mehr Licht!

  • #121

    Das 88er Model hatte die 35/35 Bilux Funsel drin, hatte deswegen sofort die der 89er nachgerüstet mit H4.

    Meine 91er wurde bei Honda gekauft, kann aber sein das es ein Grauimport ist.

    Die Schlüsselnummer im Schein unter 2.2 ist ausgenullt, was dies erklären würde.

    Die RD07a hatte beide Ablendscheinwerfer an.


    Um deine Frage zu beantworten, ja du kannst bedenkenlos nach GB fahren ohne jemanden stark zu blenden.

    Der Scheinwerfer leuchtet den rechten Bereich aber nicht in der Höhe und Weite besser aus.

    Der Lichtkegel- /Teppich wirkt asymmetrisch ist aber von der Auslegung scheinbar so konstruiert das er allen europäischen Forderungen gerecht wird. Ich hatte jedenfalls nicht das Gefühl das ich jemanden Blende als wir dort unterwegs waren.

    Also kannst auch den rechten Koffer vollladen:)


    Das ist die Teilenummer für den USA/ Californien Scheinwerfer.

    Dort trifft es tatsächlich zu, die verwenden einen symmetrischen Scheinwerfer.

    Einmal editiert, zuletzt von Allgeier72 () aus folgendem Grund: 2 Beiträge von Alpentier mit diesem Beitrag zusammengefügt.

  • #122

    33100-MJP-305 bei der SD04 für USA / Californien ist korrekt. Was tatsächlich anders ist als bei den unsrigen kann ich nicht nachvollziehen, denn bei den 2019er Modellen haben USA / Californien die selben verbaut wie wir.

    Auch haben die Länder mit Linksverkehr die selben Scheinwerfer verbaut wie die für Rechtsverkehr. (Ausnahme Japan).


    Hätte der Scheinwerfer nun auf der rechten Seite auch nur eine geringe Asymmetrie, würde diese bei Linksverkehr genau in den entgegenkommenden Verkehr blenden.

  • #124

    Ok, unlustig. deshalb wohl nicht verstanden 🤣

  • #125

    A

    Vorher gab es bei uns und Weltweit (außer in Japan/USA) den den -G51 für die 2016/17er Modelle (ohne RBW) .

    Ab 2018 SD06 (RBW) wurde Weltweit der -G52 eingeführt, auch in den USA.

    Außer in Japan, die haben einen anderen.

    Ich denke mir, dass der -G51 nicht den Vorschriften für USA/ Kalifornien entsprochen hat und Honda

    wegen der Kostenreduzierung auf Gleichteile drängt.

    Nach dem was wir uns jetzt an Wissen erarbeitet haben würde ich dir zustimmen, dass der Scheinwerfer -G52 symmetrisch ausfällt.

    Bei dem -G51 bin ich mir sicher, das dieser zumindest semi-asymmetrisch ausfällt, so wie ich es schon beschrieben hatte.

    Bedeutet rechts eine besser Ausleuchtung mehr aber nicht.

    Heißt, auch für den Rechtsverkehr zulassungsfähig aber nicht wirklich gut dafür geeignet.

    Vielleicht auch noch ein Grund das in Honda nachgearbeitet hat.

    Nach dem Ausmotten meiner Dicken werde ich es mal mit unseren Scheinwerfertester prüfen wie es aussieht.

  • #126

    ich möchte ein aktuelles Ereignis von gestern Abend nutzen um hier noch einmal zu untermauern, warum ich glaube, dass der Sound der AT und möglichst viel Licht von sehr großem Vorteil für uns sein können.


    Ich habe nach dem Verlassen eines Dorfes (30er Zone) einen nur sehr, sehr langsam beschleunigenden PKW überholt und mich mit den dort erlaubten 70 km/h wieder vor ihm eingeordnet, als meine Augen am rechten Fahrbahnrand, ca. 50m voraus etwas großes, weißes registrierten. Eine Vollbremsung einleitend (ja, der PKW war bereits weit hinter mir, die Frau darin hat wirklich nicht beschleunigt), erfasse ich einen weißen Sprinter, der von rechts zwischen Bäumen und Büschen ohne Sicht nach links auf die Straße auffahren will. Weil ich aber leuchte, wie ein Weihnachtsbaum (ja, ich fahre auch am Tage mit den Zusatzscheinwerfern an) und man auch den bollernden Sound der AT gut hören kann, registriert mich der Sprinterfahrer ebenfalls und kommt mit dem Fahrerhaus auf meiner Spur zum stehen. So bleibt mir ausreichend Platz um ihn auf der Gegenspur zu umfahren.


    Das war echt knapp und ich musste auch kurz anhalten um meinen Puls wieder etwas zur Ruhe kommen zu lassen. Ereignisse wie dieses bestärken meine Überzeugung, dass es für Motorradfahrer durchaus sinnvoll ist, wenn man sie wahrnimmt, optisch und akustisch. Warum sonst wohl hat sich der Gesetzgeber vor ein paar Jahren einfallen lassen, uns mit Dauerlicht fahren zu lassen?


    Grüße

    Dirk

    There is always a reason to go for a ride.

  • #127

    ...

    Schön Jahre bevor es Dauerabblendlicht war es bereits jahrelang Pflicht, und davor wurde bereits jahrelang empfohlen und davor von vielen freiwillig benutzt.....


    Allerdings nachts ohne Licht aufm Moped....

  • #128

    Puh, da haste aber Glück gehabt. So was ähnliches hab ich auch schön öfters erlebt. Zum Gück brauchte ich aber

    noch nie eine Vollbremsung. Ich fahre auch am Tage mit eingeschalteten Nebellampen. Das wurde ja hier schon

    öfters diskutiert, und auch von bestimmten Peronen runtergemacht, was mich aber wenig interessiert.

    Das was du da erlebt hast, zeigt mir mal wieder das das fahren mit Zusatzscheinwerfern doch sinnvoll ist.

    Ich wünsche Dir weiterhin eine gute fahrt, und das Du eine solche Situation nicht nochmal erlebst

    Grüße aus dem Lahn-Dill-Kreis :at3:
    Thomas


    Honda CY 50 in Rot, Suzuki DR 125 in Schwarz, Honda CBF 600 SA in Weiß, Honda CRF1000 D in Schwarz,

    Honda CRF 1100 Adventure Sports DCT EERA in Tricolor


    Wer nie vom Wind gestreichelt,

    wer nie vom Regen gewaschen,

    wer nie von der Sonne getrocknet,

    wer nie vom Frost gebeutelt,

    wer nie vom Chrom geblendet wurde,

    der wird es nie verstehen, was Motorradfahren bedeutet


    Hessentruppe

  • #130

    Wer sagt denn, dass es an den Zusatzscheinwerfern gelegen hat? Wurde der PKW Fahrer dazu befragt?

    Der Fahrer hat geschlafen und den Mopedfahrer nicht gesehen, dass ist fakt.

    Defensives, vorausschauendes Fahren hilft in dieser Situation immer, aber Nebler spielen eher eine untergeordnete Rolle.

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