Humor?
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#4.362 Aber Vorsicht, in einigen ländlichen Gegenden gibt es noch das Kranzgeld.
Da guckt der Jüngling ganz verwundert, die Alte klagt auf dreizehnhundert (1300).
Da guckt der Jüngling ganz verwundert, die Alte klagt auf 1300.
Für Interessierte: Gemeint ist § 1300 BGB in der alten Fassung (bis 2001).
Danach konnte eine vorher "unbescholtene" Frau bei Auflösung der Verlobung eine Entschädigung in Geld verlangen für den Schaden, der nicht Vermögensschaden ist. ...
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#4.363 Warnung für den Sommer
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#4.366 Alles anzeigen
wäre die Lezte Äußerung dieses Dingens.
Brauch das Zeug nicht.
Fahr ich AT oder bin ich "behindert"? 🥴
Alles anzeigen
Toll.
Leider traurige Realität bei einer Menge Menschen.
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