TÜV vs. Positionsleuchten/Standlicht

  • #11


    Lies dir doch bitte mal den kompletten Thread durch, dann wirst du feststellen, daß mir
    genau das schon passiert ist. Ich habe den Beamten freundlich auf den Sachverhalt auf-
    merksam gemacht, konnte das auch belegen, er hat sich bedankt und gut war´s.
    Und wenn von 50 Motorrädern eines mit dauerleuchtenden Blinkern daherkommt, dann
    habe ich immer noch Verständnis, wenn einem das komisch vorkommt. Und das mitführen
    der entsprechenden Verordnung in Papierform oder als PDF auf dem Telefon ist nun wirk-
    lich kein Aufwand.



    Na dann hast du doch keinen Grund, dich zu beklagen.

    Das perfekte Symbol unserer Zeit ist der Laubbläser.
    Er verlagert ein Problem von einem Ort zum anderen ohne es zu lösen,
    benötigt dafür wertvolle Energie und macht dabei eine Menge Lärm.

  • #12


    Das sehe ich, ehrlich gesagt, ein bißchen anders.


    Auch wenn es viel verlangt ist, aber der Polizist ist ein Profi und wird für seine Professionalität beazhlt.
    Dazu gehört dann halt auch, daß man sich im eingesetzten Bereich auskennt.


    Das wird von mir in meinem Beruf genauso erwartet (ich muß sogar zu regelmäßigen Prüfungen antreten um meinen aktuellen Wissensstand zu überprüfen und sollte ich einmal nicht bestehen, hieße das Abzug vom Dienst und Nachprüfung ... bis hin zur Kündigung, falls ich nicht bestehe).


    Und wenn ich als typischer Kunde (also Laie in Bezug auf Zulassungsbestimmungen) ein in Europa zugelassenes Neu-Kfz kaufe und zulassen kann, fühle ich mich sicher nicht verpflichtet, alle möglichen Austattungsmerkmale auf eventuelle rechtlichen Besonderheiten zu überprüfen (dafür bekommen ich ja einen Typenschein, den ich zur Anmeldung vorlegen muß) und schon gar nicht mitzuführen.


    Wenn ich, was ich auch nachvollziehen kann, ein Kfz mit einer Einzelgenehmigung besitze (z.B. mein Ural-Gespann), dann ist das auch für mich ein Grund zur Kompromißbereitschaft, aber sicher nicht bei einer Honda von der Stange.

  • #16


    Datei auf dem Handy speichern, das wird dadurch bestimmt nicht schwerer. Und da die Doofen immer mehr werden,
    lieber auf Nummer sicher gehen.

    Bilder

    Das perfekte Symbol unserer Zeit ist der Laubbläser.
    Er verlagert ein Problem von einem Ort zum anderen ohne es zu lösen,
    benötigt dafür wertvolle Energie und macht dabei eine Menge Lärm.

  • #17


    Hö, cooles Statement. Hätte ne ähnliche Diskussion mit einem technischen Sachverständigen der GTÜ.
    Habe ihm dann seien Jobtitel erklärt. Fand er nicht gut. 😅


    Plakettche gab's trotzdem.


    Gruß
    Claus

    Lieber Altersstarrsinn als gar keine Meinung. 8)

  • #18


    Sollte Dir bei solch einer Sache mal die Weiterfahrt untersagt werden, Du aber durch Dokumente / Informationen etc. darlegen kannst das Du im Recht bist kannst Du SÄMTLICHE entstehenden Kosten einklagen, kannst Du es nicht vor Ort darlegen bleibst Du auf den Kosten sitzen.
    Ganz klar das das aber einen Extremfall schildern würde, ich habe bisher von keiner Untersagung der Weiterfahrt aus o.g. Grund gehört.

  • #19


    Genau so ist es. Jeder Halter ist selbst für sein Fahrzeug in der Verantwortung. Das ist auch der Grund weshalb man es selbst Haftpflicht versichern muss. Kein Polizist oder TÜV Prüfer ist VERPFLICHTET den Nachweis zu erbringen. Wenn diese es tun ist es eine Dienstleistung und die ist in der Regel kostenlos. Toll oder?
    Wenn man vernünftig mit den Menschen redet wird auch sicher eine Lösung gefunden. Ich für meinen Teil habe bisher mit der Rennleitung genau wie mit dem TÜV keine Probleme gehabt (Umbauten am PKW).
    Soweit ich weis kann man diesen Nachweis zu den Blinkern schnell im Netz googeln. Wenn es die Beamten dann trotzdem nicht akzeptieren kann man sicher etwaige Kosten geltend machen. Sollte sich aber langsam bis ins kleinste Dorf herum gesprochen haben.


    https://www.motorradonline.de/…orraedern-alle-lampen-an/:


    "Rechtliche Grundlage ist die weltweit für Fahrzeughersteller gültige UNECE-Vorschrift 53.01. Sie bezieht sich nur auf die Motorrad-Front, die Blinker hinten arbeiten weiter wie gewohnt. Das erste Motorrad, das mit Dauerlicht-Vorderblinkern in Deutschland auf den Markt kam, war die CBR 600 RR des Modelljahrs 2013."

    abenteuerliche Grüße


    Ron

  • #20

    Hai,



    sehe ich prinzipiell genauso wie Du und das würde ich meinem Gegenüber dann auch sachlich zum Ausdruck bringen ;)


    Aber da es für mich nicht wirklich einen Mehraufwand darstellt, habe ich mir den Wisch ausgedruckt und er liegt in meinem Tankrucksack, den ich fast immer mit habe. Das kann mir im "Ernstfall" einiges an Zeit, Ärger und Kosten ersparen.


    cu
    framo

    and may the force be with you

  • Hey,

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