Hallo Carsten,
nicht einer der "Grünkittel" oder sonst eine Vorschrift, werden mich zwingen, länger zu fahren, als es mir möglich ist.
Zum Glück gibt es die Artikel 1 + 2 des GG.
Da laß ich es Notfalls auf eine Klage ankommen.
Wohlgemerkt unter den oben genannten Bedingungen, wird es den Grünkitteln schwer fallen nachzuweisen, daß kein med. Notfall vorlag.
-> wer klagt muß beweisen!
Angemessene Art und Weise des Vorbeifahrens setze ich vorraus!
Gruß
Th.