Wer kennt sich mit dem Thema "Falschparker" aus?

  • #31

    Dann frage ich mal doof: Ist das Parken dort ausgeschildert oder nicht bzw. durch Schilder verboten? Ist der Bordstein abgesengt und als Einfahrt ersichtlich?


    Der ADAC sagt klar:

    Parken vor / neben einer Grundstückseinfahrt – welcher Abstand gilt?

    Das Parken vor Grundstückseinfahrten ist nicht erlaubt. Das Parkverbot hat den Zweck, die Ein- und Ausfahrt zum Grundstück vor Behinderungen durch parkende Fahrzeuge zu schützen. Es genügt in der Regel, die Fahrbahn in der Breite einer normalen Toreinfahrt (etwa einer Breite von 3 Metern) freizuhalten. Dies gilt auch bei einer Ein- und Ausfahrt von 6 Metern. Im Einzelfall kann jedoch wesentlich mehr freier Raum als nur die Breite einer normalen Toreinfahrt erforderlich sein. Für den Verkehrsteilnehmer muss jedoch erkennbar sein, wenn aufgrund besonderer örtlicher Gegebenheiten oder der Art des zu erwartenden Zufahrtverkehrs ein längerer Fahrbahnabschnitt freizuhalten ist.


    Darf ich vor meiner eigenen abgesenkten Grundstückszufahrt parken?

    Der reine Gesetzeswortlaut verbietet das Parken vor Grundstücksein- und -ausfahrten. Da es sich jedoch um ein Schutzgesetz zu Gunsten des Berechtigten handelt, dürfen Sie und Ihre Besucher vor Ihrer Ein- und Ausfahrt parken. Etwas anderes gilt für den Fall, dass das Grundstück über einen abgesenkten Bordstein zu erreichen ist. Die Absenkung dient der erleichterten Auf- und Abfahrt beispielsweise von Rollstuhlfahrern oder Personen mit Kinderwagen. Eine Ausnahme für Grundstückseigentümer besteht hier nicht.

  • #33


    Da bin ich schon seit Langem dran ... niemand ist zuständig,


    und ich darf NICHT einfach Linien malen

    Gruß Klaus :atblue:


    Das Geheimnis des Glücks ist Freiheit; das Geheimnis der Freiheit ist Mut ... (Thukydides, griechischer Geschichtsschreiber, 5. Jahrhundert v. Chr.)

  • #34

    schwagutec


    Zieh die nicht am Wort Gefahr hoch bzw. setze es dem Begriff Störung (der öffentlichen Sicherheit und Ordnung) gleich.

    Du bist hier im Recht, auch wenn es mit Rennerei für dich verbunden ist. Mein Tip ist weiterhin, ruf die zuständige Polizeidienststelle an und lass dich nicht gleich abwimmeln.

  • #35

    ich als "Pollersetzer" ziehe diesen Vorschlag hiermit zurück. Ich habe ihn in Unkenntnis der Örtlichkeiten gemacht.


    Mit der Kontaktaufnahme zum Verursacher scheint es ja auch nicht zu klappen.


    Trotzdem bleibt es dabei, dass in einem Notfall die Feuerwehr oder ein Krankenwagen Zugang zu deinem Grundstück haben müssen. Deshalb würde ich bei mehrtägiger Blockierung deiner Zufahrt das Ordnungsamt oder die Polizei genau mit diesem Punkt konfrontieren.


    Wenn du ein Haus baust, musst du der genehmigenden Behörde nachweisen, dass dein Grundstück für die Feuerwehr oder Rettung erreichbar ist (Tragfähigkeit und Breite der Zuwegung!). Warum sollst du dich dann nicht später auf den gleichen Punkt berufen können?


    Grüße

    Dirk

    There is always a reason to go for a ride.

  • #36

    Guude,


    natürlich hatte ich die Ursprungsfrage auch beim ADAC gestellt, schließlich bezahle ich die ja auch dafür (dachte ich....)


    Quintessenz der Antwort (neben unwichtigen BLA BLA und Wiederholen von dem, was ich bereits geschrieben hatte):


    Sehr geehrter Herr Schwartz,vielen Dank für Ihre Anfrage an die Juristische Zentrale des ADAC.

    Wird eine Ausfahrt durch ein auf öffentlichem Grund und Boden geparktes Fahrzeug blockiert, so kann sich der Betroffene an die Polizei wenden. Diese veranlasst entweder selbst das Abschleppen des Fahrzeugs oder verweist an die zuständige Ordnungsbehörde, die ihrerseits das Abschleppen anordnen kann.



    Ach, und was habe ich in der Zwischenzeit gemacht?

    In der Nase gebohrt?


    Letztendlich also auch keine Antwort auf meine Frage.


    Sollten die "Anstifter" etwa letztendlich Recht behalten.........

  • #37

    Keine rechtlich wasserdichte nachlesbare Anleitung aber eigene Erfahrungen gemacht:

    Freundin hat beim Umzug solche Umzugs-Halteverbots-Schilder bestellt. Über eine Länge von 3 Parkplätzen aufgestellt und morgens alle 3 fremd belegt. Also Polizei gerufen. Es war Sonntag morgen um 9.

