Unfall wegen DCT-Getriebe - was jetzt?

  • #1

    Leider hatten wir auf unserer letzten Moped-Tour einen Unfall mit der CRF 1000 L mit DCT - beim Abbiegen in einer scharf nach unten abknickenden Rechtskurve statt in die schmale Gasse in die Brückenmauer mit ca. 25 km/h gerauscht, nur kleinere Prellungen und ein Riss in Hose und Schienbein, aber faktisch laut Gutachter nahezu ein Totalschaden!


    Kurz: nur ein wenig am Gasgriff gedreht und die Honda ging los, schon das 3. Mal, auch beim Anfahren - habe bisher nur wenige "ehrliche" Berichte von Bikern hierzu gelesen, aber es gibt dieses DCT-Problem zumindest beim 2018/2019er - Modell, das ansonsten tadellos da steht und prima zu fahren ist - aber eben kaum Spiel am Gasgriff hat und sofort und spontan losfährt - zum Glück nicht in den Gegenverkehr - auch an einer AMPEL ist das passiert - und jetzt steht die Entscheidung an: Reparieren oder den Restwert wie mitgeteilt vom Gutachter annehmen. Das Motorrad hat VK mit Eigenbeteiligung, aber bleibt die Frage ob reparieren - oder gleich verkaufen?


    Dieser RESTWERT, bei 25.000 km und Bj. 2018 ist unter 4000 Euro laut Gutachten, - gekostet hatte das Motorrad vor 2 Jahren über 11500 mit 18.000km, Koffer, TC, Motorschutz und Bügel inklusive! Es ist eigentlich zu schade, aber hier zählen erst die Fakten:

    Der Schaden ist nur am Oberbau vorne, d. h. kaputte Front, Scheibe ab, Scheinwerfer gesplittert, alle Trägerteile oben gestaucht oder gebrochen, die obere Frontverkleidung zerstört, ab TANK und Unterbau hinter der Vorderradgabel ist alles ok, auch die Blinker, nicht einmal kleine Kratzer an anderen Teilen - denn das Motorrad fuhr an die Mauer und fiel schräg um, hing quasi an der Mauer, so dass auch alle Fußrasten unbeschädigt sind und nur vorne die Hupe den Wasserkühler eingedellt hat - ABER laut Gutachten wurde der Wiederbeschaffungswert mit fast 12.000 beziffert - und die Reparaturkosten auf über 11.000 Euro - bei einem Restwertangebot von unter 4000 Euro - da blieb mir die Luft weg.


    Könnte ich selber reparieren, würde ich es tun, - OK, HONDA - Teile kosten, aber mit 140 Euro Werkstatt-Stundenlohn bei Honda, wird die Gutachtenkalkulation entsprechend teuer.


    Abgerechnet wird auf Totalschadenbasis, da die geschätzten Reparaturkosten die Differenz zwischen Wiederbeschaffungswert und Restwert übersteigen.

    Sollen wir den Restwert laut Gebot annehmen, es gibt bisher 3 Angebote von 3000 bis 4000 auf Grundlage des Gutachtens von 3 verschiedenen Firmen - alternativ wäre die teure Reparatur bei HONDA- die sogar noch teurer werden kann, da die Achse nicht vermessen wurde und die Gabel ggf. verzogen sein könnte und gerichtet werden müsste. Dann wären die Reparaturkosten über dem Wiederbeschaffungswert! Wer hat Erfahrung und kann eine Empfehlung geben?


    Wir werden ein Motorrad ohne DCT - dafür gerne wieder mit Kupplung nehmen - ggf. eine Transalp - 1000ccm und 95 PS sind grundsätzlich nett - aber auf der Landstraße werden eh nur die Hälfte aktiviert, bzw. genügen 80 oder weniger PS und in der Stadt in engen Gassen fährt es sich leicht mit weniger als 220 kg Trockengewicht.


    Natürlich wäre eine Reparatur möglich, um dann die Unfallmaschine zu verkaufen - aber wieviel bekommt man dafür - natürlich würden wir das Gutachten dazu vorlegen, einschließlich Reparatur von HONDA - aber es bleibt eine Unfallmaschine - die Reparaturkosten bekämen wir erstattet.


    Was meint Ihr dazu - was wäre zu empfehlen?


    Gruß aus Rheinhessen

    Elmi

  • #2

    Die Entscheidung kann dir letztlich keiner abnehmen.

    Bei den von dir genannten Schäden und Beträgen käme

    für MICH eine Reparatur nicht mehr in Frage. Zumal ja

    noch weitere Schäden auftauchen können, wenn die

    Maschine erstmal zerlegt ist.


    Den Verkaufswert kannst du selbst bei Mobile.de er-

    mitteln, einfach mal schauen zu welchen Preisen ver-

    gleichbare Maschinen angeboten werden. Aber bei dir

    wäre es dann eine Unfallmaschine aus zweiter? Hand.


    Ich würde das beste Restwertangebot annehmen, das

    diverse Zubehör entweder separat verkaufen oder für

    eine neue gebrauchte AT mit Schaltung verwenden.

