Beiträge von Papinator

    DB1178B: Produktbeschreibung: Spezifisches Windschild, getönt. Größe: 37 x 36 cm (H x B), für Deutschland - mit ABE und Kantenschutz / Größe: 37 x 36 cm (H x B), NICHT für Deutschland - ohne ABE - Honda CRF 1100 AS



    Gleiches gilt aber auch für die normale 1100er AT

    Das steckt aber alles in dem aufgerufenen Betrag für den Arbeitswert bzw. Stundenlohn (Händlerspezifisch) drin und hat keinen Einfluss auf die Vorgabezeiten die Honda empfiehlt..... (streng genommen sind es mit Ausnahme der Wartungszeiten nur die Zeitvorgaben die im Garantiefall vergütet werden - allerdings zu einem anderen Stundenverrechnungssatz (niedriger)


    Inspektionszeit (Std.)




    0,8h

    1000km




    1,6 h

    120000km




    3,1 h

    240000km



    1,6 h

    360000km





    3,1 h

    48.0000km



    1,6 h

    Jahreszwischeninspektion







    Zusätzliche Arbeitszeiten, wie z. B. Ventilspiel einstellen, Bremsflüssigkeit wechseln oder Bremsbelag ersetzen sind in den Wartungspunkten nicht enthalten

    Ich will da jetzt weder deinen Glauben diskutieren noch eine Grundlagendiskussion starten.


    Das Helmmaterial hat keinen signifikanten Einfluss auf die "Sicherheit" der Helmschale. Weder ist ein "Fiberglas-Helm" in irgendeiner Form durch "Bruch" nach dem ersten Aufschlag besonders gefährdet noch sind Thermoplasthelme von Haus aus "unsicher". Man muss aufpassen aus welchen Zeiten teilweise das historische Wissen stammt - vielleicht noch aus den Zeiten der guten alten DIN 4848.


    Wer sich heute einen neuen Helm kauft, sollte nach der ECE 22.06 schauen und der alten ECE 22.05 den Rücken kehren. Die Prüfvorgaben der ECE 22.05 sind gute 20 Jahre alt. Die Erkenntnisse aus diesen 20 Jahren münden jetzt in die ECE 22.06 und bieten ein Stück mehr Sicherheit. Um bei dem Argument von "powermanager" zu bleiben. Die Zweitschlagfestiggkeit der ECE 22.05 durfte nur an definierten Punkten gemessen werden, bei der 22.06 kann er beliebig auf der ganzen Helmschale gewählt werden. Bei der 22.05 konnte der Hersteller z.B. die Schale "optimieren" - bei der 22.06 ist das nicht mehr möglich.


    https://www.motorradonline.de/ratgeber/helmnorm-ece-22-06/

    Nur als Hinweis - das war ein rechtswidriges Verhalten der Polizei in 2007 und die Polizei musste damals einiges an eingenommenen Bußgeldern wieder ausgeben.... https://www.vgh.bayern.de/media/bayvgh/presse/08a01422u.pdf


    Dieses Verfahren wurde längst wieder eingestellt, da im Wiederholungsfall der Straftatbestand der Rechtsbeugung im Raum steht.


    Sind allerdings mehrere Fahrzeuge gemeinsam unterwegs oder wird versucht grob verkehrswidrig eine höchstmögliche Geschwindigkeit zu erreichen dann droht der § 315d StGB mit Androhung von Freiheitsstrafe https://dejure.org/gesetze/StGB/315d.html. Dabei kann das Fahrzeug dann als "Tatwaffe" beschlagnahmt werden.


    Auch ein sogenanntes Alleinrennen ist nach Meinung des BGH strafbar http://juris.bundesgerichtshof…ll&nr=116078&Frame=4&.pdf


    Es sind also genügend "Mittel" vorhanden um eindämmend tätig zu werden, es muss nur genügend Kontrolldichte da sein.