Dann frage ich mal doof: Ist das Parken dort ausgeschildert oder nicht bzw. durch Schilder verboten? Ist der Bordstein abgesengt und als Einfahrt ersichtlich?
Der ADAC sagt klar:
Parken vor / neben einer Grundstückseinfahrt – welcher Abstand gilt?
Das Parken vor Grundstückseinfahrten ist nicht erlaubt. Das Parkverbot hat den Zweck, die Ein- und Ausfahrt zum Grundstück vor Behinderungen durch parkende Fahrzeuge zu schützen. Es genügt in der Regel, die Fahrbahn in der Breite einer normalen Toreinfahrt (etwa einer Breite von 3 Metern) freizuhalten. Dies gilt auch bei einer Ein- und Ausfahrt von 6 Metern. Im Einzelfall kann jedoch wesentlich mehr freier Raum als nur die Breite einer normalen Toreinfahrt erforderlich sein. Für den Verkehrsteilnehmer muss jedoch erkennbar sein, wenn aufgrund besonderer örtlicher Gegebenheiten oder der Art des zu erwartenden Zufahrtverkehrs ein längerer Fahrbahnabschnitt freizuhalten ist.
Darf ich vor meiner eigenen abgesenkten Grundstückszufahrt parken?
Der reine Gesetzeswortlaut verbietet das Parken vor Grundstücksein- und -ausfahrten. Da es sich jedoch um ein Schutzgesetz zu Gunsten des Berechtigten handelt, dürfen Sie und Ihre Besucher vor Ihrer Ein- und Ausfahrt parken. Etwas anderes gilt für den Fall, dass das Grundstück über einen abgesenkten Bordstein zu erreichen ist. Die Absenkung dient der erleichterten Auf- und Abfahrt beispielsweise von Rollstuhlfahrern oder Personen mit Kinderwagen. Eine Ausnahme für Grundstückseigentümer besteht hier nicht.