Siehe auch die Diskussion hier: Motorrad im Stau
Motorrad im Stau / Rettungsgasse benutzen?
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#52 Alles anzeigenGanz klar: die preisgünstigere Variante nehmen und wo möglich, gleich auf den nächsten Feldweg...

Die illegale Abfahrerrei ist gar nicht mehr so einfach in D
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#55 Alles anzeigenEiner schreibt mir grad privat, dass die Streifenwagen auf der BAB eh nix dagegen machen, denn man müsste den Fahrer eindeutig identifizieren.
Das wird wohl meist der Fall sein, sicher waere ich mir da aber nicht. Eine Identifizierung ist einfach, wenn sie den Kollegen vorne anfunken, der Dich an der Unfallstelle oder Abfahrt dann abfaengt. Auch haben Videowagen vorne und hinten Kameras.
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#56 Hi,
deshalb nicht vielleich und hätte, sondern machen.
https://www.bmvi.de/DE/Meta/Kontakt/kontakt.html
Problem schildern und auf Antwort warten.
Gruß
Th.
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#57 Hallo erstmal,
da sind unsere Freunde in A und NL besser dran, auch wenn manche gesperrt wurden.
Der Gesetzestext 12 Absatz 5 StVO lautet: „Müssen Fahrzeuge vor Kreuzungen, Straßenengen, schienengleichen Eisenbahnübergängen und dergleichen angehalten werden, so dürfen die Lenker einspuriger, später ankommender Fahrzeuge nur dann neben oder zwischen den bereits angehaltenen Fahrzeugen vorfahren, um sich mit ihren Fahrzeugen weiter vorne aufzustellen, wenn für das Vorfahren ausreichend Platz vorhanden ist und die Lenker von Fahrzeugen, die ihre Absicht zum Einbiegen angezeigt haben, dadurch beim Einbiegen nicht behindert werden.“
Guckst du Alles unter:
https://www.bikerwelt.at/tipps/vorbeischlaengeln

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#58 Trotzdem ist das Befahren der Rettungsgasse durch Motorräder in Österreich nicht erlaubt und mit Strafe bedroht. Die Strafe ist jedoch unterschiedlich hoch, ob es zu einer Behinderung eines Einsatzfahrzeuges kommt (= Vormerkdelikt ... ähnlich der Punkteregelung in DE) oder nicht (nur Geldstrafe).
Alles anzeigenWas passiert wenn man nicht bei der Bildung der Rettungsgasse mitmacht?
Aus der gesetzlichen Verpflichtung zur Bildung der Rettungsgasse folgt natürlich auch eine mögliche Bestrafung für jene, die das nicht tun. Nicht mitzumachen kann bis zu 726 Euro kosten. Wer dabei ein Einsatzfahrzeug, ein Fahrzeug des Straßendienstes oder der Pannenhilfe behindert, muss sogar mit einem Strafrahmen bis 2.180 Euro rechnen. Einem Einsatzfahrzeug nachzufahren, das mit Blaulicht die Rettungsgasse befährt, wird übrigens ebenfalls bestraft.
Seit 1. September 2019 ist das verbotene Befahren der Rettungsgasse ein Vormerkdelikt. Für Lenker von mehrspurigen Kraftfahrzeugen immer, bei Lenkern von einspurigen Kraftfahrzeugen kommt es nur dann zu einer Vormerkung, wenn das Befahren der Rettungsgasse zu einer Behinderung von Einsatzfahrzeugen, Fahrzeugen des Straßendienstes, der Straßenaufsicht oder des Pannendienstes geführt hat.
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#59 Alles anzeigenZwischen zwei Spuren durchfahren?
Schlängelt sich ein Motorradfahrer etwa zwischen den Autos hindurch oder nutzt eine freigewordene Gasse zwischen zwei Fahrspuren, hat er die links stehenden Autos rechts überholt. Dies ist laut StVO verboten – auch wenn der Verkehr steht.
Das stimmt so nicht. Bei stockendem Verkehr darf rechts schneller gefahren werden als links. Dabei gilt (nicht in Gesetzestext gegossen aber in der Rechtsprechung so üblich), dass rechts nicht mehr als 20 km/h schneller gefahren werden darf als links und das ganze bis zu einer maximalen Geschwindigkeit (des stockenden Verkehrs) von 60. Sonst müssten ja beim anfahren auf das Stauende alle in der freien rechten Spur bremsen weil sich alle links sammeln. Das ist nicht so.
https://www.bussgeldkatalog.or…ur%20langsam%20f%C3%A4hrt.
Allerdings wurde seit letztem Jahr die Durchfahrt der Rettungsgasse explizit verboten (davor war es nur verboten, Einsatzkräfte zu behindern) und damit bleibt tatsächlich in einem normalen Stau nirgends mehr genügend Platz zum vorbeifahren. Seitenstreifen zu befahren war vorher schon verboten, jetzt auch die Rettungsgasse. Damit hat man nirgends mehr genügend seitlichen Platz zum vorbei fahren.
Allerdings habe ich noch nie von einem Motorradfahrer gehört, der wegen Befahren der Rettungsgasse oder des Seitenstreifens tatsächlich eine Strafe zahlen musste. Das kann aber Zufall sein.
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#60 Alles anzeigenDas stimmt so nicht. Bei stockendem Verkehr darf rechts schneller gefahren werden als links. Dabei gilt (nicht in Gesetzestext gegossen aber in der Rechtsprechung so üblich), dass rechts nicht mehr als 20 km/h schneller gefahren werden darf als links und das ganze bis zu einer maximalen Geschwindigkeit (des stockenden Verkehrs) von 60.
Da wird doch auch zwischen "Überholen" und "Vorbeifahren" unterschieden.
Siehe dazu Wikipedia:Auf der Straße
Im Straßenverkehr findet ein Überholvorgang statt, wenn zwei Fahrzeuge auf derselben Fahrbahn mit unterschiedlicher Geschwindigkeit in dieselbe Richtung fahren und sich das schnellere Fahrzeug an dem langsameren Fahrzeug vorbeibewegt. Es ist dabei gleichgültig, ob sich die beiden Fahrzeuge auf demselben Fahrstreifen befinden oder nicht. Ebenso spielt die Absicht keine Rolle (Überholen durch das Langsamer-Werden des vorderen Fahrzeugs).
Im Gegensatz dazu bezeichnet Vorbeifahren das Passieren eines (nicht verkehrsbedingt) haltenden bzw. parkenden Fahrzeugs. Oder wenn sich die Fahrzeuge auf verschiedenen Fahrstreifen befinden.
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