Alles anzeigenAber Vorsicht, in einigen ländlichen Gegenden gibt es noch das Kranzgeld.
Da guckt der Jüngling ganz verwundert, die Alte klagt auf dreizehnhundert (1300).
Alles anzeigenDa guckt der Jüngling ganz verwundert, die Alte klagt auf 1300.
Für Interessierte: Gemeint ist § 1300 BGB in der alten Fassung (bis 2001).
Danach konnte eine vorher "unbescholtene" Frau bei Auflösung der Verlobung eine Entschädigung in Geld verlangen für den Schaden, der nicht Vermögensschaden ist. ...
