Display spinnt

  • #281

    Mit Sicherheit verdient Honda auch bei diesem "Kulanzpreis" noch Geld! Aus meiner Erfahrung gehe ich davon aus, dass das Display für Honda im Einkauf deutlich unter 500 Euro kostet. Okay, da kommen natürlich noch Lager- und Logistikkosten sowie die Mehrwertsteuer hinzu. Aber für 1.500 Euro bekommt man schon einen netten OLED TV - mal zum Vergleich.

    Viele Grüße


    Holger


    Yamaha Tracer 7 GT (2025)

  • #282

    Im Amiland kostet das Ding auch noch 1487 Dollar! :think:

    Gruß
    Thomas


    ATAS mit DCT Bj.2019

  • #283

    ... das Hoda egal ob Händler oder Honda deutschland irgendwelche Fehler an ihrem Produkt offiziell zugibt wird man nicht erleben, höchstens mal von einem Mitarbeiter den man gut kennt und dann inoffizell, ... Honda kann gut mauern, ... "da sind Sie der Erste" ... "ist uns nicht bekannt" ... "noch nie gehört" usw. habe das zwar nicht am Display (meins ist bis heute OK, auch bei um die 0 Grad Tour, .... aber meine steht auch bei 24 Grad in der Garrage), ... meine hat/hatte Gabelprobleme und da bin ich wohl der Einzige laut Honda :lachen: . Wenn die sich des Fehlers aber mal bewust sind und Rückrufe starten ist Honda wohl eher kulant als viele andere Hersteller, was ich so gehört habe, ...

  • #284

    Weder noch. Der Händler hat sich erst garnicht die Mühe gemacht. So konnte ich wenigstens dieses ausschließen.

    Nicht das Honda noch auf die Idee kommt, das der Display-Schutz daran schuld ist.

    Ich emanzipiere mich, wer kommt mit? :wgirl:

    Schließlich ist nicht Ende Gelände. :neener:

  • #285

    Reicht die normale Garantieverlängerung für 2 Jahre ca 290€.

    Oder braucht man was spezielles für das Display ?


    Diese würde bei mir noch gehen.

  • #286

    ich würde an deiner Stelle die Allianz schriftlich Anfragen und mir von denen auch schriftlich bestätigen lassen dass das Display und LED Scheinwerfer und so weiter in der normalen quality ride Versicherung inbegriffen ist.

    Mir wurde das anders bestätigt und ich habe die komplette Versicherung für 104 € mehr genommen

    ... das Leben ist zu kurz um seine Freizeit an einer E-Ladesäule zu verbringen...

    Spritmonitor 71

  • #287

    Warum sollte man das? Die Versicherungsbedingungen sind eindeutig ;)


    Nicht versichert ist die Garantie soweit sie sich bezieht auf:

    1.1 Korrosionsschäden am Auspuffsystem;
    1.2 Teile, die vom Hersteller nicht zugelassen sind;
    1.3 sämtliche Verkleidungsteile, insbesondere Lack- und Rostschäden, Ausrichtung und Korrektur von Rahmen- und Verkleidungsteilen;
    1.4 Verunreinigungen im Kraftstoffsystem;
    1.5 Reifen und Felgen;
    1.6 Glas, Gehäuse und Leuchtmittel von Scheinwerfern, Rückleuchten, Bremsleuchten und Blinkleuchten;
    1.7 Airbag, Audiosysteme, Navigationssystem, Telefon oder
    sonstiges Zubehör;
    1.8 Verbrauchsmittel und Verschleißteile, insbesondere Batterie,
    Bremsbeläge, Bremsscheiben u. -trommeln, Kupplung komplett,
    Luftfilter, Ölfilter, Zündkerzen, Antriebsriemen, Ketten, Kettenräder, Ritzel, Keil- u. Zahnriemen, Leuchtmittel, Schmiermittel,
    Frostschutzmittel, Betriebsstoffe und Stossdämpfer (ausgenommen mechanisches Versagen der Stossdämpfer) sowie alle
    Teile, die im Rahmen der vom Hersteller des Motorrades vorgeschriebenen Wartungs- und Pflegearbeiten auszutauschen sind.

  • #288

    Eindeutiger geht ja garnicht. Alles aufgelistet. Scheint auch vollständig zu sein, sonst hätte es

    dort gestanden (u.a.)

    Ich emanzipiere mich, wer kommt mit? :wgirl:

    Schließlich ist nicht Ende Gelände. :neener:

  • #290

    Emsländer


    1. Gegenstand der Versicherung
    Versichert ist die Garantie, die der Versicherungsnehmer im Zusammenhang mit dem Verkauf von Motorrädern, für die Funktionsfähigkeit aller mechanischen und elektrischen Teile, sowie
    Materialbruch bzw. Bruch von Schweißverbindungen an HondaMotorradrahmen gibt.
    *Deckungsumfang durch optionales Sicherheits- und Komfortpaket: werkseitig verbaute Airbags, Radio-, Sound- und Navigationssysteme und Telefon, sonstiges Zubehör bleibt in jedem Fall
    ausgeschlossen.

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