Alles anzeigenDas war scherzhaft ...
Aber im Ernst: Das Gesetz gilt in der Schweiz. Das bedeutet, dass es nicht gilt, wenn man die Schweiz verlässt. Aber genau dafür soll dieses Schild ja sein. Das Gesetz schreibt also vor, wie sich ein Schweizer im Ausland zu verhalten hat. Das wird nicht funktionieren, weil der Verstoß ja außerhalb des Geltungsbereiches des Gesetzes erfolgt ... Das Ganze ist Unsinn.
Ich glaube du hast das nicht ganz richtig verstanden. Das Gesetz ist das Wiener Abkommen für alle Europastaaten. Egal ob EU oder nicht. Als Schweizer Töff-Fahrer (nicht als Motorradfahrer, merke den Unterschied😄) brauche ich den Kleber nur im Ausland, in der Schweiz natürlich nicht. Und wie oben geschrieben nimmt es diesbezüglich die Polizei unterschiedlich genau.
Also, der CH Kleber ist nur für Schweizer Fahrzeuge im Ausland