    Das perfekte Symbol unserer Zeit ist der Laubbläser.
    Er verlagert ein Problem von einem Ort zum anderen ohne es zu lösen,
    benötigt dafür wertvolle Energie und macht dabei eine Menge Lärm.

  • #3

    ad selbst reparieren:
    Die Frage ist, ob du Zeit hast (also vlt. noch ein Zweit- u. Drittmotorrad hast um die nächstjährige Saison zu bestreiten) und Platz hast die Havarie nötigenfalls auch mal einige Monate bzw. ein Jahr abzustellen.
    Denn, wer schnell kauft, kauft teuer. Wer in so einem Falle selbst reparieren will/muss braucht Zeit um den Gebrauchtteilmarkt zu beobachten und bei entsprechenden Angeboten bei guten Gebrauchtersatzteilen zuschlagen zu können. Die schlechte Nachricht: Die meisten Motorräder haben Schäden vorne und daher sind solche Gebrauchtersatzteile rel. selten am Markt zu bekommen.

    Wenn du die oben angeführten Punkte beide mit NEIN beantwortest und du nächstes Jahr wieder Motorrad fahren willst, dann wird wohl der Ratschlag meines Vorschreibers aktuell.

    Ich persönlich würde wohl reparieren.

  • #4

    Wenn bei DCT am Gasgriff gedreht wird macht das Motorrad was es soll.. es wird schneller

    Das ist kein technisches Problem, sondern ein Problem des Bedieners


    Wiederbeschaffungswert = 12000 €

    Ankauf durch Händler lt Gutachten 4000 €

    Entschädigung über Kasko 8000 € abzgl. SB


    Guthaben auf dem Konto 12000 € abzgl SB


    Neues Fahrzeug (oder gebrauchtes) aussuchen, fertig

  • #5

    Nun geht die Diskussion wieder los... es war Gasgriffbetätigung zur falschen Zeit am falschen Ort. Er schreibt es ja sogar.

  • #6

    Viel wichtiger ist ja die Vertrauensfrage:

    Willst du mit einem DCT wieder fahren, oder fährt immer die Unsicherheit mit?


    Bin nicht ganz firm darin aber was Papinator schreibt ist imho falsch: die Versicherung zahlt den (vom Gutachter ermittelten) Restwert, wenn du dich auf Gutachtenbasis entschädigen lässt. Die zahlen nicht noch auf die 4K obendrauf.

    Natürlich kannste zu den 4t€ der Versicherung bzw. des Gutachtens (Achtung: die Versicherung zahlt imho nur Netto aus, also nochmal weniger!) noch einen eventuellen Verkaufswert dazurechnen - musst halt wen finden, der das Möp kauft.


    Alternativ kannst du das Möp reparieren lassen und - sofern versichert - eine Kostenabtretung an die Werkstatt machen. Die rechnen dann direkt mitbete Versicherung ab, abzüglich evtl. Selbstbeteiligung.

    Dann hast du gar nix damit zu tun.

  • #7

    Ein Restwert wird nie von der Versicherung bezahlt


    Die Versicherung zahlt immer nur den Wiederbeschaffungswert abzgl. Restwert


    Bei Abrechnung lt Gutachten ohne Mehrwertsteuer

  • #8

    Hallo Elmi, am Anfang fragst Du ja nach unserer Meinung. Deshalb hier meine.

    Nimm das Geld.

    1. Du selbst sagst, eigentlich ist die AT mit DCT nicht das richtige für Dich

    2. ein repariertes Unfallmotorrad ist schwer verkäuflich. Nie wieder bekommst Du für diese Maschine ein solch gutes Angebot.

    3. eine Unfallreperatur ist wie eine Altbausanierung, teure Überraschngen sind nicht auszuschließen

    Mir ging es wie Dir. Nach einem Highsider auf den ,,tollen" süditalienischen Straßen ist meine AT laut Gutachter ein Totalschaden. Ich sehe das nicht so und mein FHH auch nicht. Aber nach 5 Jahren noch fast 90% von dem damaligen Preis...besser kann man ein Motorrad nicht verkaufen.

    Also habe ich das Geld genommen und es in eine Neue investiert.


    Aber es ist Deine Entscheidung. Viel Spaß dabei, Axel.

  • #9

    Wer sein Leben lang geschaltet hat, ist mit einem DCT vielleicht überfordert und kann sich an die speziellen Eigenschaften nicht gewöhnen. Wahrscheinlich noch schwieriger, wenn man mehrere unterschiedliche Motorräder fährt. Auch ich habe mich deshalb bewusst gegen das DCT entschieden, obwohl ich es technisch für hervorragend halte.

    ... ich würde mir eine Neue holen..

  • #10

    Ne bei einer Totalschadenabrechnung ist dieser Wert kein Fiktiver Wert sondern durch Aufkäuferangebote (die daran auch gebunden sind) gedeckt - sprich den mitgelieferten Aufkäufer kontaktieren, er muss zu dem angebotenen Preis bei Dir abnehmen. Die Aufkäuferangebote hängen am Gutachten mit dran.

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