Zusatzscheinwerfer am Motorrad: Was ist erlaubt?

  • #11

    Möglicherweise aus reinem Interesse. Oder Spaß an Freude. Scheint mir bei einem Hobby jedenfalls nicht völlig abwegig.


    Ich habe bisher noch keinen Zusatzscheinwerfer montiert, da ich mit dem Licht der AT relativ zufrieden bin. Trotzdem schätze ich, dass sich jemand die Mühe macht, durch Richtlinien und Verordnungen zu wühlen und dies auch noch zusammenzufassen. Sollte ich etwas nachrüsten wollen, lese ich den Beitrag sicherlich nochmal. Und mutmaßlich gibt es hier den einen oder anderen, den das interessiert. Daher besten Dank dafür, Hobbyfahrer .

  • #12

    Kommt bei mir sicher nicht dran.

  • #13

    Und das ist laut Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)§ 17 Beleuchtung nicht erlaub und du kannst ne Strafe dafür bekommen.

    Bunt ist das Dasein und granatenstark

  • #14

    Genau:

    Bußgeld in Euro

    Sie haben die Nebelscheinwerfer an Ihrem Fahrzeug widerrechtlich benutzt

    20

    … und dadurch wurden andere Verkehrsteilnehmer gefährdet

    25

    … und dadurch kam es zu einem Unfall

    35


    Also komplett egal, deshalb fahre ich mit Neblern an, und Fahrzeugschein und Führerschein in Kopie (in D).

  • #15

    Ich habe meine Nebler noch nie abgeschaltet und bin bei Kontrollen noch nie "ermahnt" worden. Und wenn: Das kleine Plus an passiver Sicherheit ist's mir wert.

    Es gibt übrigens auch bei TÜV/DEKRA einsichtige Prüfer mit gesundem Menschenverstand: Bei den alten ATs (750er) war die Baureihe 07 noch nach (nationaler) ABE zugelassen, die 07a hingegen schon mit EU-BE. Beide hatten Doppelscheinwerfer, aber nur bei der 07a waren beide als Abblend- und Fernlichtscheinwerfer ausgelegt und zugelassen (obwohl beide Modelle bis auf Marginalien baugleich waren). Da die Beleuchtung in den jeweiligen Betriebserlaubnissen festgelegt war, konnte man die 07 nicht einfach nachrüsten und abnehmen lassen. Dabei war das ganz einfach möglich, indem man den entsprechenden Scheinwerfereinsatz austauschte - damit waren dann beide Modelle prinzipiell identisch und (rein technisch) zulässig. Ich hatte diese Modifikation auch vorgenommen und mal - nach vorherigem Abchecken des Prüfers ... auch mal erwähnt. Der meinte dann sinngemäß: "Ich werde doch einen Teufel tun und eine derartige sachgerecht ausgeführte und eindeutig der Sicherheit dienende Maßnahme bemängeln!" - War 'ne positive Erfahrung auf diesem Gebiet.


    Gruß aus dem Sauerland

    Detlev

    Life is not a journey - it's a destination

  • #16

    Die NC, die ich mir letztes Jahr gekauft habe, ist mein 1. Mopped mit Neblern.

    Gleich auf der Heimfahrt (350Km), haben sie mich geblitzt. Nach dem aufnehmen der Papiere, sagte der Beamte zu mir, mit den Nebelleuchten sieht man dich aber gleich mal besser.

    Habe ich geantwortet: "Dann hätte ich die Dinger wohl besser ausgelassen." Haben beide gelacht.

    Gruß aus Bremen :)


    Hartmut :atrot:




    Man muss auch mal auf Entbehrungen verzichten können. :pommes:

    Aktuelles Moped: NC750X

  • #17


    Bei der HU können Baugruppen in ihrer Ausführung und Funktion nach nationalen oder EU Richtlinien geprüft werden.


    pro Baugruppe wird dann eine dieser Prüfgrundlagen festgelegt und muss für alle Teile dieser Baugruppe angewendet werden.


    Hier muss man dann die Unterschiede kennen und sein Fahrzeug in einer Baugruppe konform zu der angewandten Prüfgrundlage haben.


    so kann auch die rd07 die Ausführungen der rd07a fahren.


    sollten bei den Schlussleuchten Unterschiede bestehen müsste geschaut werden ob die Änderung der Abblendlichter mit den bestehenden Schlussleuchten innerhalb der gewählten Prüfgrundlage passend sind.



    Grüße

    Der_Commander

    SD13 - Schalter - EERA - TriColor --- 1543278_3.png

    Gepäck: Heavy Duties Koffer, EMD Hecktasche, Odinsberg 7L Sturzbügeltaschen, IBEX Gepäckbrücke, SW Motech Pro System

  • #19

    Vielen Dank für die Ausarbeitung, da hätte ich mir nie einen Kopf drum gemacht.

    Warum auch?

    Solange ich z.B. eine AT ab Händler mit angebauten Zusatz-, LED-, Nebel-, oder was

    auch immer Scheinwerfern aus dem Originalzubehör ordern kann, gehe ich davon

    aus, daß sich bereits andere einen Kopf gemacht haben.


    Ich hatte an zwei Crosstourern und jetzt an der 1100er Zusatz-LED´s dran, Givi, SW-

    Motech und jetzt Moto-Bozzo. Bei der HU wollte der Prüfer jeweils nur sehen, daß

    die Dinger funktionieren und separat einschaltbar waren. Und bei diversen Kontrollen

    durch die Rennleitung hat das auch keinen gejuckt, ob die Dinger an oder aus waren.

    Fazit - Weiterfahren wie bisher.

    Das perfekte Symbol unserer Zeit ist der Laubbläser.
    Er verlagert ein Problem von einem Ort zum anderen ohne es zu lösen,
    benötigt dafür wertvolle Energie und macht dabei eine Menge Lärm.

  • #20

    Bei meiner letzten HU vor zwei Wochen waren meine MotoBozo an und haben den Prüfer überhaupt nicht interessiert. Auch wurde die Einstellung nicht überprüft.

    Er war so vom DCT abgelenkt, dass alles andere in den Hintergrund geriet!


    :handgestures-thumbupright:

    Eine rote AT DCT Modell 20, höhere Scheibe, Hauptständer, Kunststoffkoffer von Honda.

    Kawasaki KLE 500, Suzuki DR 800BIG, Honda CBX550, Zündapp KS50 SuperSport, Mars Solo Mofa von Quelle


    :blumen2:


    Spritmonitor.de

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