    "eigentlich nicht zuständig aber wir haben gerade einen Kollegen in der Nähe und schicken den mal vorbei"

    Bis der da war hatte sich das erste Auto bereits verpieselt. Dann hat er bei den Kennzeichen in der Zentrale die Anschriften angefragt und einer von weiter weg, der andere wohnte im gleichen Block (Ostberliner Plattenbausiedlung). Also ist er zu dem im gleichen Block hin, hat geklingelt und der kam tatsächlich raus und hat sein Auto umgeparkt. Zwischenzeitlich (vermutlich durch das daneben stehende Polizeiauto motiviert) kam der 3. Auch noch.


    Ich habe dann den Polizisten gefragt, was wir hätten tun können wenn das jetzt nicht so "glatt" gelaufen wäre (hat immernoch über ne Stunde gedauert).

    Er meinte in Beisein von Polizei oder Ordnungsamt auf eigene Kosten abschleppen lassen und das Geld vom Besitzer zurückfordern. Aber da sind einige Wartezeiten involviert (warten auf Ordnungsamt, warten auf Abschlepper) und wenn der Besitzer in der Zwischenzeit kommt musst du die Anfahrt vom Abschlepper trotzdem bezahlen.

    Das Geld zurückfordern zieht sich wohl auch gerne über mehrere Jahre. Und man hat oftmals noch Rennereien, weil der Besitzer dann behauptet, dass man beim Abschleppen sein Auto irgendwie beschädigt hätte.


    Das kann auf privatem Grund noch viel schlimmer sein. Ich hab mal in nem Forum von einem gelesen, dessen bezahlter Innenhof Parkplatz (Carport) schlussendlich über Monate von irgendeinem Auto zugeparkt war. Kennzeichen abgenommen und stand da einfach. Abschleppen ging nicht, da Carport Dach von oben im Weg und die Bodenbeschaffenheit die Verwendung solcher Ausfahrhilfen nicht zugelassen hat. Polizei und Ordnungsamt sind auf Privatgrund nicht zuständig, Parkplatz kündigen und damit in die Zuständigkeit des Vermieters geben ist auch keine Option, da der Parkplatz leer übergeben werden musste.

    Der Betroffene hatte dann nach ein paar Monaten Zeitnot weil er ausziehen musste. Ich weiß das Ergebnis nicht mehr genau aber ich glaube, dass das auf eine "4 Mann, 4 Ecken" Aktion hinausgelaufen ist

  • #38

    Guude,


    den Trick mit den "Umzugsschildern" hatte ich auch schon im Hinterkopf und hatte diesbezüglich auch schon recherchiert.

    In Mainz muß man diese allerdings mit einigen Wochen Vorlauf beantragen.

    Dafür kann man dann aber am Tag x , sobald das Verbot gilt, das Ordnungsamt anrufen und die schleppen dann auch tatsächlich ab.

    Aber wie schon gesagt, der mehrere Wochen dauernde Vorlauf......

    Das wäre dann die eintzige Notoption, wenn das Auto tatsächlich für längere Zeit dort parkt.


    Ich warte nun erst mal die "Anfrage über die Zeitung" ab, wie sich die Stadt diesbezüglich äußert.

    Eie schriftliche Anfrage per Mail meinerseits an das zuständige Amt wurde leider bis heute nicht beantwortet.

  • #39

    Das hört sich ja echt schlimm an, für ein Hausbewohner oder Garagenbesitzer oder Einfahrtsinhaber.

    .

    Wenn aber der andere eher ein Provokant ist oder entweder bettelarm oder stinkreich, dann bleibt nicht anderes an sich mit einem Haufen Aufwand wehren oder sich schwartz ärgern.


    Kein Wunder wenn die Leute, bei sowas eher nicht Mitteln im Graubereich greifen.

    Was haltet Ihr von der Idee, wenn die Ausfahrt mit dem eigenen Wagen nicht möglich ist, mit dem Taxi zum Arzt zu fahren und danach auf Schadensersatz und Auslagenersatz zu klagen?


    Wir hatten hier mal einen ältern, übrigens sehr netten Herrn, der hat den anderen in seinem Umfeld klipp und klar gemacht, dass er nicht die Polizei holt. Er würde sofort und ohne zu zögern einfach eine Klage bei Gericht über den Rechtsanwalt einreichen. Das wollte sich keiner antun.

  • #40

    Moin, das mit dem Taxi habe ich einmal durchgezogen, als Einer tatsächlich auf dem Garagenhof direkt vor meiner Garage geparkt hat. Ich wollte abends in die Kinderklinik. Der Typ wollte natürlich nicht zahlen. Seine Mutter hat dann angeblich ihren Anwalt angerufen, der soll geraten haben, zu bezahlen. Geparkt hat er da nicht wieder. Ich hatte natürlich Fotos gemacht, und einen Nachbarn als Zeugen.

    Gruß aus Bremen :)


    Hartmut :atrot:




    Man muss auch mal auf Entbehrungen verzichten können. :pommes:

    Verbrauch 4,7 - 5,2 L/100Km (Keine BAB)

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