Alles anzeigenNa das Schild "rechts vor links" ist doch recht deutlich.... den Rest regelt dann die Versicherung
Das Schild ist eigentlich überflüssig, weil rechts vor links automatisch an allen gleichberechtigten Kreuzungen und Einmündungen gilt. Das Schlid ist sinnvoll, wenn diese „Gleichberechtigung“ aufgrund der baulichen Gegebenheiten nicht eindeutig erkennbar ist (z.B. unterschiedlicher Fahrbahnbelag, asphaltiert/Kopfsteinpflaster oder Kopfsteinpflaster/unbefestigt) .