Alles anzeigenStandstreifen befahren: 1 Punkt + 75€
Rettungsgasse: 2 Punkte + 240€ + 1 Monat
Ganz klar: die preisgünstigere Variante nehmen und wo möglich, gleich auf den nächsten Feldweg...
Alles anzeigenStandstreifen befahren: 1 Punkt + 75€
Rettungsgasse: 2 Punkte + 240€ + 1 Monat
Ganz klar: die preisgünstigere Variante nehmen und wo möglich, gleich auf den nächsten Feldweg...
Mahlzeit,
legt man mal Murphys Law zu Grunde, funktioniert so einiges nicht im Notfall.
Entweder kommt man nicht auf den Standstreifen oder es dauer ewig und dann ist das mitgeführte Wasser meist auch grade leer.
Und was macht man dann bei 40°C auf der BAB, darauf warten das man vom Moped fällt, weil es der Gesetzgeber vorschreibt?
Ich glaube da ist es vorher angezeigt sich Linderung zu verschaffen, das muß auch ein Polizeipolizist einsehen.
Im Zweifel würde ich das auch per RA durchfechten lassen, bzw. Lebensgefahr geltend machen.
Wäre interessant was eine Eingabe/Anfrage zu dem Thema ergeben würde?
Gruß
Th.
Siehe auch die Diskussion hier: Motorrad im Stau
Alles anzeigenGanz klar: die preisgünstigere Variante nehmen und wo möglich, gleich auf den nächsten Feldweg...
Die illegale Abfahrerrei ist gar nicht mehr so einfach in D
Alles anzeigenEiner schreibt mir grad privat, dass die Streifenwagen auf der BAB eh nix dagegen machen, denn man müsste den Fahrer eindeutig identifizieren.
Das wird wohl meist der Fall sein, sicher waere ich mir da aber nicht. Eine Identifizierung ist einfach, wenn sie den Kollegen vorne anfunken, der Dich an der Unfallstelle oder Abfahrt dann abfaengt. Auch haben Videowagen vorne und hinten Kameras.
Hi,
deshalb nicht vielleich und hätte, sondern machen.
https://www.bmvi.de/DE/Meta/Kontakt/kontakt.html
Problem schildern und auf Antwort warten.
Gruß
Th.
Hallo erstmal,
da sind unsere Freunde in A und NL besser dran, auch wenn manche gesperrt wurden.
Der Gesetzestext 12 Absatz 5 StVO lautet: „Müssen Fahrzeuge vor Kreuzungen, Straßenengen, schienengleichen Eisenbahnübergängen und dergleichen angehalten werden, so dürfen die Lenker einspuriger, später ankommender Fahrzeuge nur dann neben oder zwischen den bereits angehaltenen Fahrzeugen vorfahren, um sich mit ihren Fahrzeugen weiter vorne aufzustellen, wenn für das Vorfahren ausreichend Platz vorhanden ist und die Lenker von Fahrzeugen, die ihre Absicht zum Einbiegen angezeigt haben, dadurch beim Einbiegen nicht behindert werden.“
Guckst du Alles unter:
https://www.bikerwelt.at/tipps/vorbeischlaengeln
Trotzdem ist das Befahren der Rettungsgasse durch Motorräder in Österreich nicht erlaubt und mit Strafe bedroht. Die Strafe ist jedoch unterschiedlich hoch, ob es zu einer Behinderung eines Einsatzfahrzeuges kommt (= Vormerkdelikt ... ähnlich der Punkteregelung in DE) oder nicht (nur Geldstrafe).
Alles anzeigenWas passiert wenn man nicht bei der Bildung der Rettungsgasse mitmacht?
Aus der gesetzlichen Verpflichtung zur Bildung der Rettungsgasse folgt natürlich auch eine mögliche Bestrafung für jene, die das nicht tun. Nicht mitzumachen kann bis zu 726 Euro kosten. Wer dabei ein Einsatzfahrzeug, ein Fahrzeug des Straßendienstes oder der Pannenhilfe behindert, muss sogar mit einem Strafrahmen bis 2.180 Euro rechnen. Einem Einsatzfahrzeug nachzufahren, das mit Blaulicht die Rettungsgasse befährt, wird übrigens ebenfalls bestraft.
Seit 1. September 2019 ist das verbotene Befahren der Rettungsgasse ein Vormerkdelikt. Für Lenker von mehrspurigen Kraftfahrzeugen immer, bei Lenkern von einspurigen Kraftfahrzeugen kommt es nur dann zu einer Vormerkung, wenn das Befahren der Rettungsgasse zu einer Behinderung von Einsatzfahrzeugen, Fahrzeugen des Straßendienstes, der Straßenaufsicht oder des Pannendienstes geführt hat.
dir scheint die Diskussion zu gefallen, aber du bist nicht angemeldet.
Wenn du ein Konto eröffnest merken wir uns deinen Lesefortschritt und bringen dich dorthin zurück. Zudem können wir dich per E-Mail über neue Beiträge informieren. Dadurch verpasst du nichts mehr.