Welche Reifengröße für das Vorderrad

  • #12

    Macht euch nicht ins Hößchen! Ich hab die CRFs beide mit 90/90/21 bereift, hat noch keinen TÜV Prüfer gestört. Auf manchen 90/90ern steht sogar die 3.00 mit drauf, das sind nur Milimeter an Unterschied!


    Wenn du den Michelin Tracker in 120/90/18 auf die CRF aufzieht ist der breiter wie ein 140er Metzeler Sixdays ! Kein Witz, hab beide nebeneinander gestellt.


    Und vorne wirkt er eher wie ein 110er. Kommt also immer auf sie Bauweise/Design des Reifens an.

  • #13

    Es geht doch nicht darum, ob es passt, sondern ob du im Fall der Fälle einen Versicherungsschutz hast, wenn etwas anderes eingetragen ist...

    Gruß mgr

  • #14

    Hab auch ich mit grossem Interesse gelesen. Dankeschön.

    Der Knackpunkt scheint ja der Tacho zu sein, nicht? Gibt`s denn in Deutschland nicht die Vorbeifahrtsmessung beim Prüftermin?

    Dann würde sich doch auch dieser Punkt erledigen, nicht? Aber eben, andere Länder andere Loobies.


    Sorry, wir schweifen gerade ab...

  • #15

    Ich habe das auch durch und 90/90-21 ohne Reifenbindung in die Papiere meiner CRF250L (MD44, 2020) eingetragen bekommen. Das war 2022/23 bei der DEKRA und hat mich ohne Eintragungsgebühren ca. 120 Euro gekostet (soweit ich mich korrekt erinnere), weil das eine Eintragung war, die ein besonders qualifizierter SV machen musste.

    Jetzt habe ich den Pirelli MT21 Rallycross drauf.

    Gruß Heiko :character-blues:


    Verstehe ich, akzeptiere ich, find´ ich trotzdem scheiße.

  • #16

    Davon versucht man momentan eher weg zu kommen indem man sagt, alles was innerhalb der Größen welche serienmäßig gefahren werden dürfen liegt darf drauf solange das Fz eine ABE oder EG-Typgenehmigung hat.

    Heißt also Fz mit einer Einzelbetriebserlaubnis fallen hier leider raus.


    Fabrikatsbindung stößt halt an die Grenze wenn die eingetragenen Reifen nicht mehr produziert werden. Weiterhin ergibt es wenig Sinn 10x die identische Reifendimension nur von anderen Herstellern eingetragen zu haben.


    Auch die oft mitgeführt Unbedenklichkeitsbescheinigung für Reifen auf einem speziellen Modell wird bald nicht mehr anzutreffen sein.


    Dafür gibt es jetzt Herstellerbescheinigungen von den Reifenherstellern, die eine unproblematische Nutzung von Reifen außerhalb der vom Fahrzeughersteller angegebenen Dimensionen ausweisen.

    Diese müssen dann natürlich in die Papiere eingetragen werden, geht aber auch ohne Fabrikatsbindung.

    SD13 - Schalter - EERA - TriColor --- 1543278_3.png

    Gepäck: Heavy Duties Koffer, EMD Hecktasche, IBEX Gepäckbrücke, SW Motech Pro System

  • #17

    TÜV er sehen falsche Reifengrößen häufig tatsächlich nicht. Deshalb hab ich auch auf meiner neuen CRF300L die anderen Reifen nicht eingetragen.

    Ein Problem wird es dann, wenn jemand genau sucht. Die Polizei, die im Rahmen einer groß angelegten Aktion alle Motorräder auf Herz und Nieren prüft oder auch im Falle eines Unfalls mit Personenschaden. Da kann das durchaus mal ein Problem werden.

    Da wäre denke ich die Weiterfahrt untersagt.


    Versicherungsschutz ist trotzdem gegeben. Wenn überhaupt könnte die Versicherung versuchen, dich in Regress zu nehmen. Dafür müsste aber die Modifikation unfallursächlich sein. Solange man eine Rechtsschutz hat ist das also kein Problem.


    Im letzten sind leider viele Fehler, den muss ich einzeln sezieren

    Das ist leider komplett falsch. Es geht um ein Motorrad, auf dem vorne nur die Reifengröße 3.00-21 ohne Reifenbindung eingetragen ist. Motorräder haben ab Werk heutzutage kaum noch eine Reifenbindung, das stimmt. Aber: bei der Eintragung einer geänderten Reifengröße (in dem Fall 90/90-21) darf der Sachverständige die neue Größe seit 01.01.24 nur noch mit Reifenbindung eintragen. Siehe link auf das crf-fahrer.info Forum

    Doch, genau das ist das Ergebnis der neuen Regelung. Auch wieder siehe crf-fahrer.info Forum. Mehrere SV haben das übereinstimmend berichtet.

    Die haben seit 2020 schon keine Bedeutung mehr. Damals gab es schon eine Neuregelung dazu, die die Eintragung von anderen Reifengrößen überhaupt erst erforderlich gemacht hat.

    Grundsätzlich stimmt das. Viele SV benötigen diese Bescheinigung sogar. Hab oben im crf-fahrer.info Forum auch eine eingestellt, die ich für den Metzeler Six Days Extreme bekommen habe.

    Aber doch, seit 01.01.24 dürfen nur noch bestimmte Reifenmodelle eingetragen werden das ist ja genau das Problem.

    Eintragung Reifengröße - mein Versuch - Seite 13 - CRF-Fahrer Forum

    Hier mal der Beitrag


    Allerdings gerade erst den Hinweis gelesen: bei Erstzulassung vor 2020 wäre es wohl weiterhin möglich, eine andere Reifengröße nach Tabellenwerten einzutragen. Bei der MD38 CRF250L sollte es also möglich sein!

    Meine Ausführungen gelten nur für EZ ab 01.01.2021

  • #18

    300 Rally hat im FZS 80/100-21.

    250 Rally und jetzige bin aber auch 90/90-21 gefahren. Unterschied ist marginal. Aber richtige Umrechnung und die Reifen Größe Eintragung sollte es sein.

  • #20

    Ich bin jetzt im Gelände so vorne 1,4 Bar und auf der Straße 1,7 Bar gefahren. Hinten jeweils 0,1 Bar mehr

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