Alles anzeigenMit dem Dongle werden lediglich funktionen betätigt, die auch von Hand ausgeführt werden können. Somit wird die Software des Motorrads nicht verändert. Meiner Meinung nach dürfte es sehr fraglich sein ob wirklich die Betriebserlaubnis erlischt. Letzlich wird das wohl nur ein Gericht klären können. Dazu wird es aber vermutlich nie kommen.
Mein Händer hat es nicht die Bohne interessiert, dass der Dongle verbaut war.
meinen auch nicht....