Alles anzeigenMit dem Einbau erlöscht deine Betriebserlaubnis
Wo kein Richter da kein Kläger?
Aber sollte mal ein Unfall mit Todesfolge und das Bike wird untersucht was dann?
MfG
Stefan
Und das steht bitte wo?
Alles anzeigenMit dem Einbau erlöscht deine Betriebserlaubnis
Wo kein Richter da kein Kläger?
Aber sollte mal ein Unfall mit Todesfolge und das Bike wird untersucht was dann?
MfG
Stefan
Und das steht bitte wo?
Und du hast keine Ahnung, wovon du sprichst. Wenn du deine Sitzbank mit einem neuen Bezug beziehst muss das doch auch niemand abnehmen.
hatten wir alles schon mehrfach durch.
Ich hab mir damals das MCC aus Australien an meiner 2017er nachgerüstet (und benutze es immernoch regelmäßig). Die Erfahrungen habe ich umfangreich hier niedergeschrieben
Der Abschnitt zur Freigabe nochmal hier
Ich habe das ausführlich schonmal in mehreren Beiträgen ab hier geschrieben.
Kurzzusammenfassung (nach Rücksprache mit meinem GTÜ Prüfer aber ohne Gewähr): für ein richtiges Tempomat ist keine Abnahme und keine Eintragung erforderlich. Die E Nummer die das Teil hat bezeugt nur die elektromagnetische Verträglichkeit (beeinflusst keine Herzschrittmacher usw). Es wird aber auch nichts weiter benötigt. Nachrüstung von Geschwindigkeitsregelanlagen war wohl in den 00ern mal bei PKW sehr üblich, dabei wurden dann allgemeine Grundlagen erarbeitet was so ein Tempomat alles nicht darf. Solange es das alles nicht tut ist das Abnahmefrei.
Er hat damals bei deren Technik-Hotline nachgefragt und die von mir getätigte Aussage also von deren "backoffice" (GTÜ) bestätigt bekommen. Eintragungs- und Abnahmefrei, solange in bestimmte Parameter nicht eingegriffen wird (Bremse zum Beispiel).
Alles anzeigenRuf bei Dekra TÜV GTÜ usw
Veränderung am Fahrzeug
Der Einbau einer Griffheizung, einer anderen Sitzbank, Kofferträger
und so weiter sind auch Veränderungen am Fahrzeug. Und da kräht
kein Hahn danach.
Es ist echt traurig, daß bei jedem Umbau- oder Nachrüstthema sofort
die Bedenkenträger aus der Hinterhand kommen. Niemand zwingt dich,
das Teil anzubauen, also laß es andere so machen, wie sie denken und
auch mit den eventuellen Folgen leben.
Und wenn du deine persönlichen Ansichten nicht mit Fakten belegen
kannst, sind deine Kommentare was? Genau...heiße Luft.
Hallo
erstmal einen anderen Ton
Du berufst dich auf einen GTÜ Prüfer ohne Namen ohne Schriftstück,du redest völlig Beweisloses zeug.
Zeig mir in der STVO oder im Kraftfahrbundesamt einen Auszug wo das steht.
Du belegst es nur mit deiner Aussage ohne jeglichen Fachlichen Hintergrund
Ich habe mit 3 TÜV GTÜ Dekra telefoniert alle 3 sagten unabhängig es ist nicht legal.
Ich möchte ja das Teil haben und wäre froh wenn es so wäre.
Dann wäre es Mega weil ich meine CRF 1000 behalten kann.
Aber Fakt ist das du für jedes Teil wo du änderst eine EG Nummer oder Betriebserlaubnis brauchst.
Wo in der STVO steht das das das ohne Eintragung machbar ist.
Ich bin dafür das es geht aber möchte keinen Ärger bekommen.
LG Stefan
Das Beste ist "Rücksprache mit GTÜ Prüfer OHNE GEWÄHR" du sagst es doch selbst ohne GEWÄHR
Alles anzeigenAber Fakt ist das du für jedes Teil wo du änderst eine EG Nummer oder Betriebserlaubnis brauchst.
Kann ich so nicht bestätigen
Ich hab eine selbst angefertigte Fußbremshebel-Verbreiterung, Seitenständer-Verbreiterung, Heckträger-Platte u. a. an der AT. Hat noch nie einen TÜV-Prüfer gestört
Es gibt in der ECE R10 (elektromagnetische Verträglichkeit) unter dem Punkt 3.2.1 einen wunderschönen Entscheidungsbaum
https://eur-lex.europa.eu/lega…/?uri=CELEX:42012X0920(01)
Und wenn man diesem Entscheidungsbaum folgt, gelangt man wegen der Einbindung in die Fahrzeugelektronik zur Entscheidung dass die ECE R10 nachgewiesen sein muss.
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