3300U/min bei 100km/h ist fein. Hatte mich u.a. von der 700er Tenere getrennt da ich sehr viele Reisen über Tage auf der Autobahn starte und beende, die hatte bei 120km/h Reisegeschwindigkeit bereits 6000U/min anliegen....das war mir persönlich irgendwann zu nervig. Die AT läuft bei der Geschwindigkeit mit etwa 4000 Umdrehungen absolut leise und rund und hat sofort Bums für nen Sprint auf der linken Spur.
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#44 und damit u.a. der Versicherungsschutz in Frage gestellt wird...
...aber nur, wenn die Veränderung URSÄCHLICH für einen Unfall ist.
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#46 Soll ja Jeder machen was er möchte, nur, Veränderungen die nicht eingetragen sind, führen nunmal zum erlischen der Betriebserlaubniss und da gibt es auch keinen Interpretationsspielraum. Ich hätte jedenfalls keinen Bock drauf, das mir Jemand nach einem Unfall nachweist, dass mein Fahrzeug aufgrund von Teil xy oder Veränderung xy nicht mehr für den Strassenverkehr zugelassen ist. Ob das jetzt ursächlich für einen Unfall etc. pp. ist oder nicht, auch da kann ich mir vorstellen, dass Versicherungen nach jedem Strohhalm greifen um aus der Pflicht zu kommen.
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#47 Soll ja Jeder machen was er möchte, nur, Veränderungen die nicht eingetragen sind, führen nunmal zum erlischen der Betriebserlaubniss und da gibt es auch keinen Interpretationsspielraum. Ich hätte jedenfalls keinen Bock drauf, das mir Jemand nach einem Unfall nachweist, dass mein Fahrzeug aufgrund von Teil xy oder Veränderung xy nicht mehr für den Strassenverkehr zugelassen ist. Ob das jetzt ursächlich für einen Unfall etc. pp. ist oder nicht, auch da kann ich mir vorstellen, dass Versicherungen nach jedem Strohhalm greifen um aus der Pflicht zu kommen.
Dann stell die nur mal vor, deine beiden Rückspiegel sind in der Rübenerntezeit total verdreckt. Oder deine Hauptscheinwerfer, von den Fliegen zugekleistert. Es wäre zwar kein erlöschen der BE, aber du darfst das so auzch nicht in den Strassenverkehr bewegen. Oder fährst mit Sozia, past deine Federung nicht an, und blendest alle (viele ?), dass es zu einem.... kommt
Und da kann ich mir wiederrum vorstellen , dass ....Versicherungen nach jedem Strohhalm greifen um aus der Pflicht zu kommen. (fast)
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#48 Wie gesagt, du kannst dir da was zusammen stricken wie du willst, im letzten Step bist du und nur du für die Verkehrssicherheit deines fahrbaren Untersatzes verantwortlich und ich geb dir Brief und Siegel drauf, passiert was hast du eine Riesendiskussion an der Backe. Ob ich jetzt vorne einen Zahn weniger oder hinten 2 mehr fahre, seh ich auch nicht für dramatisch an, nur, was ich so für dramatisch oder nicht ansehe, spielt in dem Fall keine Rolle, weil ganz klar geregelt.
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#49 .....Veränderungen die nicht eingetragen sind, führen nunmal zum erlischen der Betriebserlaubniss und da gibt es auch keinen Interpretationsspielraum. .....
Nicht pauschalieren, im §19 (2) ist genau festgelegt wann eine Betriebserlaubnis erlischt https://www.gesetze-im-internet.de/stvzo_2012/__19.html
- Änderung der Fahrzeugart
- Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer (nach Urteilen aber keine abstrakte Gefahr sondern eine Gefährdung die mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit eintreten könnte
-Verschlechterung Abgas- und Lärmverhalten
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#50 Also ich hin jetzt kein Techniker aber ich kann mir weder vorstellen dass eine geringfügige Änderung der Übersetzung sicherheitsproblematisch ist noch dass bei einem Versicherungsfall die Zähne gezählt werden.
Hört sich für mich eher typisch deutsch an, Regeln und Vorschriften bis zum Abwinken egal ob es Sinn macht oder nicht
Aber vielleicht irre ich mich auch.
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