr in nur 3 Tagen noch nicht genügend Zeit hatte, die Straße zu "reinigen". Und bei Dreck durch Straßenarbeiten ist die Rechtslage sehr viel klarer, als bei Überbleibseln vom Winter-Streuen. Es gab davor keine Warnung vor der Kurve, vor Rollsplit oder vor allgemeinen Gefahren.
Ich habe ihnen jetzt nochmal mehr oder weniger geschrieben Summe x für durch mich selbst durchgeführte technisch notwendige Reparaturen und Ersetzungen (Kleidung) und ich schlucke die kosmetischen Schäden und den Wertverlust selbst, weil ich keine Lust auf einen Rechtsstreit habe. Wenn Sie auf das Angebot aber nicht eingehen, gehe ich zum Anwalt und der wird dann die volle Forderung von voraussichtlich etwa Summe x mal 3 an Reparaturkosten (mit deutschen Ersatzteilpreisen in der Werkstatt, inkl. kosmetischer Schäden) plus ggf Schmerzensgeld und entstehende Kosten für Anwalt und Gutachter einfordern.
Selbst, wenn mir am Ende eine 50% Teilschuld zugesprochen werden würde (wobei ich aktuell nicht sehe, wofür das sein sollte) kommt die das dann teurer.
Ich werd mir wohl schon mal einen Anwalt suchen.
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#34 ......
Selbst, wenn mir am Ende eine 50% Teilschuld zugesprochen werden würde (wobei ich aktuell nicht sehe, wofür das sein sollte) kommt die das dann teurer.
Ich werd mir wohl schon mal einen Anwalt suchen.
Doch, eine Teilschuld könntest Du schon bekommen, ist es doch Deine Pflicht, Deine Fahrweise auf die Strassenverhältnisse anzupassen und jederzeit bremsen zu können. Das wird heutzutage von einem Fahrer erwartet, so blöd das klingt. Der Rollsplit könnte ja überall rumliegen, eben tatsächlich von einem Auto auf die Fahrbahn geschleudert.
Gruß Axel
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#35 Ja schwierig, da eine gerechte Lösung zu finden. Die könnten natürlich zurückschießen mit dem Argument der unangepaßten Geschwindigkeit ..
Vielleicht sollte man die Sache auch mal aus der Sicht eines Bürgermeisters sehen. Ich hatte vor nicht allzulanger Zeit ein Gespräch mit unserer Altbürgermeisterin. Sie beklagte dass man heutzutage als Bürgermeister immer mit einem Fuss im Gefängnis steht. Es kommen da Fälle vor wo man im Traum nicht darauf kommen würde dass da an völlig unverdächtigen Stellen ein Unfall passieren könnte. Aber wenns passiert dann stehen die Leute immer gleich mit dem Rechtsanwalt da.
Es herrscht eine Art Vollkaskomentalität in Deutschland.
Sie berichtete auch von einem Fall einer Gemeindestraße mit einer ganz leichten Kurve und an der Kurvenaussenseite einer Böschung nach unten. Dort haben sich innerhalb weniger Wochen gleich drei Unfälle ereignet, immer an derselben Stelle. Die sind mit dem Auto einfach geradeaus weiter die Böschung runter gerauscht. Bei einer Ortsbesichtigung zur Entschärfung der Situation, (Teilnehmer waren von der Gemeinde, das Landratsamt, die Polizei) und dem Vorschlag der Errichtung einer Leitplanke kam die Ablehnung von der Polizei weil da Motorradfahrer bei einem Sturz an den Pfosten der Leitplanke hängen bleiben könnten. Also alles nicht einfach, obwohl man als Bürgermeister versucht den Straßenzustand so sicher wie möglich zu halten.
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#36 Doch, eine Teilschuld könntest Du schon bekommen, ist es doch Deine Pflicht, Deine Fahrweise auf die Strassenverhältnisse anzupassen und jederzeit bremsen zu können. Das wird heutzutage von einem Fahrer erwartet, so blöd das klingt. Der Rollsplit könnte ja überall rumliegen, eben tatsächlich von einem Auto auf die Fahrbahn geschleudert.
