Ein "Leichtlauföl" hat keine JASO MA2 - und neben der Viskosität ist das das entscheidende Merkmal. Die Qualitätsstufe die Honda vorgibt, ist so niedrig, dass sie von jedem üblichen Motoröl übertroffen wird.
Beiträge von Papinator
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Das verlinkte Repsol passt in die AT - so wie viele andere Motoröle
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Nenn doch mal die genaue Bezeichnung des Öles - oder schau nach ob eine JASO MA2 Freigabe besteht.
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DB1178B: Produktbeschreibung: Spezifisches Windschild, getönt. Größe: 37 x 36 cm (H x B), für Deutschland - mit ABE und Kantenschutz / Größe: 37 x 36 cm (H x B), NICHT für Deutschland - ohne ABE - Honda CRF 1100 AS
Gleiches gilt aber auch für die normale 1100er AT
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Wer über einen Autobahn-Grenzübergang von DE nach CH kommt, sollte sich dort auf eine Vignettenkontrolle einstellen. Nicht dass man stundenlang Gepäck abbauen muss......
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Das sind alles Overheads.
Und am Monatsende soll das unternehmerische Risiko .......Das steckt aber alles in dem aufgerufenen Betrag für den Arbeitswert bzw. Stundenlohn (Händlerspezifisch) drin und hat keinen Einfluss auf die Vorgabezeiten die Honda empfiehlt..... (streng genommen sind es mit Ausnahme der Wartungszeiten nur die Zeitvorgaben die im Garantiefall vergütet werden - allerdings zu einem anderen Stundenverrechnungssatz (niedriger)
Inspektionszeit (Std.)
0,8h
1000km
1,6 h
120000km
3,1 h
240000km
1,6 h
360000km
3,1 h
48.0000km
1,6 h
Jahreszwischeninspektion
Zusätzliche Arbeitszeiten, wie z. B. Ventilspiel einstellen, Bremsflüssigkeit wechseln oder Bremsbelag ersetzen sind in den Wartungspunkten nicht enthalten
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.....ich aber glaube, dass ich beim Unfall evtl. nicht nur einmal mit dem Helm auf dem Boden aufschlage. Wie stark schützt mich ein „Fiber“-Helm noch, wenn er beim ersten Aufschlag reißt oder bricht?
Ich will da jetzt weder deinen Glauben diskutieren noch eine Grundlagendiskussion starten.
Das Helmmaterial hat keinen signifikanten Einfluss auf die "Sicherheit" der Helmschale. Weder ist ein "Fiberglas-Helm" in irgendeiner Form durch "Bruch" nach dem ersten Aufschlag besonders gefährdet noch sind Thermoplasthelme von Haus aus "unsicher". Man muss aufpassen aus welchen Zeiten teilweise das historische Wissen stammt - vielleicht noch aus den Zeiten der guten alten DIN 4848.
Wer sich heute einen neuen Helm kauft, sollte nach der ECE 22.06 schauen und der alten ECE 22.05 den Rücken kehren. Die Prüfvorgaben der ECE 22.05 sind gute 20 Jahre alt. Die Erkenntnisse aus diesen 20 Jahren münden jetzt in die ECE 22.06 und bieten ein Stück mehr Sicherheit. Um bei dem Argument von "powermanager" zu bleiben. Die Zweitschlagfestiggkeit der ECE 22.05 durfte nur an definierten Punkten gemessen werden, bei der 22.06 kann er beliebig auf der ganzen Helmschale gewählt werden. Bei der 22.05 konnte der Hersteller z.B. die Schale "optimieren" - bei der 22.06 ist das nicht mehr möglich.
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Es ging nur um sehr deutliche Geschwindigkeitsüberschreitung
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In Bayern (z.B Sudelfeld und Kesselberg) hat die mal die Fahrzeuge aus dem Verkehr gezogen, ......
Nur als Hinweis - das war ein rechtswidriges Verhalten der Polizei in 2007 und die Polizei musste damals einiges an eingenommenen Bußgeldern wieder ausgeben.... https://www.vgh.bayern.de/media/bayvgh/presse/08a01422u.pdf
Dieses Verfahren wurde längst wieder eingestellt, da im Wiederholungsfall der Straftatbestand der Rechtsbeugung im Raum steht.
Sind allerdings mehrere Fahrzeuge gemeinsam unterwegs oder wird versucht grob verkehrswidrig eine höchstmögliche Geschwindigkeit zu erreichen dann droht der § 315d StGB mit Androhung von Freiheitsstrafe https://dejure.org/gesetze/StGB/315d.html. Dabei kann das Fahrzeug dann als "Tatwaffe" beschlagnahmt werden.
Auch ein sogenanntes Alleinrennen ist nach Meinung des BGH strafbar http://juris.bundesgerichtshof…ll&nr=116078&Frame=4&.pdf
Es sind also genügend "Mittel" vorhanden um eindämmend tätig zu werden, es muss nur genügend Kontrolldichte da sein.
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z.B.
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Nun das würde mich als potentieller Schnellfahrer aber so richtig beeindrucken.....