Humor?
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#3.765 Alles anzeigen
Grundsätzlich witzig - aber sachlich falsch.
Das Thema Witwenrente hat sich ab Jahrgang 62 erledigt ......
lt Rentenauskunft: "Voraussetzung: Eheschliessung vor dem 01.01.2002 und der Ehegatte ist vor dem 02.01.1962 geboren"
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#3.766 Was auch sehr gut "angenommen" wird: Aufsitzmäher
aufm Schaf reiten?
Können doch nur die "kleinen" ohne die Beine bis an die Ohren ziehen zu müssen. -
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#3.767 Grundsätzlich witzig - aber sachlich falsch.
Das Thema Witwenrente hat sich ab Jahrgang 62 erledigt ......
lt Rentenauskunft: "Voraussetzung: Eheschliessung vor dem 01.01.2002 und der Ehegatte ist vor dem 02.01.1962 geboren"
Danke für die Info. Dann brauch ich mir den Stress mit einer 20 jährigen, die immer nur das eine will, mit meinem schwachen Herzen, meiner Windel, für die ich ewig zum ausziehen brauch und meiner Lungenpneumonie nicht mehr antun,
und kann mein Geld auch den heiligen Frauen vom Näh und Pflegeverband " Strick dich schön und tu Gutes" beim Kaffekränzchen für fürsorglich Pflege geben.
Monstersatz kreierende Grüße
HeinoAT
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#3.768 Dazu gibts einen völlig unkorrekten bösen Witz, der dringend den brummelig-grantigen fränkischen Dialekt verlangt:
80-jähriger Mann kommt zum Hausarzt.
„Dogder, Dogder, i brauch a Fiagra!"
„Ja, aber für was denn - in Ihrem Alter?"
„Nojah, i ho da jedzad so a zwansichjähricha Fröindin...“
„Aber guter Mann, das könnte ja tödlich sein!"
Kurzes Stirnrunzeln. Überlegt. Schulterzucken
„Nojah, nacherd is sa hald hie...“
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#3.769 Dazu gibts einen völlig unkorrekten bösen Witz, der dringend den brummelig-grantigen fränkischen Dialekt verlangt:
80-jähriger Mann kommt zum Hausarzt.
„Dogder, Dogder, i brauch a Fiagra!"
„Ja, aber für was denn - in Ihrem Alter?"
„Nojah, i ho da jedzad so a zwansichjähricha Fröindin...“
„Aber guter Mann, das könnte ja tödlich sein!"
Kurzes Stirnrunzeln. Überlegt. Schulterzucken
„Nojah, nacherd is sa hald hie...“
Schräg,.... aber gut,....
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#3.770 Grundsätzlich witzig - aber sachlich falsch.
Das Thema Witwenrente hat sich ab Jahrgang 62 erledigt ......
lt Rentenauskunft: "Voraussetzung: Eheschliessung vor dem 01.01.2002 und der Ehegatte ist vor dem 02.01.1962 geboren"Komisch, ich habe 2004 geheiratet und meine Frau ist 1968 geboren (ich: 1965) und bekomme Witwerrente. Mache ich etwas falsch?
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