Diese Argumentation käme einer Flächendeckenden Geschwindigkeitsbegrenzung auf Schrittgeschwindigkeit gleich. Ne, sehe ich nicht so. Wenn dort ersichtlich gewesen wäre, dass kürzlich gearbeitet wurde (z.B. noch Barken am Rand oder sowas) würde ich bei der Argumentation vielleicht sogar mitgehen. War es aber nicht. Meine Frau fährt dort täglich 2 Mal Lang (Arbeitsweg) und hat am Tag der Arbeiten nichts wahrgenommen.
Tatsächlich finde ich sogar die Herangehensweise von Brandenburg aktuell eher gefährlich, weil die Leute komplett verlernen, selbst ihre Geschwindigkeit und Linie an die Begebenheiten anzupassen. Brandenburg stellt an Kurven, die gefahrlos mit 80 gefahren werden können Schilder mit 30 wegen Kurve auf. Straßen werden grundsätzlich schnurgerwde gebaut und fast flächendeckend auf 70 limitiert. Da ziehst du dir eine Generation Autofahrer heran, die beim ersten Urlaub in Österreich dann direkt vom Berg fällt. Erwartbare Begebenheiten muss der Fahrer erwarten und einkalkulieren. Ich kann aber auf einer Straße in gutem Zustand ohne weitere Warnung nicht davon ausgehen, dass irgendwelche Bauarbeiter da Rollsplit auf der Straße verteilen. Und die Bauarbeiter sind in der Pflicht, hinter sich wieder aufzuräumen. Haben sie nicht, damit kann ich aber nicht rechnen. Sonst könnte ja ein wütender Anwohner auch einfach Öl auf der Straße verteilen und könnte dann sagen da müssen Motorradfahrer mit rechnen, das Öl könnte ja ein Traktor vorher eine Ölleckage verloren haben.
Im oben zitierten Fall hat ein Motorradfahrer eine 30% Teilschuld bekommen, weil 3 Kurven vorher ein allgemeines "Achtung" Schild stand. Selbst das ist hier nicht gegeben. Daher sehe ich nicht, dass ich 50% bekomme.
Ich finde aber auch, dass ich dem Land gegenüber da sehr fair bin. Die haben offensichtlich bei den Bauarbeiten geschlampt und mir damit Schaden zugefügt. Ich biete Ihnen an, dass Sie mir nur die technisch notwendigen Reparaturen zahlen und ich alles kosmetische selbst trage. Wer hier von Anfang an mitgelesen hat weiß, dass ich kein Fan von Anwälten und Rechtsstreitigkeiten bin. Wenn sie das nicht wollen, dann halt der offizielle Weg mit Klage.
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#38 Ich kann aber auf einer Straße in gutem Zustand ohne weitere Warnung nicht davon ausgehen, dass irgendwelche Bauarbeiter da Rollsplit auf der Straße verteilen.
Dann fahre niemals, wirklich niemals im Zeitraum April - Juni z.B. ins Zentralmassiv.... dort lernst du auf Sicht zu fahren und im cm tiefen Rollsplit zu schwimmen.
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#39 Wie sagte mal ein alter Kollege von mir:
"Recht haben und Recht bekommen sind zwei paar Schuhe"
Gegen das Land oder welche Behörde auch immer wird ein Klageverfahren ein Langstreckenlauf...
Keiner Zuständig,keiner schuld...
und zum Schluss war es der Bauhelfer eines Sublers aus wer weis woher...
und den kann man nicht mehr ermitteln!
Es würde mich auch ankotzen und vor 20 Jahren wäre ich "Amok" gelaufen;aber meine Erfahrung sagt:
Spar dir die Zeit und Nerven!
Auch wenn es sehr schwerfällt!
Gruß
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