Ordnungsamt und andere Vereine

  • #1

    Hallo,


    ich habe da malne Frage, weil ich da nicht mehr durchblicke.


    Wir wissen ja für was die Polizei da ist und welche Befugnisse sie hat - naja, mehr oder weniger wissen wir das.

    Aber es gibt ja noch andere Vereine, wo ich mir absolut nicht im Klaren bin was die dürfen


    • Ordnungsamt
    • Amt für öffentliche Ordnung

    Und gestern habe ich noch die gesehen:

    • Polizeibehörde (mit einer Uniform, die wie die der Polizei aussieht)

    Also ganz ehrlich, ich weiss nicht was die Dürfen und was nicht. Ich habe irgendwie den Eindruck das da jedes Bundesland / Stadt / Kreis seinen eigenen Verein gründet und kein Mensch so richtig durchblickt was die machen dürfen

    • Fahrzeuge anhalten?
    • Parkknällchen?
    • Fußgänger anhalten und kontrollieren?
      Personen auf Verdacht festhalten?
    • Fahrradfahrer anhalten, kontrollieren und ggf. festhalten?

    Vielleicht könnt ihr mir helfen da etwas Klarheit reinzubringen.

    cu Jürgen


    Wenn der Lenker auf dem Asphalt kratzt war's zuviel mit der Schräglage! :wheelieat:

  • #2

    Ordnungsamt kommt on Düsseldorf eh fast nur in Truppenstärke mit den Schlümpfen. Da ist damit die Zuständigkeit eh geklärt. Im Grunde sind die NUR für den ruhenden Verkehr, öffentliche Ordnung usw. Anhalten und Durchsuchungen dürfen die Rambos meines Wissens nach nicht. Temporäre Platzverweise aber wohl schon.

    Nennen sich je nach Bundesland halt jeweils anders und dürfen inzwischen "Streifenwagenähnliche" Fahrzeuge fahren.

    In einer Großstadt vielleicht bis zu einem gewissen Punkt wichtig, aber sonst....

  • #3

    Vorweg:

    Ich finde es unpassend die öffentliche Verwaltung einer Demokratie als "Verein" zu betiteln!

    Deren Tätigkeit ist mit Sicherheit weniger spaßbringend als Funkenmariechen im Faschingsverein;

    vielmehr sind sie im Bereich der öffentlichen Sicherheit und Ordnung unterwegs.


    Die Ortspolizeibehörde ist eine "Abteilung" des Ordnungsamtes und ist nicht die Polizei!

    Wären sie gerne,aber ihre Zuständigkeiten sind andere;

    wenn du es genau wissen willst...

    dann lass dir im Fall der Fälle den Dienstausweis zeigen,da stehen die Befugnisse drin!


    Wenn man allerdings besoffen an eine Kirche urinierend erwischt wird;dann,spätestens dann wird man den Unterschied zu einem Verein bemerken ;)


    p.S.: wenn das jetzt zu politisch war,dann kann es der Admin gerne löschen!


    Gruß

  • #4

    ich kann Grommi nur zustimmen!

    Ich will nicht wissen welche Zustände wir hierzulande hätten, wenn es diese Ordnungs- Behörden nicht gäbe.

    Das die Polizei alleine schon lange überlastet ist, dürfte jedem klar sein. :roll:

    Das hat man ja auch gemerkt, als während der Fußball-EM mal etwas strenger kontrolliert wurde, was da alles herausgefischt wurde

    Den Begriff "Vereine" finde ich persönlich auch völlig unangebracht!

    viele Grüße von der Mosel, Manfred :at3:

    2 Mal editiert, zuletzt von ManfredA ()

  • #5

    Also mal eins vorweg:

    Das war nicht abwertig von mir gemeint.


    Grommi hat absolut recht. Auch die Leute muss es geben und ich möchte nicht wissen, was die jeden Tag aushalten müssen.

    Auf was ich es bezogen habe war eher, das ich langsam nicht mehr weiss wer welche Aufgaben und Befugnisse hat. Mich nerven nicht die Menschen der Ordnungsbehörde oder ähnlichen Behörden, sondern die Macher solcher Posten.

    cu Jürgen


    Wenn der Lenker auf dem Asphalt kratzt war's zuviel mit der Schräglage! :wheelieat:

  • #6

    Die Polizei ist eigentlich universell für alles zuständig, die Verkehrspolizei kümmert sich vor allem um den fließenden Verkehr. Das Ordnungsamt kümmert sich um die öffentliche Ordnung, da gehört zum Beispiel auch das Einrichten und Überwachen von temporären Verkehrssperren dazu. Wenn du etwa umziehen willst und für den Tag des Umzugs vor deinem Haus ein Parkverbot brauchst, beantragst du das beim Ordnungsamt, nicht bei der Polizei.


    In aller Regel ist die Überwachung des ruhenden Verkehrs nicht Sache der Polizei, sondern der Kommune. Die lässt diese Überwachung entweder vom Ordnungsamt durchführen oder etabliert dafür eine eigene Behörde. In München gibt es zum Beispiel die kommunale Parkraumüberwachung.


    Die Mitarbeiter der kommunalen Parkraumüberwachung haben gegenüber dem Bürger nur sehr begrenzte Exekutivmöglichkeiten. Vermutlich dürften sie dich theoretisch auffordern, deine Papiere vorzuzeigen, in der Praxis werden sie das nie tun. Man merkt es auch daran, dass Parkraumüberwacher keine Dienstwaffe tragen und selten motorisiert sind. Außer dir ein Knöllchen ans Auto zu hängen, können sie nicht viel tun. Wenn das nicht reicht, rufen sie die Polizei.

  • #7

    Achtung... alles zum Thema Ordnungsamt, Polizeibehörde unbedingt mit dem Zusatz des Bundeslandes einschränken. In DE gibt es keine einheitlichen Befugnisse sondern mindestens 16 Bundesländervarianten, dazu die regionalen "Befugnisse" von Gemeinden, Kreisen, Bezirken usw.


    Was Sampleman für den Raum Augsburg schreibt ist bei mir schon wieder anders obwohl auch in Bayern....


    Deswegen - einschränken auf den jeweiligen Zuständigkeitsbereich.

  • #9

    Wie ja Papinator schon geschrieben hat, gibt es wesentliche Unterschiede in den einzelnen Bundesländern.

    Baden-Württemberg und Sachsen haben den Gemeindevollzugsdienst für den Ordnungspolizeibereich.

    Ein umfangreicher Artikel ist bei Wikipedia unter dem Suchbegriff "Gemeindevollzugsdienst" zu finden.

    Da sind auch deren Aufgaben und Befugnisse aufgelistet, die besonders in Baden-Württemberg sehr umfangreich sind.

    Mit Grüßen aus dem Frau-Holle-Land

    Axel

  • #10

    Ja, der Begriff passt nicht. Jedoch ist der Begriff "Verein" ein positiver Begriff. Also gar nicht negativ besetzt.


    Ich halte es auch für möglich, daß hierzulande die Vereine (alle zusammen mit den Mitgliedern und Tätigkeiten) in der Summe für "die Ordnung" ebenfalls sehr wichtig sind.

  • Hey,

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