Rückbau von überschüssigem Euro 5+ Geraffel

  • #21

    Das ist nicht richtig, bzw. hochgradig unwahrscheinlich, wenn man es richtig macht.

    Wie weiter oben schon ausgeführt haben der EVAP-Kanister ... also das Sammeln der Gase aus dem Tank in einem Aktivkohlefilter keinen Einfluss auf das Abgasverhalten.
    Auch das fehlende SLS-System macht die Abgase nicht schlechter.

  • #22

    Natürlich ist das eine Verschlechterung des (Gesamt) Abgasverhaltens nach Euro 5 und Euro 5b


    Seit Einführung dieser Abgasnormen dürfen keine flüchtigen Kohlenwasserstoffe in die Umwelt entweichen und natürlich wird durch das fehlende SLS eine Nachbehandlung der Abgase im Bereich der unverbrannten Kohlenwasserstoffe unmöglich.


    Damit ist nach §19(2) die Betriebserlaubnis in DE erloschen.

    Kommentarlos, still und leise....


    Beim vorgeschriebenen Abgastest (AUK in DE) die nur die Messung des CO Gehaltes beinhaltet, kann das aber nicht festgestellt werden. Es wird ja auch kein HC gemessen.... aber häng mal einen 4/5-fach Tester ran....

  • #23

    Die Betriebszulassung des Fahrzeugs ist trotzdem erloschen nach solchen Eingriffen in die Abgasbehandlung, da müssen wir nicht drumrum reden...


    Edit: Oh, Manfred war schneller... ;)

    Viele Grüße


    Holger


    Honda Africa Twin CRF 1100L ES (SD13, 2024)

    Honda NX 500 (PC72, 2024)

  • #25

    Das ist, was ich versuchte auszudrücken.


    Dazu muss man aber erstmal draufkommen, dass da was manipuliert wurde ... und beim vorgeschriebenen Test kommt man da halt nicht drauf.
    Ergo (mMn) ist's wurscht. Denn, wo keil Kläger da kein Richter, oder so ....

  • #26

    Bei meiner Prüfstelle kommt ein 4-fach Abgastester zum Einsatz und die Manipulation ist anhand der HC Werte sofort ersichtlich. Auch wenn die CO Werte <0,3% eingehalten ist, kann der Prüfer sofort die Kontrollorgane rufen und das Fahrzeug zwecke weiterer Überprüfung sicherstellen lassen....


    Es kann ganz schnell gehen mit dem erwischt zu werden....

  • #27

    Und jetzt malen wir mal ganz schwarz. Stell dir mal vor du hast einen Unfall bei dem eine Person zu Schaden kam. Jetzt stellt sich im Nachgang raus, du bist ohne Betriebserlaubnis unterwegs. Was glaubst du, was deine Versicherung dazu sagt?

    Bunt ist das Dasein und granatenstark

  • #28

    Wenig. Die Versicherung muss nachweisen, dass die illegale Veränderung ursächlich für den Unfall war. Das wird ihr bei einer stillgelegten Sekundärluftansaugung nicht gelingen. Und selbst wenn eine Verbindung hergestellt werden kann (z.B. falsche Reifen), muss die Versicherung erst mal regulieren und kann den Kunden anschließend in Regress nehmen, aber auch nur bis zu einem gewissen Umfang (meines Wissens max. 5000 Euro)


    Ich habe mit solchen Umbauten allerdings ein anderes Problem: Wir alle fahren Motorrad, weil wir das wollen, nicht weil es erforderlich ist. Und deshalb gehört es für mich zum guten Ton, mein Motorrad nicht mit Vorsatz umweltunfreundlicher zu machen als unbedingt nötig. Deshalb kaufe ich mir kein Brüllrohr und frickle auch nicht an der Abgasnachbehandlung rum.

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