Motorrad im Stau / Rettungsgasse benutzen?

  • #51

    Ganz klar: die preisgünstigere Variante nehmen und wo möglich, gleich auf den nächsten Feldweg... :auto-dirtbike:

    ne Rote mit DCT, auf CTA3; HS, CLS-Öler+Heizgriff-Kit; Jungbluth-Sitzbank; TOMTOM Rider400; Honda-Koffer; ~4,6 l/100km; Alu-Eigenbau:Gepäckplatte, Navi-Halter, Seitenständer- u. Bremshebelverbreiterung

    6 Forumstreffen 2018-2023 :prost:
    Vorher: Kawa KLR 650 A


    Carpe Diem :at4:

  • #52

    Mahlzeit,

    legt man mal Murphys Law zu Grunde, funktioniert so einiges nicht im Notfall.

    Entweder kommt man nicht auf den Standstreifen oder es dauer ewig und dann ist das mitgeführte Wasser meist auch grade leer.

    Und was macht man dann bei 40°C auf der BAB, darauf warten das man vom Moped fällt, weil es der Gesetzgeber vorschreibt?

    Ich glaube da ist es vorher angezeigt sich Linderung zu verschaffen, das muß auch ein Polizeipolizist einsehen.

    Im Zweifel würde ich das auch per RA durchfechten lassen, bzw. Lebensgefahr geltend machen.

    Wäre interessant was eine Eingabe/Anfrage zu dem Thema ergeben würde?

    Gruß

    Th.

  • #55

    ..in der Mitte durchfahren geht dann wohl nicht mehr wenn dann der Lappen weg ist. Ich fahre dann Standspur solange es geht und reihe mich wieder ein. Wenn die Standspur wieder vorhanden ist, dann rechts raus und weiter.

    Bernd


    Viele Grüße aus der Pfalz

    Dringendes To-Do: Seifenblasen pusten und Luftschlösser bauen.:blumen2:


    Aktuell:
    Africa Twin CRF1000L Tricolor DCT Mod.2019 :atblue:

  • #57

    Das wird wohl meist der Fall sein, sicher waere ich mir da aber nicht. Eine Identifizierung ist einfach, wenn sie den Kollegen vorne anfunken, der Dich an der Unfallstelle oder Abfahrt dann abfaengt. Auch haben Videowagen vorne und hinten Kameras.

  • #59

    Hallo erstmal,


    da sind unsere Freunde in A und NL besser dran, auch wenn manche gesperrt wurden.


    Der Gesetzestext 12 Absatz 5 StVO lautet: „Müssen Fahrzeuge vor Kreuzungen, Straßenengen, schienengleichen Eisenbahnübergängen und dergleichen angehalten werden, so dürfen die Lenker einspuriger, später ankommender Fahrzeuge nur dann neben oder zwischen den bereits angehaltenen Fahrzeugen vorfahren, um sich mit ihren Fahrzeugen weiter vorne aufzustellen, wenn für das Vorfahren ausreichend Platz vorhanden ist und die Lenker von Fahrzeugen, die ihre Absicht zum Einbiegen angezeigt haben, dadurch beim Einbiegen nicht behindert werden.“


    Guckst du Alles unter:

    https://www.bikerwelt.at/tipps/vorbeischlaengeln


    ;)

    Wer glaubt etwas zu sein, hört auf etwas zu werden.

    ;)🦁
    1471913_5.pngKTM 390 Adventure odometer_976615.png KM


    No to Rasicm !
  • #60

    Trotzdem ist das Befahren der Rettungsgasse durch Motorräder in Österreich nicht erlaubt und mit Strafe bedroht. Die Strafe ist jedoch unterschiedlich hoch, ob es zu einer Behinderung eines Einsatzfahrzeuges kommt (= Vormerkdelikt ... ähnlich der Punkteregelung in DE) oder nicht (nur Geldstrafe).

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