Alles anzeigenBei Gewährleistung beginnt meines Wissens die Gewährleistungsfrist nach Austausch wieder von vorne..Bin aber kein Jurist...
Moin,
weder bei einem Garantietausch (freiwilige Leistung die an Bedingungen geknüpft werden kann) noch bei der gesetzlichen Gewährleistung bewirkt der Austausch von Teilen eine Verlängerung der Fristen. Erst wenn man das Teil selbst bezahlt hat fängt eine neue Frist an. Die ist dann wiederum Jahr auf die Reparatur. Weitergehende Garantien können wiederum an Bediengungen geküpft werden und sind freiwillig. Die gemachten Zusagen innerhalb der Garantie sind nach den Bedingungen des Garantiegebers aber rechtlich verpflichtend.
Gruß Robert