Motorrad im Stau / Rettungsgasse benutzen?

  • #21

    Hallo Carsten,

    nicht einer der "Grünkittel" oder sonst eine Vorschrift, werden mich zwingen, länger zu fahren, als es mir möglich ist.

    Zum Glück gibt es die Artikel 1 + 2 des GG.

    Da laß ich es Notfalls auf eine Klage ankommen.

    Wohlgemerkt unter den oben genannten Bedingungen, wird es den Grünkitteln schwer fallen nachzuweisen, daß kein med. Notfall vorlag.

    -> wer klagt muß beweisen!

    Angemessene Art und Weise des Vorbeifahrens setze ich vorraus!

    Gruß

    Th.

  • #26

    im Stau nicht verboten ist das Überholen. Ich fahrte im 2. Gang und setze mich dann immer mal wieder versetzt vor ein Auto in eine Lücke, sieht für manche sicher doof aus anstatt schnurgerade einfach durchzusausen aber so gilt das als Überholvorgang.

    Ich fahre auch nur bis ca. 30 km/h vorbei, wenn die Autos wieder anfahren und zähfließender Verkehr ist gehe ich wieder in den reinen Überholmodus. Ist trotzdem natürlich alles unbefriedigend, immerhin verursachen Motorradfahrer die wenigsten Staus, gerade im Berufsverkehr sind die meisten PKW gerade mal mit einer Person besetzt. Eine stärkere Bevorteilung der Motorradfahrer wäre sinnvoll, allerdings mit bestimmten Regeln: nicht in Gruppen, Sicherheitsabstand, Geschwindigkeit.


    Ich merke aber, dass die Akzeptanz für das Durchschlängeln heute höher ist als vor 20 Jahren.

    RD04 + SD04

  • #27

    Ich mache das, was mir die Situation suggeriert - und ob dann nachher ein Strafzettel folgt, das sehe ich dann.


    Aber ich bleibe doch im Stau der DOSEN nicht stehen.


    Wenn dem so sein sollte irgendwann, dann ist der Zeitpunkt da, dass die ALTERNATIVEN ihren neuen WERT bekommen.


    Ein LEBEN ohne Motorrad ist auf jeden Fall billiger :character-oldtimer:


    Es lebe die (meine) FREIHEIT :happy-cheerleadersmileyguy:

  • #28

    auf die Gefahr hin, dass schon wer geantwortet hat:

    Alle dt. Führerscheine bekommen mittlerweile ein Datum + etwa 20 Jahre (meine ich).

    Der LKW Teil verliert seine Gültigkeit ab dem 50. Lebensjahr, sofern man ab dann nicht alle 5 Jahre verlängert. Je nach Behörde kann es passieren, dass die einen nochmal mindestens zur praktischen Prüfung schicken. Das ist mittlerweile wohl jeder Behörde freigestellt...

    Die übrigen Teile behält man, muss dann trotzdem zum Amt und Kohle latzen für eine neue Plastikkarte (oder was es dann so gibt)


    Edit: ok, es gibt da Tabellen, einfach +20 Jahre sind es gar nicht..

    15 Jahre bzw. Bei älteren Scheinen nach Tabelle unter

    https://www.focus.de/auto/ratg…umtausch_id_10564209.html


    vermutlich geht es hier auch einfach um Aktualität von Fotos und Führerscheinbezeichnungen, damit das schneller einheitlich gehalten werden kann?

    Meine Eltern würden sonst immernoch mit ihre grauen Lappen fahren, mit den alten klassenbezeichnungen und Fotos von damals.

    Nur doof dass einem dafür wieder Zeit und Kohle abgeknöpft wird.

  • #29

    ernstgemeinte frage: was macht man, wenn man im Stau dann selber überhitzt?

    Auf dem Standstreifen zu „parken“ wenn man keine Panne hat ist ja auch nicht erlaubt?

    Wo soll ich denn hin? Da klapp ich doch irgendwann zusammen / Hitzshock was auch immer?


    das „billigste“ ist dann wohl

    Fahrzeug ver­lassen, ob­wohl keine Notfal­lsituation vor­lag: Bußgeld 10€ laut eingangs verlinkten Seite (?)

  • #30

    wenn du als Fahrer zusammen klappst dann darfst du anhalten, da es ja die Verkehrssicherheit betrifft . Wenn es "nur" deine Sozia betrifft, dann nicht.

    Ich frage mich immer nur, wie es offiziell geregelt ist wenn man pissen muss....

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