Alles anzeigenMeine neue Husqvarna Enduro 701 LR, die diese Woche abgeholt habe hat TKC 80 serienmäßig drauf und einen Winterreifenaufkleber auf dem Tank.
Welche vmax hast du in den Papieren eingetragen?
Alles anzeigenMeine neue Husqvarna Enduro 701 LR, die diese Woche abgeholt habe hat TKC 80 serienmäßig drauf und einen Winterreifenaufkleber auf dem Tank.
Welche vmax hast du in den Papieren eingetragen?
kann mir eigentlich mal jemand den Satz unter 1a von Mitas übersetzen?
https://www.mitas-moto.com/de/reifenfreigabe
"Fall 1a: Gleiche Reifengröße, anderer Hersteller.
Die Umrüstung ist zulässig, die Betriebserlaubnis erlischt nicht. Eine Anbauabnahme und
Eintragung in die Zulassungsbescheinigung ist nicht nötig (Verkehrsblatt 15-2019, Nr. 90). Für
diesen Fall stellen wir Ihnen eine Service-Information zur Verfügung, aus der die von uns
empfohlenen Reifenkombinationen für Ihr Fahrzeug hervorgehen"
-> wenn ich nun einen Reifen mit gleichen Dimensionen / bauart aufziehe, der aber nur langsamer gefahren werden darf:
ist das dann jetzt die gleiche Reifengröße die in 1a gemeint ist, oder nicht?
...du hast da was übersehen :
"Grundsätzlich für Fall 1 gilt: Die geänderte Bereifung muss typgenehmigt (UN/ECE Regelung 75) und technische Parameter (Geschwindigkeitsindex, Traglast) gleich oder höherwertig sein."
Einen langsameren Reifen darfst du nur fahren, wenn dieser eine m+S Kennung besitzt und dies im Cockpit / Sichtbereich kenntlich machst.
Einen Reifen, welcher die Traglast nicht erfüllt, garnicht.
Das mit dem M+S wurde doch schon mehrfach erklärt ....
Moin Andreas,
nein.
Fall 1a beschreibt Folgendes:
In den Papieren (COC) steht bspw. Bridgestone A41X 150/70 ZR 18, Du möchtest aber gerne einen Continental Trail Attack in derselben Größe montieren.
Dies wäre zulässig, da anderer Hersteller, aber gleiche Reifengröße.
Deine Frage bezieht sich jedoch auf den Geschwindigkeitsindex.
Hierzu geben die Reifenhersteller sogenannte Service-Informationen heraus (früher: Unbedenklichkeitsbescheinigung), aus denen hervorgeht, welcher Index zulässig oder Mindestanforderung ist.
Danke euch.
Und ja: zu der ECE 75 hatte ich ja die Info vom tüv, dass in dieser der M+S Reifen angeblich noch enthalten und somit legal fahrbar ist.
Erscheint mir aber immernoch zu einfach als Lösung.. vielleicht bin ich da auch zu ängstlich. Aber bevor ich es nicht 100% wasserdicht hab, mag ich so nicht herumfahren.
Das BMVI hat das doch in dem oben verlinkten Beitrag eindeutig erklärt. Für Motorradreifen gilt die M+S Regelung weiterhin
ZitatAlles anzeigen
Eine Ausnahme gilt für Fahrzeuge, die üblicherweise mit Normalreifen ausgerüstet sind und gelegentlich mit M+S-Reifen ausgestattet werden, wobei in diesem Fall das Symbol für die Geschwindigkeitskategorie der M+S-Reifen einer Geschwindigkeit entsprechen muss, die entweder höher ist als die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs oder nicht niedriger als 130 km/h (oder beides). Ist jedoch die bau-artbedingte Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs höher als die dem Symbol für die niedrigste Geschwindigkeitskategorie der montierten M+S-Reifen entsprechende Geschwindigkeit, muss im Fahrzeuginnern an auffallender Stelle oder, falls kein Fahrzeuginnenraum vorhanden ist, so nahe wie möglich am Kombi-Instrument ein Warnschild mit dem niedrigsten Wert der zulässigen Höchstgeschwindigkeit der montierten M+S-Reifen angebracht werden.
a.k.a.:
Man darf einen Reifen mit Geschwindigkeitskategorie größer 130 km/h und kleiner Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs fahren, wenn
1. das Fahrzeug im Normalfall mit Normalreifen ausgestattet und nur gelegentlich mit M+S Reifen ausgestattet wird (aber wer will das kontrollieren)
und
2. im Fahrzeuginneren an auffälliger Stelle bzw. bei Motorrädern so nahe wie möglich am Kombi-Instrument ein Sticker mit der zulässigen Höchstgeschwindigkeit der Reifen angebracht wird.
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