Neuregelung zu Motorradreifen - Reifenfreigaben wertlos

  • #31

    doofe Fragen:

    - gibt es schon eine Art Liste hier im Forum, die die legal fahrbaren Reifen wiedergibt?

    - hat jemand nen link zu der vom ADAC genannten Unbedenklichkeitserklärung für unsere ATs?

    Kenne nur diese Seite hier: https://www.honda.de/motorcycl…vices/approved-tires.html

    - darf ich nu mit meinen k60 scout DOT 2017 nun noch legal auf der 2017er SD 06 fahren, oder nicht?



    ganz schön verwirrend dass Thema, finde ich..

  • #32

    Genau die legalität wird ja hier diskutiert, weil es unterschiedliche Regeln/Gesetze gibt (EU und D).


    Ich persönlich würde die K60 Scout mit einem Höchstgeschwindigkeitskleber im Cockpit fertig fahren. Da diese Reifen ja die angegebene Größe haben und nicht breiter (Beispiel) sind, wird es hier vermutlich kein Problem geben.

  • #33

    So ganz verstehe ich die Aufregung nicht. Der Hersteller des Fahrzeuges legt die Reifengrößen, Last- und Geschwindigkeitsindex fest. Warum davon abweichen ? Weil der xy ja soo geil im Gelände ist oder das Profil ja sooo Off-roadig aussieht. Naja. Den Weltenbummler wirds in Süd-Amerika kaum jucken, was der TÜV hier dazu sagt. Anderer Geschindikeitsindex - nun, entweder ist es vom Gesetztgeber her zulässig mit nem Tempoaufkleber im Cockpit zu fahren oder eben nicht. Wir leben in einer Zeit, wo es uns von Seiten des Gesetzgebers abgesprochen wird, und den Luftdruck unserer Reifen im Blick zu haben. Das beschert uns diese tollen Reifendruckinfosysteme und die Werkstätten freuts.

    Wenn ich so sehe oder lese mit welchem technischem Sachverstand so manche mit 2 und 4 Räder durch die Gegend rollen, verstehe ich das sogar. Ich habe in meiner Umbauzeit schon andere Rad- und Reifengrößen, oder Bremsen verbaut und eintragen lassen - warum soll das heute anders sein. Warum soll ein Reifenhersteller den Fahrzeuhersteller toppen und bescheinigen, das hinten auch die Größe yz gefahren werden kann ?


    Grüße

    Claus

    Lieber Altersstarrsinn als gar keine Meinung. 8)

  • #34

    Hallo Scoo,


    ich würde behaupten, dass wenn Du die Reifengröße, die im Fahrzeugschein drin ist, auf die AT montierst (das werden wohl 99.5% alle AT Fahrer so machen) und Du einen Reifen kaufst, dessen Geschwindigkeitsindex gleich öder höher als der im Fahrzeugschein angegeben, dann bist Du zu 99% sicher, dass der Reifen erlaubt ist.


    Gruss

    iceman

  • #35

    Ink so ganz verstehe ich nicht, warum Du Dich mit den Regularien überhaupt befasst oder belastest. Wenn Dein Ziel ist doch, wie Du schreibst, mit 0 mm Profil in der Gegend herumzufahren dann denkst Du doch sicher legal / illegal / scheißegal.

    Aber vielleicht habe ich Dich auch falsch verstanden. Ich gebe zu Deine Beiträge enthalten für mich immer etwas viel Prosa.


    Grüße

    Claus

    Lieber Altersstarrsinn als gar keine Meinung. 8)

    3 Mal editiert, zuletzt von ck1 ()

  • #36

    Ich finde jeder sollte sich seinen Kopf zermartern können wie er will:)

    Aber dieses Video verstehe ich bei diesem Thema nicht wirklich, es hätte besser in die Rubrik Reisen gepasst. Kann da auch nichts gefährliches erkennen und finde, dass die Piste in einem super Zustand war als sie befahren wurde. Das habe ich schon ganz anders erlebt, ist aber ein anderes Thema.

    Ich finde es schade, dass hier im Forum wieder versucht wird Panik und Unsicherheiten zu verbreiten, obwohl sich im Grund kaum was geändert hat.

    EU homologierte Motorräder können das fahren was im Schein bzw. im der COC Bescheinigung steht. Ausnahmen wie z.B. der TKC80 mit MS Kennung dürfen auch weiterhin mit einem Geschwindigkeitshinweis im Sichtbereich gefahren werden. Das wissen alle beteiligten und vor allem auch eure sogenannten Dorfpolzisten. Letztere kümmert das mittlerweile nicht wirklich, dafür gibt es spezielle Kontrollen die mit Gutachter anrücken.


