Tirol 95db Grenze mit Zubehör Schalldämpfer Auspuff

  • #1

    Hallo Leute,


    heute mal eine kurze Frage zu Tirol und dem 95dbA Fahrverbot.

    Die Österreichische Polizei nimmt ja den U.1 Wert aus dem Fahrzeugschein um festzustellen, ob der Fahrer "spenden" darf oder nicht.


    Wie verhält es sich mit nicht eingetragenen Zubehör Auspüffen, bei denen der db Wert nirgends steht?

    Oder steht der bei euch in der ABE?


    Gruss

    iceman



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  • iceman

    Hat den Titel des Themas von „Tirol 95db Grenze und Zubehör Schalldämpfer Auspuss“ zu „Tirol 95db Grenze mit Zubehör Schalldämpfer Auspuff“ geändert.
  • #2

    Ist das nicht der Witz an den eintragungsfreien Töpfen, dass sie leiser / gleich laut sein müssen wie der Wert im Schein?


    Dann würde der Wert im Schein seine Gültigkeit behalten.

    Wenn du den ändern willst musst du ne Geräuschmessung beim freundlichen Prüfer machen und es dir eintragen lassen...

    Soweit ich weis haben das viele BMW Treiber so praktiziert....

    „We can’t stop here. This is bat country!“

  • #3

    Im Zweifel wird gemessen ... so habe ich das live erlebt bei meinem Freund.

    Zubehörtröte, nichts im Schein und ähnlich laut ... ab zur Messung :)

    Rausgekommen sind 93 dB und alle waren glücklich ...


  • #7

    Allgeier72 und was heisst das? Muss ich jetzt draussen bleiben mit meiner ATAS und dem Remus?

    Davon mal abgesehen dass meine Frau mit ihrer BMW eh nicht rein darf, da 96db eingetragen.

    Bunt ist das Dasein und granatenstark

  • #8

    Das ist doch eigentlich kein Hexenwerk, mit einem Bußgeld muss rechnen wer mit einem Auspuff mit einem Lärmpegel größer als 95 dBA erwischt wird. Völlig egal was im Schein eingetragen ist. Zur Feststellung der Tatbestandsmäßigkeit muss ein geeichtes Messgerät durch die Kontrollbeamten eingesetzt werden.

  • #9

    Kann ich Dir nicht genau sagen. Müssten dann wohl vor Ort messen lassen, was unsere Mopeds so an Geräuschen von sich geben.


    Grüsse aus dem wilden Süden,

    Allgeier72

  • #10

    Die 95 dB Regelung im Außerfern ist an sich sehr einfach. Einfahrerlaubnis => ausschließlich der Wert im Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung I) zählt. Egal mit welchem Brüllrohr dran, du kannst erstmal rein wenn die Papiere stimmen.


    Wenn das Brüllrohr der örtlichen Rennleitung verdächtig laut vorkommt, dann können sie natürlich nachmessen. Das hat allerdings nichts mehr mit der speziellen Tiroler 95 dB Regelung zu tun, sondern einzig mit dem Nachweis, ob das Fahrzeug seiner Zulassung entspricht. Also eine Regelung wie überall sonst auch.

    Sagen wir, du hast 88 dB eingetragen und 94 dB werden gemessen, dann ist auch in Tirol ein Bußgeld fällig weil das Motorrad eben seine eingetragenen 88 dB einhalten muss (zzgl. einer gewissen Toleranz).

    Viele Grüße - Stefan

    Einmal editiert, zuletzt von Tea Bee ()

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