Motorrad im Stau / Rettungsgasse benutzen?

  • #141

    diese Schweinebacken

  • #143

    Wie gewünscht, gebe ich Rückmeldung.


    Kurz vor Toresschluss hatte ich heute tatsächlich einen Bußgeldbescheid im Briefkasten.

    Die Anhörung hat man sich gespart, weil die 3 Monate in ein paar Tagen um gewesen wären.


    Da es den eigentlichen Tatvorwurf "unerlaubte Benutzung einer Rettungsgasse" im aktuellen / alten Bußgeldkatalog ja nicht gibt, wird mir nun "Überholen bei unklarer Verkehrslage" vorgeworfen.

    Außerdem steht da noch "Erläuterung: Vorsatz"

    480 € Geldbuße + Gebühren und Auslagen, sowie einen Punkt soll es mich kosten.


    Vielleicht bin ich zu doof, zum Suchen, aber ich finde zu diesem Verstoß im Internet nur ein Bußgeld in Höhe von 100 € + 1 Punkt bzw. 120 € bei Gefährdung und 145 € bei Unfall.

    Die 480 € leuchten mir jetzt nicht ein. Hat jemand eine Idee?


    Bei 100 € hätte ich wahrscheinlich einfach für meinen Fehler gezahlt, um meine Ruhe zu haben, aber so gehe ich jetzt besser zum Anwalt.


    Ich weiß, dass ich was falsch gemacht habe, keine Frage.

    Aber zum einen sah ich in der Situation keinen anderen Ausweg und zum anderen finde ich es jetzt schon irgendwie einfältig, den Tatvorwurf derart umzumünzen.

    Die Verkehrslage war alles andere als unklar. Kilometerlang standen Autos, die eine so große Gasse gebildet hatten, dass ein PKW vor mir sie befahren konnte, was ich aus meiner erhöhten Position auf der Enduro besonders gut sehen konnte.

  • #144

    Mit der Begründung Vorsatz vervielfachen sich Bußgelder schnell. Daher kommt das.


    Wir hier als Laien können dir da nicht mehr viel Beitragen. Da muss als nächstes ein Anwalt ran. Es gibt ja auch solche Online Dienste, die sich Verstöße mal Oberflächlich ansehen und wenn sie sich Erfolg versprechen die Prozesskosten übernehmen. Ob die allerdings so einen Fall abdecken weiß ich nicht. Spezialisiert sind die auf Blitzer, Rote Ampel und zu dicht aufgefahren etc.


    Ansonsten gab es zum Thema Bußgeldkatalog jetzt noch einmal eine Neuerung: Scheinbar gelten auch viele vorherige Varianten des Bußgeldkatalogs nicht mehr. Die letzte gültige Version ist wohl von 2007

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  • #145

    Aber mal ehrlich, mir summt bei Geldbußen auch der Begriff

    " Verhältnissmäßigkeit" im Ohr rum.

    Ja es ist verboten, okay.

    Rettungsdienste behindern ein absolutes no go, keine Frage.

    Aber 500,-€ + 1 Punkt, da kommen andere für verwerflicheres glimpflicher davon.

    VG& nice WE

  • #146

    Das leuchtet ein.

    Allerdings besagt § 3 Abs. 4a BKatV, dass bei Vorsatz der vorgesehene Regelsatz zu verdoppeln ist.

    Das wären für mich dann 200 und nicht 480.


    Mit der Vorsatzgeschichte muss ich aufpassen, denn es war tatsächlich mein Vorsatz, die Gasse zu befahren, um der Hitze zu entkommen. Andererseits bin ich uneinsichtig, was die "unklare Verkehrslage" angeht, denn die war ziemlich eindeutig. Stehende Autos, breite Gasse für eine schmale Enduro...

    Eine unklare Verkehrslage ist für mich z.B., wenn die Autos vor mir plötzlich alle langsamer werden und ich auf die Idee kommen würde, die einfach auf der Gegenfahrbahn zu überholen, bis ich sehe, was da vorn denn los ist (linksabbiegender Traktor in den ich dann krache, oder so).

    Das wird dann wohl ein Gericht entscheiden müssen, wenn der Einspruch nicht fruchtet.

    Handelte es sich aus Sicht des Gerichts oder der den Einspruch bearbeitenden Stelle nicht um eine unklare Verkehrslage, spielt auch der Vorsatz dann keine Rolle mehr.


    Fachanwalt in meiner Nähe ist per Mail kontaktiert.

    Ich halte euch auf dem Laufenden / berichte irgendwann vom Ergebnis.

  • #149

    So, ein Jahr später (so lange hat das Verfahren gedauert), teile ich euch mal das Ergebnis mit.


    Die Verhandlung war letzten Monat (an einem der heißesten Tage, was mir wahrscheinlich etwas in die Karten spielte) und das Urteil liegt mir nun schriftlich vor.


    Kurzum: Mein Anwalt hat mit dem Richter allein direkt vor der Verhandlung im Saal gesprochen und der Richter schien ein Einsehen / Verständnis zu haben.

    Die "Zeugen" von der Polizei wurden ohne ein Wort direkt entlassen (einer davon erschien übrigens demonstrativ in voller Motorradkluft mit dicken Stiefeln...) und ich selbst musst auch gar nichts sagen, außer "ja" auf die Frage, ob ich damit einverstanden bin, weil mir direkt verkündet wurde, dass die Geldbuße auf 55 € reduziert werden soll und somit auch kein Punkt erteilt wird (60 € ist die Mindestgeldbuße dafür). Die Verhandlung dauerte also keine Minute und bestand aus meinem "ja".

    Mein Anwalt wollte zwar ursprünglich, dass das Verfahren ganz eingestellt wird, aber der Richter wollte mich nicht ganz ohne Denkzettel davonkommen lassen und das akzeptiere ich auch vollkommen.

    Ich habe einen Fehler gemacht, den ich so nie wieder machen werde.


    Als Hinweis an alle:

    Da der neue Bußgeldkatalog (nur hinsichtlich der Geschwindigkeitsverstöße) entschärft wurde (für mich in dem Fall aber nicht galt, weil er zwischenzeitlich zurückgenommen wurde), achtet darauf, wie ihr euch zukünftig in solchen Situationen verhaltet, oder versucht, möglichst nicht in eine solche zu geraten!

    Der Standstreifen ist dann tatsächlich die bessere Wahl (75 € + 1 Punkt, kein Fahrverbot), oder ganz verrückt und gefährlich bei mehr als zweispurigen Autobahnen: Der Raum zwischen den anderen Fahrstreifen, der nicht Rettungsgasse ist (rechts überholen 100 € + 1 Punkt, kein Fahrverbot).


    Wenn es eine Möglichkeit mit Schatten gibt:

    Auf dem Standstreifen das Mopped abstellen, Helm runter, Jacke aus, abkühlen und danach direkt zur nächsten Abfahrt.

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