Bitte um Hilfe: Gibt es hier im Forum einen TÜV / DEKRA / GFÜ Ingenieur der mir eine Frage beantworten kann?

  • #1

    Guten Morgen,

    ich versuche gerade, meine im Jahr 2020 gekaufte und dann in die Schweiz exportierte ATAS wieder zurück nach Deutschland zu bringen und da anzumelden.

    Das Motorrad wurde bereits beim Zoll als Umzugsgut deklariert und ohne Probleme zoll- und steuertechnisch eingeführt.

    Da sowohl der Hinterreifen als auch neue Gabelsimmerringe fällig waren, habe ich das Moped zu meinem FHH gebracht, damit dann auch gleich in einem Aufwasch die technische Abnahme (wir haben vermutet §21 ) zu machen.

    Tja, gestern war der Termin, und ich bekam nachmittags einen Anruf vom FHH dass der DEKRA Mann unverrichteter Dinge wieder abgezogen ist, da er keine Ahnung habe, was und wie die fällige Untersuchung zu machen sei.

    Deshalb habe ich mich mal selber auf die Suche gemacht, und habe diesen Artikel beim TÜV gefunden: https://www.tuvsud.com/de-de/b…t-und-zulassung/umzugsgut

    Dort wird unter anderem erwähnt:
    Welche Möglichkeiten im Einzelfall bestehen, zusätzliche weitergehende Ausnahmegenehmigungen zu erhalten, sollte mit dem begutachtenden Sachverständigen und der zuständigen Behörde abgesprochen werden, da hier die Verfahrensweisen in den verschiedenen Bundesländern noch nicht ganz einheitlich sind.


    Daher meine Frage in die Runde: ist einer von euch evtl mit der Materie vertraut als Prüfer bei einer der Prüforganisationen und kann mir sagen, wie das jetzt zu handhaben ist?

    Muss ich hier wirklich eine individuelle Vereinbarung mit dem Prüfer/der Prüforganisation treffen?

    Ich meine, ich habe ja eine COC, eine Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Zoll, die alten Schweizer Fahrzeugpapiere und das ist ein deutsches Fahrzeug, das nur mal ein paar Jahre Auslandaaufenthalt hinter sich hat, das ollte doch irgendwie die Zulassung bekommen können?!!!

    Danke für konstruktive Vorschläge!

    Gruss Josefus

    PS: es dürfen natürlich auch andere Personen, die was Produktives beitragen können, antworten, nicht nur TÜV / DEKRA /GFÜ Prüfer! :handgestures-thumbupright:

    Alle sagten: Das geht nicht! Dann kam einer, der wusste das nicht und hat es einfach gemacht!

    Zweirad-Historie: Suzuki RV 50 Suzuki GT 550, Yamaha TDM 850 MK II, Honda XL1000V Varadero SD02, Yamaha FJR 1300 RP04, Yamaha FJR 1300 RP08, Honda Africa Twin SD04, Honda Africa Twin AS CRF1100 D4 SD09
    2025: "Um Deutschland rundumadum Tour" mit "üdelbandtour, Schwarzwaldrunde 8.0, TrueAdventure Camp 1.0, Dolomitenrunde 2025

    2026: ODWLDR 4.0, Forumstreffen "Hart an der Grenze 2026, SWR 9.0, TAC 2.0,TWR 5.0


          

  • #2

    Hallo Josef, schreib mal den Der_Commander an, der ist bei der DEKRA

    Grüße aus dem Lahn-Dill-Kreis :at3:
    Thomas


    Honda CY 50 in Rot, Suzuki DR 125 in Schwarz, Honda CBF 600 SA in Weiß, Honda CRF1000 D in Schwarz,

    Honda CRF 1100 Adventure Sports DCT EERA in Tricolor


    Wer nie vom Wind gestreichelt,

    wer nie vom Regen gewaschen,

    wer nie von der Sonne getrocknet,

    wer nie vom Frost gebeutelt,

    wer nie vom Chrom geblendet wurde,

    der wird es nie verstehen, was Motorradfahren bedeutet


    Hessentruppe

  • #4

    Moin,

    ich habe das mit einem PKW hinter mir der allerdings aus der EU stammt. Da du eine COC hast, die Papiere aus der Schweiz und evtl. noch Kopien der alten deutschen Papiere sollte das kein Problem sein. Du musst mit den Motorrad bei einer Prüfstellen vorstellig werden die eine Vollabnahme nach §??? (weiß nicht mehr welcher das war) machen kann. Dann bekommst du von dort die entsprechenden Papiere für die Wiederzulassung ausgestellt. Manchmal wollen die einen Eigentumsnachweis haben (Kaufvertrag...)

    Mit den Papieren dann zur Zulassung und eine Neuzulassung durchführen lassen.

    Kann durchaus sein das der Dekraprüfer deines Händlers eine solche Prüfung nicht durchführen darf.

    Gruß Robert

    Wenn man rechts dreht wird die Landschaft schneller :auto-dirtbike:
    Gruß Robert

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