Guten Morgen,
ich versuche gerade, meine im Jahr 2020 gekaufte und dann in die Schweiz exportierte ATAS wieder zurück nach Deutschland zu bringen und da anzumelden.
Das Motorrad wurde bereits beim Zoll als Umzugsgut deklariert und ohne Probleme zoll- und steuertechnisch eingeführt.
Da sowohl der Hinterreifen als auch neue Gabelsimmerringe fällig waren, habe ich das Moped zu meinem FHH gebracht, damit dann auch gleich in einem Aufwasch die technische Abnahme (wir haben vermutet §21 ) zu machen.
Tja, gestern war der Termin, und ich bekam nachmittags einen Anruf vom FHH dass der DEKRA Mann unverrichteter Dinge wieder abgezogen ist, da er keine Ahnung habe, was und wie die fällige Untersuchung zu machen sei.
Deshalb habe ich mich mal selber auf die Suche gemacht, und habe diesen Artikel beim TÜV gefunden: https://www.tuvsud.com/de-de/b…t-und-zulassung/umzugsgut
Dort wird unter anderem erwähnt:
Welche Möglichkeiten im Einzelfall bestehen, zusätzliche weitergehende Ausnahmegenehmigungen zu erhalten, sollte mit dem begutachtenden Sachverständigen und der zuständigen Behörde abgesprochen werden, da hier die Verfahrensweisen in den verschiedenen Bundesländern noch nicht ganz einheitlich sind.
Daher meine Frage in die Runde: ist einer von euch evtl mit der Materie vertraut als Prüfer bei einer der Prüforganisationen und kann mir sagen, wie das jetzt zu handhaben ist?
Muss ich hier wirklich eine individuelle Vereinbarung mit dem Prüfer/der Prüforganisation treffen?
Ich meine, ich habe ja eine COC, eine Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Zoll, die alten Schweizer Fahrzeugpapiere und das ist ein deutsches Fahrzeug, das nur mal ein paar Jahre Auslandaaufenthalt hinter sich hat, das ollte doch irgendwie die Zulassung bekommen können?!!!
Danke für konstruktive Vorschläge!
Gruss Josefus
PS: es dürfen natürlich auch andere Personen, die was Produktives beitragen können, antworten, nicht nur TÜV / DEKRA /GFÜ Prüfer! ![]()