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#42 Lieber Stefan, ich verstehe die Frage nicht.
So wie sich ein Baggerführer mit einem Bagger und den Regeln auf einer Baustelle auskennt kennt ein Blaulichtfahrer natürlich die Vorschriften für Sonder- und Wegerechte, und natürlich halten sich alle an die Gesetze und Vorgaben.
Was den Vorrang bei Blaulicht angeht kannst du das in der STVO nachlesen, die hier am Anfang ja verlinkt ist.
LG Micha
Na dann kommen wir uns ja schon näher. Meine Frage: Blaulicht plus Horn bedeutet macht mir den Weg freI hier ist jede MINUTE WICHTIG Blaulicht alleine scheint ja nicht so wichtig sonst wäre ja das Tatütata an
auf eine GEFAHR HIN: Ich fahre auch beiseite wenn ich Blaulicht alleine sehe. Warum mache ich das? ich will, dass die Rettungskräfte so schnell wie möglich zu ihrem ZIEL
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#43 Im Video von VerenAT21 ist aber doch die unberechtigte private Blaulichtbenutzung gemeint. Sozusagen als ein "Trick". Damit andere Platz machen. Ich kenne einen der bei jemandem mitgefahren ist der sich so freie Bahn verschafft hat.
Ich glaube, daß man so dann weder bei Rot fahren darf. Noch darf man so rechts überholen. Aber links überholen müsste erlaubt sein.
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#44 Vieleicht um mal Klarheit zu schaffen.
Wie immer im Leben gibt es Praxis und Theorie.
Grundsätzlich und lt Gesetz sind sog. Sonderrechtsfahrten nur mit eingeschaltetem Martinshorn und Blaulicht zulässig.
In der Praxis sieht das schon mal anders aus.
In der Regel fahren RTW's und NAW's z.b im Krankenhausbereich ohne Martinshorn, um nicht dauernd Krach im Bereich des Krankenhauses zu machen ( hohes Verkehrsaufkommen von Blaulichtfahrzeugen)
Auch auf freien, oft nächtlichen Strecken bleibt das Horn gerne aus und wird durch Druck auf die Hupe bzw Sonderfußtaste z.b im Kreuzungsbereich oder bei Verkehr nur kurzzeitig benutzt . Die Feuerwehr und Polizei handhabt das ebenso. Dann gibt es Einsatzszenario wo "still " angefahren wird ( Selbstmörder, Brandstifter stellen, Täter überraschen wollen)
Grundsätzlich sollte man einem Fahrzeug mit blauem Blinklicht (ausgenommen Verbandfahrten, wird ebenfalls durch blaues Licht gekennzeichnet) in Ruhe die Bahn frei geben ( Ohne Vollbremmsung vor dem Einsatzfahrzeug). Rechts rannfahren und Blinker rechts anmachen signalisieren dem Fahrzeugführer das ihr ihn gesehen habt. Aufpassen es könnten noch weitere Einsatzfahrzeuge folgen.
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#45 Nicht destotrotz , es gibt für die Einsatzkräfte Signale, die nicht intererpetierbar sind. Deshalb verstehe ich die Disskussion nicht. Wenn es keinen Unterschiede zwischen Horn oder nicht Horn gibt. Sollen die Einsatzkräfte selber entscheiden on ihr Einsatz wichtig ist, oder etwa nicht.?
Vieleicht um mal Klarheit zu schaffen.
Wie immer im Leben gibt es Praxis und Theorie.
Grundsätzlich und lt Gesetz sind sog. Sonderrechtsfahrten nur mit eingeschaltetem Martinshorn und Blaulicht zulässig.
In der Praxis sieht das schon mal anders aus.
In der Regel fahren RTW's und NAW's z.b im Krankenhausbereich ohne Martinshorn, um nicht dauernd Krach im Bereich des Krankenhauses zu machen ( hohes Verkehrsaufkommen von Blaulichtfahrzeugen)
Auch auf freien, oft nächtlichen Strecken bleibt das Horn gerne aus und wird durch Druck auf die Hupe bzw Sonderfußtaste z.b im Kreuzungsbereich oder bei Verkehr nur kurzzeitig benutzt . Die Feuerwehr und Polizei handhabt das ebenso. Dann gibt es Einsatzszenario wo "still " angefahren wird ( Selbstmörder, Brandstifter stellen, Täter überraschen wollen)
Grundsätzlich sollte man einem Fahrzeug mit blauem Blinklicht (ausgenommen Verbandfahrten, wird ebenfalls durch blaues Licht gekennzeichnet) in Ruhe die Bahn frei geben ( Ohne Vollbremmsung vor dem Einsatzfahrzeug). Rechts rannfahren und Blinker rechts anmachen signalisieren dem Fahrzeugführer das ihr ihn gesehen habt. Aufpassen es könnten noch weitere Einsatzfahrzeuge folgen.
Da
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#47 Es bleibt Spanend
Mus jetzt gehen mein Popcorn ist leer
War sehr spannet
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#48 Nicht destotrotz , es gibt für die Einsatzkräfte Signale, die nicht intererpetierbar sind. Deshalb verstehe ich die Disskussion nicht. Wenn es keinen Unterschiede zwischen Horn oder nicht Horn gibt. Sollen die Einsatzkräfte selber entscheiden on ihr Einsatz wichtig ist, oder etwa nicht.?
Da
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#49 Nicht destotrotz , es gibt für die Einsatzkräfte Signale, die nicht intererpetierbar sind. Deshalb verstehe ich die Disskussion nicht. Wenn es keinen Unterschiede zwischen Horn oder nicht Horn gibt. Sollen die Einsatzkräfte selber entscheiden on ihr Einsatz wichtig ist, oder etwa nicht.?
Da
Hallo Stefan, bin nicht ganz sicher ob ich dich richtig verstehe.
Der Einsatz ist immer wichtig, aber die Dringlichkeit ist unterschiedlich, und wird im Falle eine Unfalles natürlich ebenso berücksichtigt.
Wenn das Stiwort " Menschenleben in Gefahr" z.b Brand mit Personen im Haus gemeldet wird, fährt man anders und definitiv mit Blaulicht und Horn als wenn es z.b " Kellerwasser" heißt. Auch das Auspumpen des Kellers hat eine gewisse Dringlichkeit, man wird aber sicher sehr viel ruhiger fahren, ggebenfalls kpl ohne Sonderrechte.
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