    Verstehe die Diskussion um Radial- bzw. Diagonal-Reifen auch nicht wirklich. Holt euch eine Unbedenklichkeitsbescheinigung mit Stempel und Unterschrift des Herstellers

    geht auch in Kopie und lasst den Kram eintragen.

    Dann könnt ihr auf der Autobahn die Stollen legetim fliegen lassen.

    Im übrigen sind die beiden Links vom Ersteller dieses Treat's Müll.

    Der eine ist unterdurchschnittlich recherchiert der andere vom ADAC schon veraltet. Diese Diskussion wurde bereits im BMW Forum endlos zerkaut, geschluckt und wieder ausgekotzt. Aber auch die haben irgendwann festgestellt, dass fast alles beim alten bleibt und sich nur unwesentlich was ändert.

    Insgesamt betrachtet haben alle die Möglichkeit erhalten jedes Fabrikat zu fahren was es auf dem Markt gibt ohne auf Freigaben der Reifenhersteller warten zu müssen. Einzige Voraussetzung ist die Dimension einzuhalten mit dem Last- und Speedindex. Es gibt keine direkte Reifenbindung so wie es noch für nicht EU homologierte Motorräder Bestimmung ist.

    Warum freut ihr euch eigentlich nicht darüber?

  • #37

    Hier nochmal aus unserem Forum etwas zu den verschiedenen Gesetzen in vereinfachter Ausführung.


    Wenn das Unionsrecht als eigenständige Rechtsordnung in allen Mitgliedstaaten neben das nationale Recht tritt, ergeben sich Regelungskonflikte.
    Es ist der Anwendungsvorrang des Unionsrechts eingeführt: Das nationale Recht darf im Kollisionsfall nicht angewendet werden, unabhängig davon, ob es vor oder nach Inkrafttreten des Rechtsaktes erlassen worden ist [deutlich EuGH, Rs.106/77 (Simmenthal), Slg.1978, 629, Rn. 21/23.]


    Das entgegenstehende nationale Recht wird aber nicht ungültig, sondern bleibt in Kraft und kann auf Fälle, in denen keine Kollision besteht z.B. weil das Unionsrecht sie gar nicht erfasst weiter angewendet werden. Diese Befugnis und Pflicht zur Nichtanwendung haben nationale Gerichte jeder Instanz und auch alle nationalen Behörden. Aus dem Vorrang des Unionssrechts folgt nicht nur die Unanwendbarkeit kollidierenden nationalen Rechts, sondern auch die Verpflichtung der Behörden und Gerichte, das nationale Recht unionsrechtskonform auszulegen.

    Wie der EuGH entschied, gilt der Anwendungsvorrang gegenüber nationalem Recht jeder Rangstufe, d.h. auch gegen über nationalem Verfassungsrecht
    [EuGH, Rs. 11/70 (Internationale Handelsgesellschaft), Slg. 1970, 1125, Rn. 3; Rs. 106/77 (Simmenthal), Slg.1978, 629, Rn. 24].


    Heißt im Klartext, dass sich Judikative und Exekutive dem EU-Recht anzupassen haben sofern es nicht mit der STVO korreliert.

    Das schließt auch den TÜV mit ein.

    Wird normal auch so gelebt und die, die sich unsicher sind sollten ihre Reifen so wie früher einfach eintragen lassen.

  • #38

    Ich habe gerade mit meinem TÜV-Menschen gesprochen. Ich habe ihm das COC-Dokument gezeigt für meine AT AS. Dort steht unter "Zusätzliche Angaben", dass folgende alternative Bereifung erlaubt ist:

    Vorne: 90/90-21M/C 54S M+S

    Hinten 150/70B18M/C 70Q M+S


    Mit dieser Eintragung, meinte er, würde er die Reifen (in meinem Fall Michelin Anakee wild) akzeptieren. Juchuuu :thumbup::)

    CRF 250L

    XL 750 Transalp

    Goldwing Tour DCT


    Für lange Reisen ist es nie zu früh, schnell aber zu spät!

  • #39

    Das stimmt nicht ganz. Bei Reifen die vor 2018 produziert wurden, wäre das zulässig (mit Geschwindigkeitsaufkleber). Allerdings bis Ende 2024. Ansonsten Geschwindigkeitsindex beachten.

  • Hey,

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